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Gesundheit - Ernährung - Vorsorge - Versicherung
Gesundheit - Ernährung - Vorsorge - Versicherung
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im ÜberblickAufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sicherzustellen. Der dafür notwendige Leistungsumfang ist rechtlich festgeschrieben. Viele Kassen bieten jedoch Zusatzleistungen an.
Die von der GKV zu erbringenden Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich festgeschrieben. Aus diesem Grund ist der Leistungsumfang bei allen Kassen zu 90 bis 95 Prozent identisch. Die Beiträge der Krankenkassen sind aus diesem Grunde ebenfalls weitgehend gleich. Die freiwilligen zusätzlichen Leistungen und Bonusprogramme können sich jedoch erheblich unterscheiden und sollten bei der Wahl der Krankenkasse berücksichtigt werden.
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Themen auf dieser Seite
Terminservice- und Versorgungsgesetz
Abrechnung durch KassenärzteZusatzleistungenBonusprogramme
Für die gesetzlichen Krankenkassen existiert keine detaillierte Liste, die alle Leistungen einzeln aufführt. Oft ist dennoch die Rede vom sogenannten gesetzlichen Leistungskatalog, der aus maßgeblichen Richtlinien besteht. Ausschlaggebend ist das Sozialgesetzbuch (SGB), wonach Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung haben. Dazu zählen:
Umfang der KrankenkassenleistungenAuch die Inanspruchnahme der Leistungen sowie die Leistungsgewährung müssen sich im Rahmen gesetzlicher Richtlinien befinden:
Anspruch auf Leistung | Leistungsgewährung |
---|---|
Vorliegen der Voraussetzungen, die im SGB gefordert werden | Gewährung entweder in Sachleistungen und Dienstleistungen (Behandlungen) oder Geldleistungen (z.B. Mutterschaftsgeld) |
Aussetzung der Leistungen bei Aufenthalten im Ausland oder bei gleichzeitiger Inanspruchnahme ähnlicher Leistungen durch eine Unfallversicherung | Gebot der Wirtschaftlichkeit: Leistungen müssen wirtschaftlich sinnvoll und medizinisch notwendig sein |
Eingeschränkter Anspruch oder kompletter Entfall des Anspruches, wenn Folgeerkrankungen auftreten, die nachweislich aus medizinisch nicht notwendigen Maßnahmen resultieren (z.B. nach Tätowierungen oder plastischen Eingriffen) | Kontinuierliche Überprüfung des Leistungskataloges durch den Gemeinsamen Bundesausschuss* |
* Organ der Selbstverwaltung von Ärzten und gesetzlichen Krankenkassen
Zusatzleistungen in der GKV
Politische und finanzielle Gründe können dazu führen, dass gesetzlich zugesicherte Leistungen vom Gesetzgeber verändert werden. Die dadurch entstehenden Versicherungslücken können allerdings mithilfe privater Zusatzkrankenversicherungen geschlossen werden. Nach dem Baukastenprinzip können Versicherte einen zusätzlichen Versicherungsschutz in beispielsweise folgenden Bereichen wählen:
zusätzliche Zahnversicherung
Krankenversicherung fürs Ausland
PKV-Krankentagegeldversicherung
private Pflegezusatzversicherung
Die Kosten der Zusatzversicherung richten sich wie bei privaten Krankenversicherungen nach dem gewählten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und mitunter auch dem Gesundheitszustand. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist insbesondere für Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze empfehlenswert.
Gesund durch Bewegung – Kurse
Neben den Bonusprogrammen bieten die Kassen zusätzliche Gesundheitskurse an, die sich meist im Rahmen der Prävention befinden. In nachfolgenden Bereichen können Versicherte u.a. Kurse in Anspruch nehmen:
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Vorteile für GKV-Versicherte
Wer zur Zeit dringend einen Termin beim Facharzt benötigt, muss in der Regel bis zu 3 Monate und länger warten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will dem entgegen wirken und hat nun das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Für die gesetzlich versicherten Patienten soll es künftig u.a. zu folgenden positiven Veränderungen kommen:
Terminservicestellen werden zu zentralen Anlaufstellen für Patienten ausgebaut
Mehr Sprechstunden beim Arzt:
Kassenärztliche Vereinigungen müssen in Gebieten mit ärztlicher Unterversorgung für Abhilfe sorgen, z.B. durch eigene Praxen oder mobile bzw. telemedizinische Versorgungsangebote.
Wer immer zuerst zum Hausarzt geht, soll einen Bonus durch die Krankenkasse erhalten.
Qualität sichern: Abschaffung der Ausschreibungen der Krankenkassen für Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle oder Windeln
Blankoverordnungen für Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie: Art und Dauer der Behandlung kann durch Therapeut individueller bestimmt werden
Krankenkassen in der Pflicht: Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis spätestens 2021. Bei verpasster Frist, droht eine Kürzung der Verwaltungsausgaben.
