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Gesundheit - Ernährung - Vorsorge - Versicherung
Gesundheit - Ernährung - Vorsorge - Versicherung
Die private Krankenversicherung ist eine Krankenvollversicherung, sie wird von mehr als 40 privatwirtschaftlichen Versicherungen angeboten. In Deutschland sind rund 9 Millionen Menschen privat versichert, denn das PKV-System bietet eine Menge Vorteile. Für wen ist sie sinnvoll und für welche Berufsgruppen lohnt sie sich besonders? Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern sowie tausende Tarife und Tarifkombinationen machen einen Vergleich wertvoll, um so den besten Versicherungsschutz zu erhalten.
Vorteile
Nachteile
Merkmale | PKV |
---|---|
Beitragsrückerstattungen | ✓ |
Beitragsanpassungen | ✓ |
keine Beitragsgarantie | ✓ |
Vorkasse mit Kostenerstattung | ✓ |
Altersrückstellungen | ✓ |
Gesundheitsprüfung | ✓ |
Der Gesetzgeber hat eine Krankenversicherungspflicht mit Beginn des Jahres 2009 festgeschrieben. Aber die meisten Menschen haben recht konkrete Vorstellungen, wie sie ihre Gesundheit am besten schützen wollen. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dabei wenig Spielraum lässt, haben privat Krankenversicherte hier einen klaren Vorteil: Vor allem die Leistungen und der Versicherungsumfang bestimmen neben Beruf, Alter und Gesundheitszustand, wie viel die eigene gesundheitliche Absicherung letztlich kostet.
Als Faustregel gilt im Allgemeinen: Je jünger und gesünder, desto geringer ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung.
Zunächst muss entschieden werden, welche Art Tarif man wählen möchte: Die PKV bietet mehrere Tarifvarianten und Tarifklassen, die sich häufig in den Leistungen und damit im Preis unterscheiden. Neben den Kompakttarifen, deren Leistungsspektrum vorgegeben ist, stehen auch Modultarife zur Verfügung. Einzelne Bausteine lassen sich ganz individuell und nach den persönlichen Wünschen zusammensetzen. Der Preisunterschied zwischen den Tarifen und Personengruppen kann mehrere Hundert Euro betragen. Die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen ist daher sehr sinnvoll, um sich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu sichern.
Die Beitragshöhe in der PKV orientiert sich neben den Leistungen auch am Alter. So kann der Arbeitnehmeranteil für einen 30 Jahre alten privatversicherten Arbeitnehmer, je nach Anbieter und Tarif, zwischen knapp 150 bis etwa 350 EUR liegen. Bei einem älteren Arbeitnehmer ab 50 Jahren wird der Eigenanteil der PKV-Kosten schon deutlich höher liegen. In diesem Alter ist eine Preisspanne zwischen knapp 300 bis circa 650 EUR oder sogar darüber möglich.*
*Bei den Preisbeispielen handelt es sich um Anfragen bei den Versicherern für gesunde Musterkunden im jeweils angegebenen Alter ohne Vorerkrankungen. Der Preis kann für einzelne PKV-Versicherte davon abweichen. Angefragt wurden: Allianz, Axa, Barmenia, Debeka, DKV, Central und Signal Iduna
Die Leistungen in der PKV sollen einen grundlegenden Gesundheitsschutz gewährleisten. Die Versorgung von Privatpatienten geht in vielen Fällen allerdings weit darüber hinaus: kürzere Wartezeiten, schnellere Terminvergabe bei Fachärzten, modernste medizinische Behandlungen vom Chefarzt oder eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind häufig Bestandteil eines guten PKV-Tarifs. Allerdings variieren die Leistungen je nach Anbieter und standardmäßigem Tarif. Dementsprechend deutlich kann sich der Leistungsumfang im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden. Zu den wichtigsten Leistungen für eine gute Gesundheitsversorgung gehören:
Ist der Versicherungsnehmer länger als 43 Tage krank, läuft die gesetzliche Lohnfortzahlung aus. In diesem Fall zahlt die private Krankenversicherung “Krankentagegeld”. Um den Einkommensverlust wirksam ausgleichen zu können, sollte das Krankentagegeld ungefähr dem jeweiligen Nettogehalt entsprechen.
Vor allem Selbständige sollten auf Tarifleistungen wie Krankentagegeld achten, da für sie die gesetzliche Lohnfortzahlung nicht greift und sie sich im Krankheitsfall dementsprechend selbst versorgen müssen. Mehr zur Krankentagegeldversicherung
Wer stationär behandelt werden muss, kann sich in der PKV das Krankenhaus frei auswählen und sich dementsprechend bestmöglich behandeln lassen. Je nach Tarif ermöglicht die private Krankenversicherung bessere Unterbringung in Form von Ein- oder Zweibettzimmern. Damit verknüpft ist in vielen Fällen der Anspruch auf Betreuung durch Chefärzte und Spezialisten. Im Allgemeinen müssen private Versicherte keine Zuzahlungen für stationäre Behandlungen leisten.
