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Krankenkassen-Zentrale Community
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Private Krankenversicherung Beitragserhöhung (BAP)
Während die Leistungen in der privaten Krankenversicherung ein Leben lang garantiert werden, gilt dies für den zu zahlenden Beitrag nicht. Dieser kann sich im Laufe der Versicherungszeit verändern. Die Gründe dafür sind vielfältig und nicht nur auf einen sich im Laufe der Zeit verändernden Faktor zurückzuführen.
Alles über aktuelle Beitragsanpassungen
Info-Video zu Preisanpassungen der KrankenversicherungWie Sie richtig reagierenUrsachen für steigende BeiträgeAuswege aus der Kostenspirale
Themen auf dieser Seite
PKV: Kalkulation & Beitragserhöhung
Urteile, Interview & Infografik
Sonderkündigungsrecht bei BAPSteigende Beiträge – Was tun?Beitragsentwicklung in der PKVErhöhungen, Senkungen, GarantienIhre 3 WechseloptionenHäufig gestellte Leser-FragenWeitere PKV-Anbieter im Detail
Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung werden fast jedes Jahr in einzelnen Tarifen vorgenommen. Die Anpassungen der Prämien gehen dabei auf Veränderungen zurück, die bei der Vertragsunterzeichnung von seiten der Versicherer nicht oder nur schwer vorhersehbar waren. Mögliche Veränderungen sind zum Beispiel eine höhere Lebenserwartung als angenommen oder auch Leistungsausgaben, die höher als erwartet ausfallen. Zuständig für die Beitragskalkulation sind Aktuare oder Versicherungsmathematiker, die viele Faktoren berücksichtigen müssen bei der Kalkulation der Beiträge. Dabei müssen sie sich an die Rechtsgrundlagen halten, die im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), der Kalkulationsverordnung (KalV) in der PKV (siehe PDF) sowie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgegeben sind.
Private Krankenversicherung – Kalkulation und Beitragserhöhung
Über mehrere Jahre standen diverse private Krankenversicherungen (Liste) im Fokus von Gerichten. Etliche Versicherungsnehmer versuchten, sich gegen einzelne private Krankenversicherungen und deren zum Teil erhebliche Beitragserhöhungen zu wehren. Einer der Hauptstreitpunkte war, dass bei einigen der versicherungsmathematischen Treuhänder die wirtschaftliche Unabhängigkeit von den zu prüfenden Versicherungsgesellschaften fraglich war. Kläger und Beklagte beriefen sich dabei auf unterschiedliche Gesetze als Argumentationsgrundlage.
Treuhänder überprüfen und kontrollieren die Faktoren, die sich für die Kalkulation des Tarifs verändert haben. Weiterhin prüfen Sie, ob dabei die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Als Voraussetzungen für diese Prüfung gilt, dass sie fachlich versiert, zuverlässig und unabhängig sind von dem Versicherer, für den die Beurteilung erfolgt. Die rechtliche Aufsicht über die Treuhänder der Versicherungen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie prüft und bestellt die Versicherungsmathematiker. Derzeit sind 16 Treuhänder zugelassen, welche die Tarife von 43 Versicherungen prüfen. In den letzten 10 Jahren wurde laut Bundesregierung nur einer der Sachverständigen abgelehnt.
Wie erfolgt die Beitragskalkulation
Als Grundlage für die Kalkulation des Beitrags in einem bestimmten Tarif gelten zahlreiche Statistiken und mathematische Formeln. Außerdem liegen der Berechnung gewisse Prinzipien zugrunde. Dazu gehört, dass die Mitglieder in einem Tarif als Kollektiv betrachtet werden, in dem die Gesunden für die Kranken einstehen. Außerdem soll jeder Versicherte den Versicherungsschutz bekommen, den er benötigt. Ein weiteres Prinzip ist, dass jede Altersgruppe für sich selbst vorsorgt, ohne jüngere Generationen zu belasten.
Was ist die Beitragserhöhung
Kommt es während der Laufzeit eines Vertrags zu einer Abweichung zwischen den tatsächlichen und kalkulierten Leistungsausgaben eines Tarifs, können die Beiträge entsprechend angepasst werden. Wie es das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgibt, kommt eine Beitragserhöhung jedoch nur in Frage, sofern die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Kosten um mehr als 10 Prozent übersteigen oder sich die angenommene Sterbewahrscheinlichkeit innerhalb eines Tarifs um mehr als 5 Prozent erhöht.
