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Krankenkassen-Zentrale Community
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Als Rentner in Deutschland sind Sie in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgesichert. Doch wie genau funktioniert das System für Rentner? Welche Kosten kommen auf Sie zu, und welche Optionen haben Sie? Bei uns erfahren Sie alles Wissenswerte aktuell, verständlich und übersichtlich.
Insbesondere im Rentenalter ist ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Krankenversicherung unbedingt notwendig, da bei den meisten Senioren eine ärztliche Behandlung deutlich öfter notwendig wird, als in jungen Jahren. Als Rentner sind Sie in der Regel in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Voraussetzung dafür ist, dass Sie während der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert waren. Diese sogenannte Vorversicherungszeit ist entscheidend, um von den günstigen Konditionen der KVdR zu profitieren. Sollten Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern oder auf eine private Krankenversicherung (PKV) ausweichen.
Die Beiträge zur Krankenversicherung hängen von Ihrem Einkommen ab und setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Der allgemeine Beitragssatz liegt auch 2025 bei 14,6 % und gilt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Jede Krankenkasse erhebt zusätzlich einen individuellen Zusatzbeitrag. Im Jahr 2025 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,5 %, kann jedoch je nach Krankenkasse variieren. Auf unserer Seite finden Sie eine Übersicht der aktuellen Zusatzbeiträge 2025 oder als Vergleich der Zusatzbeiträge der Krankenkassen hier: Zusatzbeitrag der Krankenkassen
💡 Hinweis: Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitrags – allerdings nur für Ihre gesetzliche Rente.
Neben Ihrer gesetzlichen Rente werden auch andere Einkünfte wie Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte mit dem vollen Beitragssatz (inklusive Zusatzbeitrag) belastet. Für diese Einkünfte müssen Sie die Beiträge vollständig selbst tragen.
Zusätzlich zur Krankenversicherung zahlen Rentner Beiträge zur Pflegeversicherung. Diese wurden zuletzt erhöht:
💡 Anders als bei der Krankenversicherung übernimmt der Rentenversicherungsträger hier keinen Anteil – die Pflegeversicherungsbeiträge zahlen Sie allein.
Ihre Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen – allerdings nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
💡 Beispielrechnung: Liegt Ihre gesetzliche Rente bei 1.500 €, zahlen Sie darauf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie die Vorversicherungszeit für die KVdR nicht erfüllen, können Sie sich freiwillig in der GKV versichern. Die Beitragssätze bleiben gleich – allerdings übernimmt der Rentenversicherungsträger hier keinen Anteil an Ihren Kosten.
Für manche Rentner kann die private Krankenversicherung eine Option sein – insbesondere dann, wenn sie bereits während ihres Erwerbslebens privat versichert waren.
💡 Ein Wechsel zurück in die GKV ist für privat versicherte Rentner oft schwierig oder unmöglich.
Wer eine Kur in Anspruch nehmen möchte, für den gilt: Sofern eine ärztliche Notwendigkeit nachgewiesen wurde, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollumfänglich – üblicherweise muss jedoch ein Eigenanteil von ca. 10 Euro pro Tag gezahlt werden. Im Grundsatz tragen entweder die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung die Kurkosten. Darüber hinaus bieten die Krankenkassen Wahltarife mit Extraleistungen und verschiedene Gesundheitskurse an – beispielsweise zu den Themen Entspannung, Ernährung, Bewegung oder Suchtmittelreduktion. Rentner, die ihren Leistungsrahmen erweitern möchten, können dies auch mit ergänzenden Versicherungen tun.
Auch für Senioren, die im Krankheitsfall vorwiegend Homöopathen oder Heilpraktiker konsultieren möchten, ist die Krankenversicherung mit alternativen Heilmethoden sehr geeignet. Neben Homöopathie gehören auch diverse Körpertherapie- und Entspannungsverfahren zu den angewandten Behandlungsmethoden. Die Erstattung der Kosten erfolgt durch Ärzte für Naturheilverfahren und Heilpraktiker.
Ein zusätzlicher privater Versicherungsschutz ist dort sinnvoll, wo der bestehende Krankenversicherungsschutz den Ansprüchen nicht genügt. Je nach Gesundheitszustand des Patienten können bestimmte Leistungen über eine private Krankenzusatzversicherung ergänzt werden. Für Zusatzversicherungen gilt generell: Es besteht kein Höchsteintrittsalter.
Senioren entscheiden sich häufig für eine Zusatzversicherung, beispielsweise für Brillen oder Kurtagegeld, oder sie entscheiden sich für eine Zahnzusatzversicherung. Auch die private Pflegezusatzversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung, da der Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung im Pflegefall oft nicht ausreicht. Da Rentner nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben keine Verdienstausfälle mehr absichern müssen, können sie zudem prüfen, ob bestehende Policen – wie etwa Krankentagegeld – kündbar sind.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine solide Absicherung im Alter. Mit einer klugen Planung und regelmäßigen Vergleichen können Sie Ihre Kosten optimieren und gleichzeitig von umfassenden Leistungen profitieren.
Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den Stand April 2025.