Zu den ambulanten Leistungen der PKV gehören neben der freien Arztwahl oftmals auch eine schnelle Terminvergabe und verkürzte Wartezeiten. Darüber hinaus werden verordnete Medikamente und Behandlungen weitestgehend übernommen. Je nach Tarif können auch alternative Leistungen wie Heilpraktikerkosten rückerstattet werden. Viele Versicherungen bieten zudem Leistungen für Seh- und Gehilfen sowie Hör- und Sprechgeräte an.
Grundsätzlich werden laut Gebührenordnung für Ärzte (GOA), Ärztehonorare bis zum 3,5-fachen des üblichen Satzes von privaten Krankenkassen übernommen, gute Tarife übernehmen auch höhere Sätze. Mehr zu den Ärztehonoraren
Je nach Tarif beinhalten private Krankenversicherungen umfangreiche Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Je nach Tarif können bis zu 100% der zahnärztlichen Kosten übernommen werden. Bei Zahnersatz liegt die Rückerstattung zwischen 60-80%. Mehr zur Zahnzusatzversicherung
Da psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout immer häufiger auftreten, sollten Verbraucher bei Vertragsabschluss überlegen, ob sie auch solche Leistungen in ihre private Krankenversicherung mit aufnehmen. Grundsätzlich ist Psychotherapie nämlich nicht in den Musterbedingungen des PKV Verbandes geregelt. In diesem Zusammenhang muss der Leistungsumfang individuell festgelegt werden. Je nach Tarif und Anbieter kann sich die Übernahme solcher Kosten stark unterscheiden.
Um monatlich Beitragskosten zu sparen, kann bei Vertragsabschluss ein sogenannter Selbstbehalt vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich dabei im Krankheitsfall ein Teil der Kosten für Arzt und Medikamente selbst zu tragen. Damit sich das aber lohnt, sollte die monatliche Beitragsersparnis höher sein als der Selbstbehalt an sich. Chronischen Kranken ist von einer Kostenbeteiligung abzuraten, da die Behandlungsleistungen hier oft sehr teuer sind.
Während die gesetzliche Krankenkasse naturmedizinische Behandlungen grundsätzlich nicht übernimmt, ist das in der privaten Krankenkasse durchaus möglich – jedoch nur als zusätzliche Leistung. Wer beispielsweise Heilpraktikerkosten rückerstattet bekommen möchte, sollte das bei der Tarifwahl berücksichtigen. Vor Vertragsabschluss sollte der Versicherungsnehmer zudem darauf achten zu welchen Bedingungen und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Manche Versicherungen begrenzen ihren Kostenanteil auf lediglich 50-80 Prozent.
Nimmt ein Versicherungsnehmer ein Jahr lang keinerlei Leistungen seiner privaten Krankenversicherung in Anspruch, kann er je nach Tarif dafür eine Prämie erhalten. Meist handelt es sich dabei um einen Monatsbeitrag. Arbeitnehmer können sogar bis zu 20% ihres Jahresbeitrags als Prämie zurückerstattet bekommen. Leistungen für mitversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Vorsorgeuntersuchungen stehen dabei außen vor.
Die Tarifoption „Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit” ist meist für ein Jahr bindend.
Die Kostenübernahme von Heilkuren fallen nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Krankenkassen. Wer diese Leistung dennoch für sich beanspruchen möchte, muss das durch einen Zusatztarif absichern lassen. Versicherungsnehmer können bei Vertragsabschluss zwischen verschiedenen Optionen wählen. Oftmals bietet die PKV Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag für Kurkosten an. Versicherte können sich aber auch ein “Kurtagegeld” auszahlen lassen. Die Zahlung erfolgt je nach Tagessatz pro Kurtag. Selbstständige können Kurzusatztarife ihrer privaten Krankenversicherung sogar als “Vorsorgeaufwendung” steuerlich absetzen.
Die Preise für Hilfsmittel sind nicht festgelegt, sondern spiegeln Angebot und Nachfrage wider. Eine Erstattung der Kosten erfolgt danach, was in den tariflichen Bedingungen dazu festgelegt wurde. Für Sehhilfen, wie Brillen oder Kontaktlinsen, ist im Normalfall ebenfalls genau festgelegt, in welchen zeitlichen Abständen Kosten übernommen werden und wie hoch die Beträge jeweils sind. Sollen besonders teure Hilfsmittel beansprucht werden, ist eine vorherige Absprache mit der Privatversicherung zu empfehlen, häufig gibt es zum Beispiel für teure Krankenfahrstühle eine Option zur Miete mit Wartungsservice. Für andere Hilfsmittel, die man über den Sanitätsfachhandel beziehen kann, kommt eine Ausleihe und Kostenübernahme ebenfalls in Frage – sofern es im Vorfeld mit dem Versicherer abgeklärt wurde.