Beitragserhöhung in der PKV – Dr. Knut Pilz im Interview zum BGH-Urteil
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Wiederholt kam es zu Klagen gegen mögliche unwirksame Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer. Aufgrund eines nicht unabhängigen Treuhänders in der PKV stand die AXA 2017 vor Gericht. Für Schlagzeilen innerhalb der PKV-Branche sorgte jüngst auch das Urteil zur DKV Beitragsanpassung. Beide Gerichtsurteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Weitere Klagen sind bereits gegen die Allianz Krankenversicherung AG und die Signal Iduna eingereicht worden.
Ende August 2018 entschied jedoch das Oberlandesgericht Celle zugunsten der AXA. Damit erfolgte erstmals ein Urteil durch ein Obergericht für die private Krankenversicherung. Das OLG Celle vertritt die Auffassung, dass die Unabhängigkeit der Treuhänder nicht ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Prämienerhöhungen sei.
Infografik zum Treuhänderstreit
Bereits lang erwartet, fällte der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil im PKV-Treuhänderstreit am 19. Dezember 2018: Die Zivilgerichte sind nicht zuständig für die Prüfung der PKV-Treuhänder. Das ist und bleibt Aufgabe der Aufsichtsbehörde BaFin. Damit ist der sogenannte Treuhänderstreit beigelegt. Die Prüfung der Prämienanpassungen in dem Fall (IV ZR 255/17) wurde an das Landgericht Potsdam zurückgegeben zur erneuten Untersuchung und Prüfung.
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Klagen im Fall der Beitragserhöhung der Axa
In seinem Urteil stellt das Amtsgericht Potsdam fest, dass die Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung AG des Klägers unwirksam seien. Dies gilt für die Anpassungen in der Krankentagegeldversicherung im Jahre 2012 und der Krankheitskostenversicherung im Jahr 2013 des Klägers.
Im Urteil heißt es: „Die genannten Beitragserhöhungen sind jedenfalls deshalb unwirksam, weil es an einer ordnungsgemäßen Zustimmungserklärung eines unabhängigen Treuhänders fehlt. Das folgt aus § 203 Abs. 2 S. 1 VVG. […] Er muss insbesondere, wie dies § 12b Abs. 3 VAG a.F. ausdrücklich bestimmt, vom Versicherungsunternehmen unabhängig sein. Das war hingegen bei dem Treuhänder nicht der Fall.”
Mit diesem Urteil wollte sich die AXA nicht zufrieden geben, daher legte sie Berufungsklage beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Am 20. August 2018 nahm sich das Oberlandesgericht Celle dem Fall an und entschied zugunsten der AXA. Am 19. Dezember wird der BGH zu der Thematik der Prämienanpassungen verhandeln.
Oberlandesgericht Celle AZ 8 U 57/18
Amtsgericht Potsdam AZ 29 C 122/16
Landgericht Berlin AZ 23 O 264/16
Landgericht Potsdam AZ 6 S 80/16
Bundesgerichtshof IV ZR 255/17 (Pressemitteilung)
Die Urteile sind z.T. noch nicht rechtskräftig.
Klagen im Fall der Beitragserhöhung der DKV
Das Landgericht Frankfurt (Oder) stellte in seinem Urteil fest, dass die Erhöhung des PKV-Beitrags der DKV unwirksam ist. Der Kläger ist damit nicht zur Zahlung des erhöhten Beitrags in der Krankheitskostenversicherung und in der Krankentagegeldversicherung im Zeitraum von 2015 bis 2017 verpflichtet.