Gesetzlich Versicherte mit substanziellem HIV-Infektionsrisiko haben Anspruch auf Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Patienten, die an keimzellschädigenden Therapien teilnehmen müssen, können Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen einfrieren und lagern lassen, um nach der Genesung eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen.
Leistungsabrechnung durch Kassenärzte
Grundsätzlich rechnen Vertragsärzte oder -zahnärzte alle erbrachten medizinischen Leistungen quartalsweise mit der Kassen(-zahn-)ärztlichen Vereinigung (KV/KZV) ihrer jeweiligen Region ab. Diese übernimmt nach der Abrechnungsprüfung die Gesamtabrechnung mit der Krankenkasse. Von dort erhält die K(Z)V die Vergütung gemäß Gebührenordnung und gibt diese an den behandelnden Zahnarzt oder Arzt weiter.
Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Apotheken, Heilmittelerbringer und sonstige Leistungserbringer rechnen dagegen direkt bei der zuständigen Krankenkasse ab. Die Grundlage für die Abrechnung von Behandlungen über Privatleistungen bildet hingegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nach denen die Honorare der Ärzte bestimmt werden.
Gesamtvergütung | Sondervergütung |
---|---|
Basis: Punktesystem, das jeder Einzelleistung einen Punktewert zuordnet (gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab – EBM) | Errechnen sich aus weiteren Leistungen |
Jeder Punkt entspricht einem finanziellen Gegenwert (diese sind in den regionalen Vergütungsregelungen verankert) | Beispiele: Hausarztmodell, strukturierte Behandlungsprogramme, integrierte Versorgung |
Erweiterung des Grundschutzes: Zusatzleistungen der Krankenkassehttps://www.krankenkassenzentrale.de/wp-content/uploads/Icon-Krankenzusatz1-150×150.png
Im Zuge der Gesundheitsreform sollte der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch den privaten Versicherungsträgern gestärkt werden. Seither versuchen die Krankenkassen mit diversen Zusatzleistungen um Versicherte zu werben, die sich in Art und Umfang zum Teil deutlich unterscheiden und an verschiedene Zielgruppen angepasst sind: Dazu gehören auch Online-Angebote für internetaffine Patienten.
+ Medizinische Telefonberatung
Viele Krankenkassen bieten einen medizinischen Telefonservice an, bei dem sich Versicherte durch einen Experten zu sämtlichen Thema im Bereich Gesundheit beraten lassen können. Das betrifft beispielsweise den Bereich Familienplanung, eine ärztliche Zweitmeinung, Transplantationen, aber auch Unklarheiten nach einem Arztbesuch. Je nach Krankenkasse ist der Service bis zu 24 Stunden täglich verfügbar. Dazu gehören zum Beispiel alle Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Bergische Krankenkasse, die IKK gesund plus sowie die Techniker.
+ Übernahme von Reiseimpfungen
Für einige Reisegebiete gibt es eine Vielzahl empfohlener Impfungen, die für die Betroffenen sehr hohe Kosten verursachen können. Einige Anbieter übernehmen neben den regulären Impfungen auch die Kosten für Reiseimpfungen, sofern sie vom Robert-Koch-Institut empfohlen worden sind. Die Erstattung erfolgt entweder anteilig oder komplett. Die BKK Euregio, die BKK Exklusiv, die hkk oder die AOK Nordwest bieten diesen Service neben anderen an.
+ Weitere Zusatzleistungen der Kassen für Versicherte:
+ Vermittlung von Terminen bei Fachärzten
Viele Versicherte müssen in der Aussicht auf einen Facharzttermin mehrere Monate warten. Zahlreiche Krankenkassen erleichtern die Terminfindung durch einen speziellen Service, der häufig telefonisch oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse angeboten wird. Für die Versicherten wird die Wartezeit durch die direkte Vermittlung häufig um einige Woche verkürzt. Diesen Service bietet beispielweise die actimonda Krankenkasse, die pronova BKK oder die IKK gesund Plus.
+ Zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft und Hebammenrufservice
Während einer Schwangerschaft schafft es Sicherheit, wenn die Möglichkeit zu zusätzlichen Untersuchungen besteht oder die Kosten beispielsweise mehrere Ultraschalltermine übernommen werden. Auch ein Hebammenrufservice wird von vielen Krankenkassen ohne weitere Beiträge übernommen. Viele Versicherer bieten sogar beide Leistungen in vollem Umfang an, dazu gehören unter anderem die BKK Herkules, die IKK Brandenburg und Berlin oder die AOK Niedersachsen.