Während es in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzte Beiträge gibt, die sich lediglich im Zusatzbeitrag der Kassen minimal unterscheiden, setzen sich PKV-Tarife unter anderen anhand folgender Kriterien zusammen:
Es ist möglich den Eigenanteil für Behandlungen, Medikamente und Co. zu erhöhen. Das senkt dauerhaft die Kosten für den Versicherungsschutz. Jedoch sollten chronisch Kranke und Menschen, die oft krank sind, diese Variante überdenken – es könnte teurer werden.
Pro: geringere Kosten bei gleichen Leistungen
Contra: Risiko höherer Kosten wenn man oft krank ist
Je mehr Leistungen der PKV Tarif enthält, desto teurer kann er sein. Ein Check lohnt sich. Wenn es Leistungen gibt, die Sie selten in Anspruch nehmen oder auf die Sie verzichten wollen, kann der Versicherungsschutz günstiger werden.
Pro: günstigerer Versicherungsschutz
Contra: reduzierte Leistungen lassen sich nicht ohne Weiteres wiedererlangen
Kein Tarif ist in Stein gemeißelt. Versicherte können diesen auch wechseln. Es gibt zahlreiche PKV Tarife, die ähnliche Leistungen beinhalten und dennoch günstiger sind.
Pro: günstigerer Schutz bei ähnlichen Leistungen
Contra: ggf. kein passender alternativer Tarif vorhanden
Dabei handelt es sich um einen Sozialtarif, der von allen PKV-Unternehmen angeboten werden muss. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, hat die Option diesen Tarif zu wählen – wenn er mindestens zehn Jahre in der PKV versichert ist und bereits vor 2009 eintrat. Mehr zum Standardtarif
Der Tarif steht ausschließlich Versicherten offen, die nach dem 31.12.2008 in die PKV eingetreten sind. Diesen Sozialtarif müssen die PKV-Unternehmen für einkommensschwache Versicherte anbieten, die im sozialrechtlichen Sinne als hilfebedürftig gelten, älter als 55 Jahre alt sind oder eine Rente bzw. Pension beziehen. Mehr zum Basistarif
Dieser Tarif kann von den Versicherten nicht frei gewählt werden. Leiden Versicherte unter finanziellen Engpässen und kommt es zu Beitragsrückständen in der PKV, kann der Versicherer den Vertrag nach zweimaliger Mahnung ruhend stellen. Mehr zum Notlagentarif
Es gibt über 40 Versicherungsunternehmen (Liste), die als Mitglieder im PKV-Verband organisiert sind. Wer sich für eine private Krankenkasse interessiert, sieht sich einer unglaublich großen Auswahl an Tarifen und Tarifoptionen gegenüber. Die Angebote verschiedener Anbieter und deren Tarifvarianten zu vergleichen, ist daher dringend geboten. Dabei selbstständig und ohne fachkundige Beratung eine Entscheidung treffen zu wollen, ist nahezu unmöglich. Zur Unterstützung ist ein PKV-Vergleich sinnvoll, der von Profis begleitet wird.
Erste Anhaltspunkte für eigene Erkundungen kann dabei der Blick auf aktuelle PKV Test liefern. Hier erhalten Anbieter und auch deren Tarife entsprechende Bewertungen, die eine grobe Aussage zur Qualität eines Privatversicherers, einzelner Tarife oder Tarifkombinationen treffen kann. Die persönliche Sichtweise sollte jedoch vor allem das gewünschte Leistungsspektrum und den monatlichen Beitrag einbeziehen, da diese dauerhaft den Tarif und damit die Beitragskosten in der PKV bestimmen. Folgende Aspekte spielen häufig eine Rolle bei der Bewertung der PKV-Tarife durch Fachleute:
Bekannte Verbraucherschützer betonen ebenso wie gute private Krankenversicherer, wie wichtig ein Vergleich der Versicherungen ist, die für einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden. Dies trifft auf die Private Krankenversicherung besonders zu, da sie den Kunden sogar ein ganzes Leben lang begleiten soll. Aus diesem Grund ist ein Versicherungsvergleich unabdingbar!