Im Urteil dazu heißt es u.a.: „Der Kläger hat Anspruch […], denn die streitgegenständlichen Prämienerhöhungen sind unwirksam. […] Vorliegend sind bereits die formellen Voraussetzungen der wirksamen Prämienerhöhung nicht erfüllt. […] Es fehlt an der gemäß § 203 Abs. 5 VVG erforderlichen Mitteilung des Versicherers „der maßgeblichen Gründe“ für die beabsichtigte Neufestsetzung oder Änderung der Prämie. […]
Eine solche Mitteilung findet sich weder in den ursprünglichen Erhöhungsschreiben, noch in den auf die Rückforderung des Klägers hin versandten „Beilegern“. […] Im vorliegenden Fall hat die Beklagte dem Kläger […] lediglich mitgeteilt, dass die Gesundheitskosten gestiegen sind. […] Dies ist allerdings nicht ausreichend […] und […] geeignet, […] die Vorstellung zu wecken, dass die Prämien bei jeder Änderung beliebig von dem Versicherer angepasst werden können.
LG Koblenz AZ 16 O 247/16
LG Frankfurt (Oder), 4. Zivilkammer AZ 14 O 203/16
Die Urteile sind teilweise noch nicht rechtskräftig.
Statements von Fachanwälten für Versicherungsrecht und weiteren Fachexperten
Auf Nachfrage der Krankenkassen-Zentrale teilte uns Dr. Knut Pilz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Berlin mit, dass bereits mehr als 1500 Anfragen von Mandanten zur Problematik einer möglicherweise zu Unrecht erhobenen Beitragserhöhung vorlagen und geprüft wurden. Wesentlich mehr Privatversicherte haben bei der Kanzlei angefragt. Laut Aussage von Dr. Pilz wurden bisher im Laufe der letzten Jahre etwa 50 Urteile zur PKV Beitragserhöhung erstritten.
„Vorstände in der PKV sind massiv in der Pflicht, Belege vorzulegen und zwar ohne, dass der Aktuar vorgeladen werden muss. Gibt es keine gesicherten Beweismittel im Hause der PKV, führt dies zum Verdacht einer PKV-Managerhaftung. Es befindet sich ein Entwurf für eine Musterfeststellungsklage seitens der Regierung in Vorbereitung. Inkasso-Unternehmen werden sich dann finden, die das Ganze künftig für den Kunden abwickeln; ein Drohszenario“, so Dr. Fiala gegenüber der Krankenkassen-Zentrale.
Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.:
PRO: BGH entscheidet für Versicherte
Alexander Kretschmar, als freier Rechtsjournalist tätig für den BvDR e.V. in Berlin (scheidung.org) und weitere Verbände, macht deutlich: „Sollte es zu einem Urteil zugunsten der Verbraucher kommen, bedeutet dies jedoch keine automatischen Rückzahlungen. Ein BGH-Entscheid für einen Versicherten gilt nämlich nicht auch für alle anderen. Aus diesem Grund wird betroffenen Privatversicherten geraten, eine Klage anzustreben, wenn diese in den letzten zehn Jahren mit massiven Erhöhungen der Prämien konfrontiert wurden…”
Contra: BGH entscheidet gegen Versicherte
„ Sollte ein negatives Urteil gefällt werden, muss der Versicherte mit hohen Kosten im vierstelligen Bereich rechnen.”, da er dann die Anwalts- und Gerichtskosten zahlt. „Aus diesem Grund sollte eine Rechtsschutzversicherung vorliegen, welche das Kostenrisiko trägt.” Ein weiteres unliebsames Nachspiel: „ Die Folgen eines Urteils zugunsten der Verbraucher könnten jedoch auch negativ ausfallen. Es wird befürchtet, dass auf die Rückzahlungen an die Versicherten extreme Beitragserhöhungen folgen würden.“
Wer von Beitragssteigerungen betroffen ist, hat unterschiedliche Optionen darauf zu reagieren. Grundsätzlich aber haben Versicherte ab der Bekanntgabe der Anpassung ein Sonderkündigungsrecht, das erlaubt, noch vor Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Die Kündigung muss dabei spätestens einen Tag vor Inkrafttreten der Preissteigerungen beim Anbieter vorliegen. Ein Anbieterwechsel sollte durch den Wegfall der Altersrückstellungen allerdings wohlüberlegt sein.
Betroffene haben verschiedene Handlungsoptionen, um den steigenden Beiträgen zu entgehen. Denn nicht alle Unternehmen und Tarife sind gleich stark von den PKV-Beitragsanpassungen betroffen. Für einige Policen gibt es sogar Beitragssenkungen. Das können Versicherte nutzen, deren Beiträge steigen. Allerdings: Je nach Alter und Tarif sind unterschiedliche Gegenmaßnahmen sinnvoll.