+ Homöpathie und alternative Behandlungen
Der Bereich der alternativen Medizin findet immer mehr Anhänger und Befürworter. Daher bieten mittlerweile immer mehr Krankenkassen auch die Erstattung alternativer Behandlungsmethoden oder homöopathischer Medikamente an. Dazu zählen unter anderem die Audi BKK, die BKK firmus, die BKK Freudenberg, die BKK ProVita, die BKK HMR, die BKK VerbundPlus, die BKK VBU, die HEK sowie viele andere bundesweit oder regional agierende Krankenkassen.
+ Mögliche künftige Zusatzleistungen der Krankenkassen:
Künstliche Befruchtung – Kostenerstattung durch Krankenkasse
Nicht immer klappt es mit dem Kinderwunsch auf dem natürlichen Wege. Viele Frauen wollen sich dann künstlich befruchten lassen, was bei mehreren Versuchen schnell teuer werden kann. Zahlreiche Krankenkassen bieten daher Zuschüsse zu den Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Wir haben uns für Sie schlau gemacht und eine Übersicht mit der jeweiligen Kostenerstattung erstellt. Hinweis: Die Techniker Krankenkasse ist unter D zu finden, da sie sich „Die Techniker“ nennt.
Krankenkasse | Kostenübernahme | Voraussetzung |
---|---|---|
actimonda | 50% für 4. Versuch | * 3. Versuch wurde durch eine GKV genehmigt und durchgeführt * Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 52. Lebensjahr |
AOK Baden-Württemberg | 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr |
AOK Bayern | 50% für 4. Versuch | * 3. Versuch wurde durch eine GKV genehmigt und durchgeführt * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
AOK Bremen/Bremerhaven | 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
AOK Hessen | 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
AOK Niedersachsen | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
AOK Nordost | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
AOK Nordwest | 50% + pro Versuch 300 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
AOK Plus | insgesamt 75% + notwendige Arzneimittel | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 75% auch wenn Partner nicht in GKV ist | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
AOK Rheinland/Hamburg | 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
AOK Sachsen-Anhalt | bis zu 300 € für 4. Versuch | * 3. Versuch wurde durch eine GKV genehmigt und durchgeführt * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
atlas BKK ahlmann | 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Audi BKK | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BAHN-BKK | 100%, wenn beide Partner dort versichert | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BARMER | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Bergische Krankenkasse | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Bertelsmann BKK | 50% + pro Versuch 250 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BIG direkt gesund | 50% + pro Versuch 200 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK 24 | 50% + pro Versuch 200 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Achenbach Buschhütten | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Akzo Nobel Bayern | 50% für Frauen bis 40 Jahre +pro Versuch 500 € (Frauen 40-45 J.) +pro Versuch 1.000 €, wenn beide Ehegatten dort versichert | * Frauen bis vollendeten 44. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK B. Braun Aesculap | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK BPW Bergische Achsen KG | 50% + pro Versuch 300 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Deutsche Bank AG | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Diakonie | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Krankenkasse | Kostenübernahme | Voraussetzung |
---|---|---|
BKK Dürkopp Adler | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK EUREGIO | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK EVM | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK EWE | 50% + pro Versuch bis zu 1.000 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK exklusiv | 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Faber-Castell & Partner | 50% + bis zu 350 € Zuschuss bei Teilnahme an Versorgungsvertrag | * Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK firmus | Zuschuss für max. 3 weitere Behandlungsversuche: pro Versicherten und Behandlungsversuch max. 500 €, max. Zuschuss von max. 3.000 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Freudenberg | 50% + Zuschuss von max. 2.000 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Gildemeister Seidensticker | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK GRILLO-WERKE | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Groz-Beckert | 80% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Herford Minden Ravensberg | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Herkules | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Karl Mayer | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK KBA | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Krones | 50% + Zuschuss bis zu 1.000 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Linde | 50% + max. 350 € Zuschuss bei Teilnahme an Versorgungsvertrag + Zuschuss zum 4. Versuch | * Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK MAHLE | 75% + 75 % für 4. Versuch | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Melitta Plus | 50% + pro Versuch 250 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Miele | 100 % | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK MOBIL OIL | 50 % | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK MTU | 50% + Zuschuss über Zusatzversicherung von 1.500€, auch bei Unverheirateten | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK PFAFF | 100 % | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Pfalz | 50% + Zuschuss max. 350 € + Zuschuss zum 4. Versuch | * Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK PricewaterhouseCoopers | 50% + pro Versuch max. 500 €“ | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK ProVita | vorerst nur in Bayern: 50% + Zuschuss zum 4. Versuch | * Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Krankenkasse | Kostenübernahme | Voraussetzung |
---|---|---|