„[…] Besonders bei der Krankenversicherung spielen aber auch viele weitere Kriterien bei der Auswahl eines privaten Krankenversicherers und geeigneter Tarife eine relevante Rolle. Dies sind zum Beispiel die Beitragsentwicklung, Tarifkontinuität – sprich wie viele Tarife hat der Versicherer auf den Markt gebracht – sowie sein Verhalten […] bei der Leistungsregulierung.”
Aus Bund-der-Versicherten-Broschüre „Gut versichert in der privaten Krankenversicherung“ von Februar 2019; online abgerufen am 30.09.2019)
Vergleichen: Mit Beitragsvergleich und Tarifvergleich in die Privatversicherung
Günstiger Beitrag oder bester Tarif? Der Weg in die PKV wird beeinflusst durch die persönlichen Wünsche und finanziellen Möglichkeiten. Beim Vergleich der privaten Krankenversicherungen sollten folgende Gesichtspunkte beachtet werden:
Das Risiko wird anhand von Faktoren wie dem Eintrittsalter oder der individuellen Invaliditäts- und Krankheitsgefahr bemessen. Manche Versicherer schließen bestimmte Vorerkrankungen vollständig aus, während andere noch eine Gesundheitsprüfung zulassen. Häufig wird dann ein Risikozuschlag erhoben, dessen Höhe von der Erkrankung und dem Risiko von Folgeerkrankungen abhängt.
Es gibt tausende von Tarifen und Tarifkombinationen und die Tarif-Bedingungen können stark voneinander abweichen. Einige PKV-Anbieter bieten für bestimmte Berufsgruppen gar keine Tarife an, andere versichern ausschließlich Beamte.
Für einen Laien ist der Tarifdschungel kaum durchschaubar. Eine fachliche Beratung ist daher unbedingt anzuraten. Allerdings sollte sich jeder gut auf das Beratungsgespräch vorbereiten und schon im Vorfeld über die gewünschten Leistungen Gedanken machen.
Generell sind die Beiträge bei jungem Einstiegsalter am günstigsten (auch langfristig). Formal gibt es keine Altersgrenze nach oben, allerdings steigen die Beiträge mit höherem Alter überproportional. Nach dem 50. Lebensjahr noch eine private Krankenversicherung abzuschließen, ist zwar möglich, aber aus finanzieller Sicht kaum noch sinnvoll.
Erfahren Sie mehr zum Einstieg in die PKV für Studenten
Selbständige, Beamte, Studenten (zu Beginn des Studiums) und Freiberufler können ohne weitere Voraussetzungen in eine private Krankenversicherung eintreten. Angestellte müssen, für einen Wechsel in die PKV, über ein Brutto Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2020: 62.550,00 €) verfügen.
Mehr zur Versicherungspflichtgrenze erfahren.
Die Kosten für eine private Krankenversicherung (PKV) sind von verschiedenen Faktoren abhängig: unter anderem von den gewünschten Leistungen, dem Alter und Gesundheitszustand. Für Selbständige gibt es günstige Tarife, die bei ca. 300 € monatlich beginnen. Angestellte können eine PKV bereits ab 200 € bekommen. Beamte zahlen, aufgrund der Beihilfe, meistens nur bis zu 150 Euro pro Monat. Wegen der Vielzahl unterschiedlicher Tarife ist ein Vergleich der Anbieter im Vorfeld anzuraten.
Mehr über Kosten in der PKV 2019
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt die maximal zu leistenden Versicherungsbeiträge und liegt im Jahre 2019 bei 4.537,50 € im Monat. Im Jahr 2020 steigt der Wert voraussichtlich auf 4.687,50 €.
Erfahren Sie hier mehr über die Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge für die Basisabsicherung der PKV sind als Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzbar. Die Versicherung teilt den Versicherten den gezahlten Betrag der Basisabsicherung jährlich mit. Zusätzlich zu den eigenen Kosten, können auch die Beiträge der Familienmitglieder und die Pflegeversicherungsbeiträge abgesetzt werden. Die Angaben werden in der Anlage “Vorsorgeaufwand” eingetragen.
Weitere Infos dazu, wie man die PKV von der Steuer absetzen kann
Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Für Beamte ist die private Krankenversicherung sinnvoll, weil sie nur im privaten System Anspruch auf den Beihilfezuschuss des Dienstherrn erhalten. Angestellte und Selbständige sollten verschiedene Kriterien genau abwägen (Ist langristig ein hohes Einkommen vorhanden? Sind Kinder und Familie geplant? Sind besondere Leistungen gewünscht?).
Mehr Antworten für Angestellte in der PKV finden.
Natürlich können auch Kinder in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Der Beitrag ist i.d.R. deutlich niedriger als für Erwachsene, das zeigen Beitragsrechner im Internet, weil das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand entscheidende Faktoren sind.