Erhöht die private Krankenversicherung jährlich spürbar die Beiträge, erscheint ein PKV Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen durchaus sinnvoll. Jedoch lohnt sich solch ein Wechsel meist nur für Personen, die erst wenige Jahre privat versichert sind. Die Hauptgründe:
Der Wechsel zu einem anderen Tarif des eigenen Anbieters ist in vielen Fällen lohnenswert. Vor allem weil die Altersrückstellung vollständig übertragen werden kann. Viele Versicherer bringen von Zeit zu Zeit neue Tarife auf den Markt, die attraktive Konditionen bieten.
Hinweis: Das Wechselrecht innerhalb der eigenen Versicherung gilt nur für “gleichartige Tarife”. Bei Tarifen, deren Leistungsumfang über dem bisherigen liegt, kann die Versicherung den Wechsel ablehnen. Es besteht aber die Möglichkeit Mehrleistungen vertraglich auszuschließen oder eine erneute Gesundheitsprüfung nur für die Mehrleistung abzulegen.
Aktuelle Tarife und günstige Beiträge finden oder PKV-Beiträge senken und Leistungen beibehalten:
Tarife genau vergleichen!
Wer zu einem anderen privaten Versicherer oder intern zu einem anderen Tarif wechseln möchte, sollte nicht nur die Beiträge vergleichen, sondern auch die Leistungen sowie die Entwicklungen der Beiträge im Laufe der Jahre im Blick haben.
Folgende Optionen bringen zwar eine kurzfristige Ersparnis, sind aber mit deutlichen Nachteilen bei der Versorgung verbunden. Selbst wenn Versicherungen oder Makler diese Schritte empfehlen, sollten Versicherte besonders genau abwägen. Oft sind diese Möglichkeiten später mit höheren Kosten im Krankheitsfall verbunden.
Die Kosten in der privaten Krankenversicherung sinken mitunter erheblich durch die Erhöhung des Sebstbehalts – In manchen Fällen sogar so stark, dass Versicherte auch dann weniger zahlen, wenn Behandlungs- und Arzneikosten laut Tarif selbst zu zahlen sind. Die Beitragsersparnis lässt sich folgendermaßen berechnen:
Effektive Ersparnis = alter Monatsbeitrag – neuer Monatsbeitrag – 1/12 des jährlichen Selbstbehalts
Vor allem für Selbständige in der Privatkasse lohnt diese Option. Angestellte hingegen teilen sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber, nicht aber den Selbstbehalt. Versicherte sollten diesen Schritt aber nur wählen, wenn sie finanziell in der Lage sind, den vollen Selbstbehalt im Ernstfall wirklich zu zahlen. Später den Eigenbeitrag wieder zu reduzieren ist nur selten möglich.
Der Verzicht auf Leistungen kann einige Ersparnisse bewirken. Ein Beispiel: Bereits die Umstellung vom Ein- aufs Zweibettzimmer bei Aufenthalten im Krankenhaus kann bis zu 30 Euro Ersparnis monatlich erzielen. Wer ganz auf Sonderbehandlungen im Krankenhaus verzichtet, kann sogar noch einiges mehr einsparen. Wie bei der Reduzierung des Selbstbehaltes gilt aber auch hier: Wägen Sie gut ab, bevor Sie bestimmte Risiken aus Ihrem Leistungskatalog streichen! Denn Kosten für einmal reduzierte Leistungen müssen Sie im Ernstfall selbst tragen!
Die Rückkehr in die GKV ist mit strengen Auflagen verbunden und kommt nur für Versicherte in Frage, deren Einkommen regelmäßig unter die sogenannte
Versicherungspflichtgrenze von 5.062,50 Euro (Stand 2019) monatlich fällt. Versicherte sollten sich bewusst darüber sein, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung immer wieder von Beitragserhöhungen oder Leistungsreduzierungen betroffen ist. Für Über-55-Jährige ist dieser Schritt gänzlich versperrt. Hier lohnt eher ein Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Versicherungsgesellschaft.
Kündigung der Krankenversicherung ausgeschlossen
Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ohne anschließenden Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland seit 2009 nicht mehr möglich. Seither gilt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht für alle Versicherten.