BKK Public | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Rieker.Ricosta.Weisser | 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK RWE | 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Salzgitter | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK SBH | 75% + Zuschuss max. 350 € + Zuschuss zum 4. Versuch | * Frauen bis vollendeten 42. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Scheufelen | 50% + Zuschuss max. 500 € je Behandlungszyklus für max. 9 Zyklen je Paar | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Stadt Augsburg | 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Technoform | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Textilgruppe Hof | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK VBU | 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK VDN | 50% + Zuschuss max. 350 € + Zuschuss zum 4. Versuch | * Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK VerbundPlus | 50% + pro Versuch 200 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Voralb HELLER*INDEX*LEUZE | 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Werra-Meissner | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Wirtschaft & Finanzen | 50% + pro Versuch 500 €, wenn beide Ehepartner da versichert 1.000€ | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK Würth | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BKK ZF & Partner | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
BMW BKK | 50% + Zuschuss über Versorgungsprogramm max. 350 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * über spezielles Versorgungsprogramm Frau bis zum vollendeten 42. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Bosch BKK | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Continentale BKK | 50% + pro Versuch 250 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Daimler BKK | 100 %, wenn beide dort versichert | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
DAK-Gesundheit | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Debeka BKK | 50% + pro Versuch 200 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Die Techniker (TK) | 50% + pro Versuch 250 €, wenn beide TK versichert | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
energie-BKK | 50% + über Zusatztarif max. 1.500 € zusätzlich | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Ernst & Young BKK | 100 % wenn beide dort versichert sind | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Krankenkasse | Kostenübernahme | Voraussetzung |
---|---|---|
Heimat Krankenkasse | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
HEK – Hanseatische Krankenkasse | 50% + pro Versuch 200 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
hkk – Handelskrankenkasse | 50% + pro Versuch 200 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
IKK Brandenburg und Berlin | 50% 60% wenn beide dort versichert sind | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
IKK classic | 50% + pro Versuch 250 € + wenn beide Partner dort versichert sind: max. 500 € pro Versuch | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
IKK gesund plus | 50 % + Zuschuss 4. Versuch max. 300 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
IKK Nord | 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
IKK Südwest | 100% + max. 1.000 € pro Versuch, wenn beide dort versichert | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Kaufmännische Krankenkasse (KKH) | 50% + pro Versuch 100 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
KNAPPSCHAFT | 50% + pro Versuch 500 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
MERCK BKK | 50 % + 85% Erstattung für OvulaRing + pro Versuch 250 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
mhplus BKK | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Novitas BKK | 50 % + pro Versuch 400 €, wenn beide dort versichert sind + Zuschuss 100 €, wenn nur einer dort versichert“ | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
pronova BKK | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
R+V BKK | 50% + pro Versuch max. 350 € | * Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Salus BKK | 50 % + pro Versuch max. 500 €“ | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
SBK – Siemens Betriebskrankenkasse | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Schwenninger BKK | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
SECURVITA BKK | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
SIEMAG BKK | 75% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
SKD BKK | 50 % + Zuschuss über speziellen Tarif + Zuschuss zum 4. Versuch | * Frauen bis vollendeten 41. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Südzucker BKK | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
TUI BKK | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
VIACTIV Krankenkasse | 50% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Wieland BKK | 100% | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
WMF BKK | 50 % + Zuschuss von 1.000 € | * Frauen bis vollendeten 40. Lebensjahr * Männer bis vollendeten 50. Lebensjahr |
Stand: April 2020
Jetzt aktuellen GKV Vergleich 2020 anfordern!Bonusprogramm und Gesundheitskurse sichern Prämien
Gesundheitsbewusstes Verhalten und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen werden von vielen Krankenkassen mit attraktiven Sach- oder Geldprämien belohnt. Entsprechend können Versicherungsnehmer, die in vorgeschriebenen Abständen vorbeugende Maßnahmen durchführen, bis zu mehreren Monatsbeiträgen zurückerstattet bekommen. Versicherte müssen folgende Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Bonusprogramm erfüllen:
Das Sammeln der Bonusleistungen erfolgt in der Regel über ein Versicherungsjahr hinweg und wird von den Krankenkassen auf unterschiedliche Art und Weise abgerechnet. Einige Anbieter vergeben Bonuspunkte und belohnen die Versicherten mit Erreichen einer bestimmten Punktzahl. Andere Krankenkassen hingegen belohnen nach einer vorgegebenen Anzahl von Leistungen.
Info: Häufige Bonusprogramme
Viele Kassen erstatten GesundheitskurseViele Gesundheitskurse wie Yoga oder Pilates werden zwar im Rahmen des Bonusprogramms anerkannt, müssen aber häufig von den Versicherten selbst bezahlt werden. Lediglich von der Krankenkasse selbst durchgeführte Kurse sind in der Regel nicht mit weiteren Kosten verbunden. Da das gesundheitsbewusste Verhalten der Versicherungsnehmer aber auch außerhalb der kasseneigenen Kurse unterstützt werden soll, zahlt mittlerweile ein Großteil aller gesetzlicher Kassen bis zu zwei Kurse im Jahr.
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