Mehr zum Thema PKV für Kinder
Für Rentner und Versicherte über 55 Jahre ist es sehr schwer von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Grundsätzlich soll damit verhindert werden, dass Kunden der privaten Krankenversicherung erst die Vorteile der PKV genießen, um dann in späteren Jahren dem Solidarsystem zu Lasten zu fallen. Möchten Versicherungsnehmer im Alter dennoch aus der PKV austreten, bietet sich der einzige Umweg über eine Familienversicherung an. Hierbei muss der Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert sein. Darüber hinaus darf das eigene Einkommen 445 Euro im Monat (Stand: 2019) nicht überschreiten; für Minijobber liegt diese Grenze bei 450 Euro.
Weitere Infos zur Rückkehr in die GKV
Wer seine gesetzliche Krankenversicherung für einen Wechsel in die PKV kündigen möchte, kann dieses immer zum Ende eines Monats tun. Die Frist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Zum ersten Semester eines Studiums oder bei Arbeitgeberwechsel gilt das Beginndatum. Wer noch keine 18 Monate Mitglied bei seiner Krankenkasse ist, kann erst nach Ablauf dieser Frist wechseln. Bei einer Beitragserhöhung ist diese Regelung, aufgrund von Sonderkündigungsrecht, außer Kraft gesetzt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigung eine schriftliche Bestätigung auszustellen.
Mehr Infos zum Wechsel in die PKV
Beamte können sich ohne große Voraussetzungen und unabhängig vom Verdienst versichern lassen. Darüber hinaus haben sie in vielen Fällen Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherren. Dieser übernimmt zwischen 50-80% der Aufwendungen, sodass sich die Beitragskosten für Beamte erheblich reduzieren.
Selbstständige und Freiberufler können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse wählen. Hat man einmal die Entscheidung für eine Privatversicherung getroffen, gilt sie unwiderruflich. Nur durch den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis kann der Entschluss rückgängig gemacht werden. Selbstständige und Freiberufler tragen die Kosten für ihre Krankenversicherung komplett selbst.
Angestellte müssen mit ihrem Brutto Jahreseinkommen (JAEG) oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, um sich in der PKV versichern zu können. Diese liegt für das Jahr 2020 bei 62.550,00 Euro/Jahr; 2021 soll sie auf 64.350,00 Euro ansteigen. Überschreiten Angestellte diese Grenze, können sie frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Entscheiden sie sich für eine PKV, sollte ein dauerhaft stabiles Einkommen über der JAEG vorliegen.
Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen. Innerhalb der ersten 3 Monaten nach der Immatrikulation können sie ohne große Voraussetzungen einen Antrag bei einer PKV stellen. Die Privatversicherung bleibt während des gesamten Studiums bestehen und kann nicht aufgehoben werden.
Wer seine gesetzliche Krankenversicherung für einen Wechsel in die PKV kündigen möchte, kann dieses immer zum Ende eines Monats tun. Zum ersten Semester eines Studiums oder bei Arbeitgeberwechsel gilt das Beginndatum.
Ob Unzufriedenheit mit dem Leistungspaket oder drastische Beitragserhöhungen – es gibt verschiedene Gründe, eine private Krankenversicherung wechseln oder sogar kündigen zu wollen. Hierbei sollten Versicherte sich besonders gut informieren, denn nicht immer ist ein Wechsel vorteilhaft. Vor allem im Bezug auf die Altersrückstellungen haben Verbraucher das Nachsehen und müssen mit Verlusten rechnen. Wer seine PKV dennoch kündigen möchte, sollte dies fristgerecht tun, um Probleme mit der Krankenversicherung zu vermeiden. In manchen Fällen ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich, Versicherungsnehmer sollten bereits im Vorfeld prüfen, ob sie die nötigen Bedingungen erfüllen.
