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Gesundheit - Ernährung - Vorsorge - Versicherung
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Was Kassen und ergänzende Zahnversicherungen zahlen
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann Sinn machen, wenn die meist hohen Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen abgedeckt sein sollen. So können Zusatzkosten abgedeckt werden, die die Kasse nicht zahlt – und Sie können Kosten bei leichten Zahn- oder Kieferfehlstellungen versichern, wenn die Kasse gar nicht einspringt.
Aber auch Prophylaxe-Maßnahmen können über eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden, wenn die Kasse die Kosten nicht oder zumindest nicht voll trägt.
Themen auf dieser Seite
Das zahlt die KasseWas Zusatzversicherung zahltProphylaxe mitversichernWann abschließen?Versicherung auf dem Prüfstand
Eltern sollten sich jedoch bereits frühzeitig um die Absicherung der Kinder kümmern. Denn ist erst einmal eine Zahnfehlstellung diagnostiziert worden, wird es kaum mehr möglich sein, eine Zahnzusatzversicherung für die Kinder zu finden, welche die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernimmt.
Hauptmotiv für die meisten Eltern, über eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder nachzudenken, sind die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, die schnell einige hundert bis zu mehreren tausend Euro Eigenanteil bedeuten können, denn die Kassen zahlen nur bei schweren Fehlstellungen in den sog. kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5 – die Eltern bleiben aber selbst dann auf einem erheblichen Eigenanteil sitzen.Ausprägung: Sehr leichte Fehlstellung
Beispiele: Leichte Zahn- oder Kieferfehlstellungen
GKV-Leistung: Nein
Kosten für die Eltern: ca. 2.500 bis 7.000 EUR
Ausprägung: Leichte Fehlstellung
Beispiele: Zahn- oder Kieferfehlstellungen geringer Ausprägung
GKV-Leistung: Nein
Kosten für die Eltern: ca. 2.500 bis 7.000 EUR
Ausprägung: Mittlere Fehlstellung
Beispiele: Ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung
GKV-Leistung: Ja, Grundleistung
Kosten für die Eltern: ca. 500 bis 1.500 EUR
Ausprägung: Starke Fehlstellung
Beispiele: Stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung
GKV-Leistung: Ja, Grundleistung
Kosten für die Eltern: ca. 1.000 bis 2.000 EUR
Ausprägung: Sehr starke Fehlstellung
Beispiele: Extrem stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellungen
GKV-Leistung: Ja, Grundleistung
Kosten für die Eltern: ca. 1.500 bis 2.500 EUR
Die Grafik oben zeigt: Auch in den KIG 3 bis 5, in denen die Kieferorthopädie grundsätzlich eine Kassenleistung ist, bleiben oft erhebliche Restkosten an den Eltern „hängen“. Der Grund: Kassen leisten lediglich für eine zweckmäßige Grundversorgung, ästhetische Gesichtspunkte und effektivere, neuere Behandlungsmethoden werden nicht erstattet. Viele kieferorthopädische Mehrkosten sind deshalb keine GKV-Leistung, unter anderem:
Innenliegende Zahnspangen im Rahmen der sog. Lingualtechnik
Transparente („unsichtbare“) Zahnspangen
Mini- oder Speed-Brackets für schnellere und schmerzlosere Behandlungen und Erfolge
Farblose, weniger auffällige Bögen
Retainer zur Stabilisierung von kieferorthopädischen Maßnahmen
Tipps der Redaktion
Zahnzusatzversicherung Vergleich
Zahnzusatzversicherung Wechsel
KKZ-Podcast über stressfreie Zahngesundheit für Kinder
Prophylaxe ist vor allem bei Kindern immens wichtig, um einen hohen Hygienestatus zu sichern und um kindgerecht vermitteln zu können, wie wichtig Zahnpflege ist. Gezahlt wird von den Kassen daher für die Ermittlung des Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung, die Fissurenversiegelung von Backenzähnen (siehe PDF) und die Fluoridierung. Es gibt aber weitere Prophylaxe-Maßnahmen, die nicht als Kassenleistung getragen werden – so zum Beispiel:
„Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung für seine Kinder abschließen?“ Viele Eltern stellen sich diese Frage eindeutig zu spät, wenn die Kinder bereits zehn Jahre und älter sind und der Kieferorthopäde bereits (s)eine Diagnose gestellt hat. Ist die negativ und empfiehlt eine kieferorthopädische Behandlung, lässt sich keine Zahnzusatzversicherung mehr abschließen. Denn alle Gesellschaften fragen im Rahmen des Antragsformulars, ob eine Zahnfehlstellung bekannt oder eben eine Behandlung bereits angeraten ist.
Tipp: Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung schon frühzeitig im Kinderalter von fünf bis acht Jahren ab – und unbedingt vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden. Die Beiträge sind dann günstig, und die Verträge versprechen neben dem Kostenersatz für die Kieferorthopädie ja auch andere Leistungen und Erstattungen, die helfen, die Kosten zu refinanzieren – etwa für Versiegelungen oder teurere Füllungen.
Unbedingt – Versicherungsschutz sollte immer in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Brauche ich den Schutz so noch? Gibt es günstigere Angebote – vielleicht sogar mit besseren Leistungen? Und hat vielleicht sogar mein Versicherer mittlerweile bessere Tarife im Angebot, in die ich wechseln könnte? Aber Vorsicht: Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn
Ist das nicht der Fall, verlieren Sie unter Umständen bei einem Wechsel nicht nur den Erstattungsanspruch gegen den bisherigen Versicherer, sondern gehen mit Ihren Kindern bei der neuen Zahnzusatzversicherung leer aus, weil Sie dort mit den gestellten Diagnosen nicht (mehr) versicherbar sind.
Beste Zahnzusatzversicherung / Test 2019