Beitragsentwicklung und Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung
Experten sagen für die Beiträge in der PKV weitere Beitragserhöhungen voraus. Dies liegt unter anderem am demografischen Wandel, der auch mit steigenden Gesundheitskosten verbunden ist. Vor allem aber ist die derzeitige schlechte Kapitalmarktlage mit verantwortlich und die damit einhergehende niedrige Verzinsung der Altersrückstellungen. Das Gesetz allerdings verbietet es den Versicherern, die Preise sukzessive und damit langsam anzuheben.
Bislang muss für Beitragserhöhungen erst eine bestimmte Grenze bei den Gesundheitsausgaben überschritten werden. Viele Kunden der privaten Krankenversicherung haben so in den nächsten Jahren Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich zu befürchten, manche privat Versicherte werden nahezu jedes Jahr mit Beitragsanpassungen konfrontiert. In einem unserer Magazin-Beiträge zum Thema ist nachzulesen, wie Beitragserhöhungen in der PKV berechenbarer, moderater und flexibler werden könnten.
Demografischer Wandel
Einer der Hauptgründe für die stetig steigenden Beiträge ist der demografische Wandel. Hinzu kommen gravierende Veränderungen in der gesellschaftlichen Altersstruktur:2060 mindestens 65 Jahre alt: 2060 wird jeder Dritte (34%) mindestens 65 Jahre alt sein und es werden doppelt so viele 70-Jährige leben, wie Kinder geboren werden.
Immer ältere Menschen nehmen immer mehr und immer länger medizinische Leistungen in Anspruch, wodurch die Kosten für die Krankenversicherungen deutlich steigen. Rückstellungen für das Alter sind speziell in besonders günstigen privaten Einsteigertarifen, wie dem Basistarif, meist nicht ausreichend auf den Kostendruck im Gesundheitswesen ausgerichtet.
Beitragsentwicklung bei Renteneintritt
Es gibt auf kalkulatorischer Ebene keine direkte Verknüpfung der Verwendung der Altersrückstellungen mit dem Renteneintritt. Dies bedeutet aber nicht, dass es keine Entlastungen der Beitragszahlungen rund um den Renteneintritt geben kann. So entfällt zum Beispiel der Beitragsanteil für das Krankentagegeld. Zudem fällt der gesetzliche 10%-Zuschlag weg. Um künftige Beitragserhöhungen zu minimieren, werden die Altersrückstellungen eingesetzt.
Beitragsstabilität der PKV-Versicherer im Blick
Neben dem Preis, den Leistungen und dem Service ist auch die Beitragsentwicklung eines Versicherers ein wichtiger Indikator bei der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung. Hat ein Anbieter seine Prämien dauerhaft auf einem ähnlichen Niveau halten können, ist das zwar keine Garantie, aber ein Indiz dafür, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird. Informationen zur Beitragsstabilität erhalten Versicherungsnehmer durch Testberichte oder Ratings unabhängiger Test- oder Ratingagenturen. Zudem können auch Tarifvergleiche und Beitragsrechner Hinweise geben.
Wie das IGES-Institut ermittelt hat, sind die Beiträge für privat Versicherte von 1997 bis 2009 pro Kopf um etwa 55 Prozent gestiegen. Einen genauen, durchschnittlichen Wert für die Beitragsentwicklungen in der privaten Krankenversicherung zu erhalten ist jedoch sehr schwierig, da unterschiedliche Daten zu den jährlichen Beitragsanpassungen vorliegen. Folgende Statistiken pflegen die Versicherungsaufsicht Bafin und der PKV-Spitzenverband:
Jahr | Beitragserhöhungen nach Bafin | Beitragserhöhungen laut PKV-Branche |
---|---|---|
2010 | 7,27 Prozent | 3,73 Prozent |
2009 | 3,37 Prozent | 4,61 Prozent |
2008 | 3,93 Prozent | 6,72 Prozent |
2007 | 3,69 Prozent | 6,05 Prozent |
2006 | 4,92 Prozent | 3,13 Prozent |
2005 | 3,89 Prozent | 4,53 Prozent |
2004 | 7,50 Prozent | 4,79 Prozent |
2003 | 7,63 Prozent | 3,87 Prozent |
Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE
(Anfrage als PDF) – Drucksache 17/9227 – „Beitragssteigerungen bei privaten Krankenversicherungen“
Anstieg 1997–2009 pro Kopf
55 %
Gründe für steigende Kosten
Morgen & Morgen haben darüber hinaus folgende Daten über die Beitragserhöhungen in den letzten zehn Jahren erhoben:
Frauen:
Absolute Beitragserhöhung: 272 bis 4.096 €
Prozentuale Beitragserhöhung: 0,7 bis 12,4%
Männer:
Absolute Beitragserhöhung: 113 bis 4.475 €
Prozentuale Beitragserhöhung: 0,5 bis 8,2%
Neben Erhöhungen sprechen einige Versicherer Beitragsgarantien aus, die als Kriterium für eine gute PKV sprechen können. Die Gesellschaften garantieren für ausgewählte Berufsgruppen und Tarife meist für ein oder zwei Jahre eine Beitragsstabilität. Manche Versicherte können sich sogar über Beitragssenkungen in ihren Tarifen freuen.