Privat Versicherte haben grundsätzlich den Anspruch auf einen Tarifwechsel innerhalb ihrer Versicherung (VVG §204). Vor allem bei einer Beitragssteigerung oder Unzufriedenheit mit dem bisherigen Leistungsumfang, kann der Wechsel in einen neuen Tarif ratsam sein. Meist lassen sich dabei Kosten senken und die Zufriedenheit erhöhen. Mehr zum PKV-Tarifwechsel
Ist ein Versicherungsnehmer unzufrieden mit den Leistungen seiner privaten Kasse oder aus anderen Gründen, steht es ihm frei, sich einen anderen Anbieter zu suchen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer lohnt sich jedoch nur in wenigen Fällen. Grund dafür sind die Beiträge zur Altersrückstellung, die der Versicherte monatlich mit seinem PKV-Beitrag zahlt: Sie sorgen dafür, dass die Kosten im Alter nicht übermäßig ansteigen. Je länger die Versicherungszeit, desto größer ist das angesparte Polster. Mehr zum PKV-Wechsel
Wer von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Krankenkasse zurück möchte, muss sich einigen Hürden stellen. Eine Wiederaufnahme in der GKV ist möglich, wenn Privatversicherte mit ihrem Brutto-Jahreseinkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Erfüllt ein Versicherungsnehmer die Bedingungen für eine Familienversicherung, ist der Wechsel zurück in die Gesetzliche ebenfalls möglich. Für einzelne Berufsgruppen bestehen besondere Regularien, die im Sozialgesetzbuch geregelt sind (§5, 6 und 9 SGB V). Mehr zur Rückkehr in die GKV
Für die Kündigung einer privaten Krankenversicherung gibt es nicht nur verschiedene Gründe, sondern es sind auch bestimmte Fristen einzuhalten. Die Bedingungen und Unterschiede für eine reguläre – also ordentliche Kündigung – im Gegensatz zu einer außerordentlichen Vertragsbeendigung, auch Sonderkündigung genannt, werden im Folgenden erklärt:
Ordentliche Kündigung vs. Sonderkündigung
Eine PKV ist in der Regel zum Ablauf des Kalenderjahres oder Versicherungsjahres nach 18 Monaten mit einer 3 Monats-Frist kündbar (§ 178h, 1 VVG). Dabei muss die Mindestvetragslaufzeit beachtet werden. Mehr auf PKV Kündigung
Versicherte haben laut Sonderkündigungsrecht (§205 VVG) die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Damit dieses Recht jedoch greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Gründe und mehr sind zu erfahren auf PKV-Kündigung.
Im Falle von Beitragserhöhungen oder Änderung der Leistungen darf ebenfalls außerordentlich 2 Monate nach Bekanntgabe des neuen Beitrags gekündigt werden.
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Liste der gesetzlichen Kassen (GKV)
Anbieter im Überblick PDF 275 kB
Liste der privaten Kassen (PKV)
Anbieter im Überblick PDF 178 kB
Nach Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts verboten. Deswegen verlangt die europäische Gleichstellungsrichtlinie Unisex-Tarife für Versicherungen im Grundsatz schon seit dem 21. Dezember 2007. Die bis Ende 2012 noch üblichen Abweichungen wurden laut der Luxemburger Richter als Ausnahme formuliert. „Nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit“ müssten solche Ausnahmen jedoch auslaufen, ansonsten werde das Ziel der Gleichbehandlung von Frauen und Männern unterlaufen, erklärte der EuGH. Mit Wirkung zum 21. Dezember 2012 wurde diese Ausnahme deshalb ungültig.Auswirkungen der Unisex-Tarife für private VersicherungenSeit 21.12.2012 dürfen neu abgeschlossene Tarife nur noch nach den Regelungen für Unisex-Tarife kalkuliert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Geschlecht die Versicherungsbeiträge nicht mehr beeinflussen darf.
Damit haben sich die Beiträge für Männer und Frauen in den einzelnen Versicherungssparten teilweise stark verändert. Frauen zum Beispiel mussten bisher in der Krankenversicherung mehr zahlen, weil sie statistisch länger leben und häufiger zum Arzt gehen. In anderen Versicherungen, wie der Kfz-Versicherung, wurden Frauen günstiger versichert als Männer. Nun haben sich die Beiträge angeglichen, denn die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union.
