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Gesundheit - Ernährung - Vorsorge - Versicherung
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Die Familienversicherung ist ein zentrales Element der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Sie ermöglicht es, dass bestimmte Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dieses Modell bietet umfassenden Versicherungsschutz für Millionen Menschen und trägt maßgeblich zur sozialen Absicherung von Familien bei.
Die Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt. Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung haben Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und bestimmte Bedingungen erfüllen. Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen des mitzuversichernden Familienmitglieds darf 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2024: 485 Euro) nicht überschreiten. Für geringfügig Beschäftigte gilt die Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Hauptberuflich Selbstständige, anderweitig gesetzlich Versicherte oder Versicherungsfreie sind ausgeschlossen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten die gleichen Regeln wie für Ehepartner; eheähnliche Gemeinschaften sind nicht einbezogen.
Kinder sind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei familienversichert. Die Altersgrenze erhöht sich auf 23 Jahre, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, und auf 25 Jahre, wenn es sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Wird die Ausbildung durch einen Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD) oder den Wehrdienst unterbrochen, verlängert sich die Mitversicherung um die Dauer des Dienstes. Für Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung besteht keine Altersgrenze, sofern sie außerstande sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Die Regelungen gelten für leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stief- und Enkelkinder (bei überwiegender Unterhaltsgewährung) sowie Pflegekinder in häuslicher Gemeinschaft.
Neugeborene werden in der Regel bei dem Elternteil familienversichert, der gesetzlich versichert ist. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, erfolgt die Mitversicherung problemlos. Ist ein Elternteil privat versichert, hängt die Versicherungsform des Kindes vom Einkommen und Versicherungsstatus der Eltern ab. Bei unverheirateten Paaren und Alleinerziehenden ist das Kind immer über die gesetzlich versicherte Mutter familienversichert.
Familienversicherte erhalten den vollen Leistungsumfang der GKV, ausgenommen das Krankengeld. Sie können Leistungen eigenständig in Anspruch nehmen und haben im Streitfall ein eigenes Rechtsverhältnis zur Krankenkasse. Das Modell bietet einen erheblichen finanziellen Vorteil, da keine zusätzlichen Beiträge für die Mitversicherten anfallen. Auch der Zusatzbeitrag der GKV wird nur vom Hauptversicherten gezahlt, nicht von den familienversicherten Angehörigen.
Schülerinnen und Schüler können bis zum 25. Lebensjahr familienversichert bleiben, sofern sie sich in Ausbildung befinden. Nach dem 25. Lebensjahr oder bei Beginn eines Studiums nach dem 30. Lebensjahr ist eine eigenständige Versicherung notwendig. Für Studierende gibt es die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) mit vergünstigten Beiträgen bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester. Kinder mit dauerhafter Behinderung bleiben ohne Altersgrenze familienversichert, wenn sie außerstande sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Nicht beitragsfrei familienversichert werden können Personen mit eigenem, regelmäßigem Einkommen über der Einkommensgrenze, hauptberuflich Selbstständige, Versicherungsfreie und Personen, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Für ALG II-Empfänger (Hartz IV) endete die Familienversicherung Anfang 2016, sie werden nun direkt über das Jobcenter versichert.
Für die beitragsfreie Mitversicherung von Stief- und Enkelkindern ist entscheidend, dass das Mitglied mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs des Kindes trägt. Die tatsächliche Unterhaltsgewährung muss nachgewiesen werden.
Die Familienversicherung muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Der Begriff „Lebenspartner“ bezieht sich ausschließlich auf eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften, nicht auf eheähnliche Gemeinschaften zwischen Mann und Frau.
Im Jahr 2017 waren rund 16,1 Millionen Menschen in Deutschland familienversichert, das entspricht etwa 22,5 Prozent aller GKV-Mitglieder. Der Anteil ist in den alten Bundesländern etwas höher als in den neuen Bundesländern. Die Familienversicherung bleibt ein wichtiger Pfeiler der sozialen Absicherung und trägt zur Stabilität des deutschen Gesundheitssystems bei.