Die meisten Versicherer passen ihre Beiträge jährlich jeweils zum 1. Januar an. Einige wenige, wie die HUK, aber auch die DKV, nehmen ihre Beitragsanpassungen erst zum 01. April vor. Beitragserhöhungen zum Frühjahr – nach dem Herbst die 2. große Welle – treten meist zum 1. April und in einer dritten Welle zum 1. Mai in Kraft.
Die anhaltende Niedrigszinsphase an den Kapitalmärkten (PDF) bringt auch die privaten Krankenversicherer in Bedrängnis. Die Altersrückstellungen, die die Versicherer ansparen müssen, um höhere Kosten im Alter abzufedern, werden als Kapitalreserve angelegt und verzinst. Der dafür vorgesehene Rechnungszins lag lange bei 3,5 Prozent, kann mittlerweile aber nicht mehr ausreichend verzinst werden und wurde von den meisten Versicherern bereits abgesenkt. Eine geringere Verzinsung der Altersrückstellungen kann letztlich Beitragserhöhungen zur Folge haben, da diese über höhere Beiträge trotzdem angespart werden müssen.
Beitragserhöhungen | Beitragsgarantien (mind. bis 31.12.2016) |
---|---|
universa | universa |
Allianz | Allianz |
BBKK | UKV |
Gothaer | BBKK |
Barmenia | Gothaer |
ARAG | Nürnberger |
Inter | Inter |
Signal | Barmenia |
Hansemerkur | |
LVM | |
R+V | |
Axa |
Quelle: BAP-Guide der Gewa-Comp GmbH. Alle Angaben gelten über alle Tarifgruppen nach Alter der Versicherten im Neugeschäft. * Auswahl der besonders häufig betroffenen und durch Versicherte nachgefragte Gesellschaften. Der Redaktion liegen die Daten für 40 Gesellschaften vor.
Problem Rechnungszins
Alle Kapitalerträge, die über dem Zins liegen, müssen als Überzins zu 90 Prozent allen Versicherten zu Gute kommen. Der Überzins beeinflusst somit die Stabilität der Beiträge erheblich.
Vor allem Geringverdiener leiden
Vor allem ältere Versicherte sowie Geringverdiener haben bei Beitragserhöhungen das Nachsehen. Trotz der kapitalgedeckten Altersrückstellung steigen die Beiträge mit zunehmenden Alter stetig an. Pensionäre mit nur kleiner Rente haben oft Schwierigkeiten die Kosten der PKV zu tragen. Ähnlich geht es Selbständigen mit geringem Einkommen, die nach dem Gesetz nur noch in die gesetzliche Krankenkasse zurück dürfen, sofern sie eine versicherungspflichtige Anstellung annehmen.
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PKV hat Informationspflicht
Die private Krankenversicherung muss den Kunden spätestens einen Monat vor Inkrafttreten des neuen Beitrags über die Beitragsanpassung informieren, sonst ist die Beitragserhöhung zumindest vorläufig anfechtbar.
Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung
Die private Krankenversicherung ist verpflichtet, den Kunden schriftlich über die geplante Beitragsanpassung zu informieren. Dies muss spätestens einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des neuen Beitrags geschehen (VVG §40 Absatz 2).