Betroffene Versicherungstarife – Liste der verschiedenen SpartenDie wichtigsten Versicherungen im Überblick und wie sich Unisex-Tarife auswirken.In den alten Bisex-Tarifen mussten Frauen mehr für ihren Krankenversicherungsschutz zahlen als Männer. Durch die Gleichstellungsrichtlinie hat sich dies nun seit dem 21. Dezember 2012 geändert. Durch die Angleichung müssen männliche Neukunden mit höheren Prämien für ihre private Krankenversicherung rechnen. Beratung: Unisex für die private Krankenversicherung.Im Vergleich zu den geschlechtsspezifisch kalkulierten Tarifen sind die Unisex-Tarife in der privaten Krankenzusatzversicherung seit dem vom EuGH vorgegebenen Stichtag für Männer teurer und Frauen etwas günstiger geworden. Wer den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung plant, sollte diese Veränderungen beachten.Mit einer privaten Pflegerentenversicherung können die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit aufgefangen werden. Auch hier war es bisher so, dass Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr Beiträge leisten mussten. Seit dem 21.12.2012 haben sich auch bei dieser Versicherung die Prämien für Männer und Frauen angeglichen.Ebenso von der Umstellung betroffen sind die sogenannten Pflegetagegeld-Tarife der privaten Pflegezusatzversicherung. Seit dem gesetzlichen Stichtag müssen Männer das höhere statistische Risiko der Frauen mit höheren Beiträgen als bisher ausgleichen.Bei einer privaten Rentenversicherung musste das jeweilige Versicherungsunternehmen Frauen länger eine Monatsrente zahlen als Männern, die durchschnittlich früher sterben. Dieser Umstand führt in Bezug auf die Einführung von Unisex-Tarifen nun dazu, dass Männer mehr für ihre Altersvorsorge aufbringen müssen als Frauen.Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind zunächst vor allem die Varianten Direktversicherung und Pensionskasse vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs betroffen. Die preislichen Unterschiede zwischen den Tarifen der beiden Geschlechter waren allerdings nur minimal. Daher steigen die Kosten für Männer nur geringfügig.Auch im Bereich der Risiko-und Kapitallebensversicherung mussten die Anbieter gleich machen, was vorher ungleich behandelt wurde. Durch die EuGH-Richtlinie sparen Männer, wenn sie sich ab sofort dazu entscheiden eine Lebensversicherung abzuschließen.Wie in der privaten Krankenversicherung u.a. profitieren Frauen in der Berufsunfähigkeitsversicherung seit der Einführung der einheitlichen Beiträge von günstigeren Prämien. Männer müssen dagegen im Vergleich zu den Alttarifen mehr für ihre BU-Absicherung aufwenden. Wer einen Wechsel seiner BU-Versicherung in Erwägung zieht, sollte andere Alternativen aber gründlich abwägen.Weil Männer statistisch gesehen deutlich mehr Unfälle als Frauen verursachen, wurden Frauen bisher bei der Prämienhöhe bevorteilt. Seit dem 21. Dezember 2012 gehört dies der Vergangenheit an und das weibliche Geschlecht muss seither mehr für die Autoversicherung aufwenden.Im Bereich der Unfallversicherung müssen vornehmlich handwerklich tätige Frauen seit Ende 2012 mehr für ihren Versicherungsschutz aufbringen als noch vor der Geltung der Gleichstellungsrichtlinie.Bei Sterbegeldversicherungen sind die Beiträge für Frauen seit dem Ende der Umstellungsfrist etwas teurer geworden. Männer sparen dementsprechend im Vergleich zu den Konditionen der bisher üblichen Bisex-Tarife.
Unisex-Tarife gibt es übrigens schon seit 2006 – und zwar für Rentenversicherungen, die riester-förderfähig sind. Das führte damals zu einer Verschlechterung der Leistungen für Männer. Männliche Versicherte müssen seitdem bei einem Neuabschluss für die gleichen Rentenleistungen etwa 6,5 Prozent höhere Beiträge zum Riestervertrag aufwenden.
Neu im Gespräch sind seit Sommer 2014 auch sogenannte Uniage Tarife für Versicherungen. Diese könnten dann das Alter als Beitragskriterium überflüssig machen. Die Auswirkungen wären wahrscheinlich noch weitreichender als bei der Unisex-Umstellung. Allerdings: Ob und wann die Uniage-Tarife kommen, ist völlig offen. Eine entsprechende EU Richtlinie ist derzeit erst in der Diskussion, wurde ursprünglich 2008 eingebracht.
Einige Versicherungen haben schon vor dem Stichtag Unisex-Tarife oder Übergangstarife eingeführt. Anfang des Jahres 2013 hatten Versicherte zudem grundsätzlich ein sogenanntes Umtauschrecht. Konkret bedeutet dies, dass Versicherungsnehmer zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2013 ihren alten geschlechtsspezifischen Tarif in einen neuen Einheitstarif umwandeln konnten. Der Beitrag blieb dabei in der Regel gleich. Lediglich die Leistungen werden unter Umständen angepasst. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist allerdings nicht erforderlich.
Private Krankenversicherung: Für Männer sind Unisex-Tarife teurerDie frühere Regelung in der privaten Krankenversicherung ging davon aus, dass Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer und somit länger und mehr Leistungen aus der PKV beziehen. Daher lagen die PKV-Beiträge für Frauen bisher rund 15 bis 20 Prozent über denen für Männer. Weil dies nun nicht mehr zulässig ist, haben sich die Beiträge angeglichen. Das heißt: Die Beiträge für Männer sind zum Teil deutlich gestiegen, die für Frauen vorerst etwas gesunken. Gleiches gilt für die private Pflege- und Rentenversicherung sowie für die Berufsunfähigkeitsversicherung.Kosten der privaten Krankenversicherung im VergleichUmverteilung der Kosten für die Schwangerschaft Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschutz werden in der privaten Krankenversicherung schon seit 2008 auf Männer und Frauen aufgeteilt. Das schreibt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Allerdings bewirkte diese Gesetzesänderung damals nur eine Beitragsermäßigung für Frauen von zwei bis drei Prozent, weil:
Für Männer sind Lebensversicherungen günstiger gewordenAndersrum verhält es sich bei Risikolebens- sowie Kapitallebensversicherungen. Hier waren Männer bisher stark im Nachteil. Denn laut Statistik sterben sie früher als Frauen, was sich die Versicherer mit höheren Prämien vergüten ließen. Die Wahrscheinlichkeit ist hier schließlich höher, dass die Versicherungssumme tatsächlich ausgezahlt werden muss. Mit Einführung der Unisex-Tarife sind die Beiträge für Männer also zum Teil gesunken, die für Frauen im Gegenzug gestiegen.
Weitere Informationen über Risikolebensversicherungen 1A Tipp: Neue Tarife umfassend vergleichenAuch nach den entsprechenden Beitragsangleichungen in den einzelnen Versicherungssparten bleibt der Vergleich zwischen den Tarifen der unterschiedlichen Versicherungen unerlässlich, denn die Spanne ist zum Teil enorm groß. Zunächst sollte außerdem jeder für sich überlegen, ob die Produkte unabhängig von den Unisex-Tarifen attraktiv für sich selbst sind, ermahnt der Bund der Versicherten (BdV). Ob die neuen Konditionen automatisch zu Preiserhöhungen für alle führen werden, wie es einige Verbraucherschützer prognostizieren, bleibt zudem abzuwarten. Altkunden, die Änderungen an ihren Policen planen, sollten darüber hinaus prüfen, ob der Vertragsumbau eine Umstellung in einen Unisex-Vertrag bedingen kann. Je nach Versicherungssparte und Geschlecht kann sich dies eventuell nachteilig auswirken.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist über die neuen Unisex-Tarife wenig begeistert. Denn eine Differenzierung der Geschlechter hat bisher zu insgesamt günstigeren Beiträgen geführt. Mit der Entscheidung wurde die risikogerechte Kalkulation und damit ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungsbranche in Frage gestellt, so der GDV. Was ungleich sei, dürfe man in der Versicherung nicht gleich behandeln.Höhere Kosten für weibliche Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung
Bei Kfz-Versicherungen unterschieden sich die Prämienhöhen von Männern und Frauen bisher erheblich, allerdings fast nur bei Fahranfängern im Alter von 18 bis 25 Jahren. Weil junge Männer statistisch häufiger Unfälle verursachen, mussten sie bislang auch mehr zahlen.
Daher ist es für sie lohnenswert einen neuen Vertrag mit Unisex-Tarif abzuschließen. Die Beiträge sind dann vermutlich etwas niedriger als in den alten Bisex-Tarifen. Junge Frauen hingegen, die bereits vor dem 21.12. 2012 einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten sich eher langfristig an einen Versicherer binden, der ihren Erwartungen entspricht. Denn neue Verträge sind für Autofahrerinnen wahrscheinlich teurer.
Mögliche neue Kalkulationskriterien
Das Geschlecht als Grundlage zur Beitragsberechnung heranzuziehen, ist seit dem 21. Dezember 2012 nicht mehr zulässig. Möglich sind aber andere Kriterien, die Rückschlüsse auf das Geschlecht geben können:
Fühlen sich „eher schlecht“ informiert: Studien belegen, dass viele Deutsche nur unzureichend bis gar nicht über die Änderungen durch Unisex Bescheid wissen. Den Ergebnissen einer Studie 2012 von „TNS Infratest“ und der Continentalenzufolge, fühlen sich mehr als 80 Prozent „eher schlecht“ über die Thematik informiert.
Zu ähnlichen Resultaten gelangt auch eine repräsentative Befragung des „IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung“, die im Auftrag des Direktversicherers „Hannoversche“ durchgeführt wurde. Lediglich jeder zweite Deutsche hat schon einmal von den neuen Tarifen gehört.Checkliste: Bei diesen Versicherungen sparen Männer/Frauen
Versicherungsart | Auswirkung auf Männer | Auswirkung auf Frauen |
---|---|---|
Private Krankenversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Krankenzusatzversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Pflegerentenversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Pflegezusatzversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Private Rentenversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Betriebliche Altersvorsorge | geringe Beitragssteigerung | etwas günstigere Tarife |
Lebensversicherung | günstigere Tarife | Beitragssteigerung |
Kfz-Versicherung | günstigere Tarife besonders für junge Männer | Beitragssteigerung besonders bei jungen Frauen |
Berufsunfähigkeitsversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Unfallversicherung | günstigere Tarife | Beitragssteigerung v.a. für handwerklich tätige Frauen |
Sterbegeldversicherung | günstigere Tarife | Beitragssteigerung |