Ja. Sobald Ihre Versicherung eine Beitragsanpassung ankündigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Tarifvertrag noch vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens einen Tag vor Inkrafttreten des erhöhten Beitrags bei dem Versicherer eingegangen sein. Vorsicht: Für manche Tarife (z.B. das Krankengeld) gelten besondere Bedingungen.
Ein Wechsel des Tarifs innerhalb einer privaten Krankenversicherung kann weitere Erhöhungen im bisherigen Alttarif vermeiden. Dieser Schritt lohnt insbesondere für langjährig privat Versicherte, deren Beitrag schon stark angestiegen ist. Erworbene Rechte und Altersrückstellungen können dann in den neuen Tarif transferiert werden.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig, aber möglich. Die Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Betroffenen wieder unter die PKV-Einkommensgrenze fällt oder er seinen beruflichen Status ändert, z.B. von der Selbständigkeit zurück in ein Angestelltenverhältnis. Der Vorteil hierbei: Im Gegensatz zu Selbständigen, die ihren Krankenkassenbeitrag vollständig allein tragen, teilen sich Angestellte die Kosten mit ihrem Arbeitgeber. Ab 1.1.2019 wird in dem gesetzlichen System eine vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt. Bislang müssen Angestellte die Zahlung des Zusatzbeitrag allein übernehmen. Zudem gilt für die Rückkehr in das gesetzliche System die Grenze von 55 Jahren.
Fakt bleibt, dass die Belastung für Personen mit hohem Einkommen und für Selbständige in der GKV deutlich höher ist als in der privaten Krankenversicherung. In der gesetzlichen Vorsorge werden die Beiträge abhängig vom Einkommen berechnet, wodurch diese Berufsgruppen oftmals den Höchstbeitrag zahlen. In der PKV werden Beiträge hingegen individuell berechnet. Weiterhin bietet die PKV im Schnitt eine bessere Leistungsabdeckung und übernimmt Behandlungen, die im gesetzlichen Leistungskatalog nicht vorgesehen sind. Hinzu kommt, dass nicht nur in der PKV Beiträge anpasst werden. Auch die gesetzliche Krankenversicherung hat ihre Beiträge in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Beide Systeme leiden unter den Auswirkungen des demografischen Wandels und den steigenden Kosten im Gesundheitssystem.Nein. In der privaten Krankenversicherung ist eine nachträgliche Beitragserhöhung oder Kürzung der Leistungen ausgeschlossen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies hingegen möglich (z.B. bei der Erhebung eines Zusatzbeitrags).Prinzipiell ja. Viele private Krankenversicherungen planen jedoch so, dass die Beiträge zum Anfang oder zur Mitte des Jahres angehoben werden. Die Beitragserhöhung darf nur durchgeführt werden, wenn diese zuvor durch einen unabhängigen Treuhänder für rechtens erklärt wurde.Wenden Sie sich am besten an den Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser zeigt Wege auf, wie bei einem Widerspruch gegen die Beitragsanpassung vorgegangen werden kann. Eine aktive Rolle übernimmt der Ombudsmann jedoch nicht. Eine außergerichtliche Überprüfung der Unterlagen ist nahezu unmöglich, da die benötigten Schriftstücke dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Dementsprechend kann ein Gutachten immer nur über den Rechtsweg erstritten werden.Mit sogenannten Beitragsgarantien geben Versicherer das Versprechen, ihre Beiträge in einem festgelegten Zeitraum nicht zu erhöhen. Die Garantien gelten jedoch meist nur für bestimmte Tarife und einen relativ überschaubaren Zeitraum von rund einem Jahr.Schon vor der Einführung der neuen gleichgeschlechtlichen Tarife befürchteten Branchenkenner flächendeckende Beitragserhöhungen. Erste Tests der neuen Produkte zeigen: Die Absicherung ist nicht nur für Männer teurer geworden, auch für Frauen gab es Erhöhungen, die vor allem mit Sicherheitszuschlägen der Versicherer zu tun haben. Auf der anderen Seite haben die Anbieter die Umstellung aber auch genutzt, um ihre Leistungen zu verbessern bzw. neue gesetzliche Bestimmungen umzusetzen.
Checkliste – zum Download
Checkliste Beitragserhöhung:
Optionen für PKV-Versicherte (PDF 81 kB)
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