Private Pflegezusatzversicherung – Test & Vergleich
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind rechtlich durch den Gesetzgeber festgelegt. Dies gilt auch für die private Pflegeversicherung. Häufig reichen diese jedoch nicht aus, um die hohen Kosten der Pflege zu decken. Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland jährlich an. Gleichzeitig decken die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sowie die der privaten Pflegepflichtversicherung nicht immer alle Pflegekosten ab, die monatlich erforderlich sind und sogar mehr als doppelt so hoch sein können.
Betroffene und deren Angehörige müssen in der Folge häufig auf ihr eigenes Erspartes zurückgreifen. Aus diesem Grund ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Diese steht grundsätzlich sowohl Versicherten der gesetzlichen als auch der privaten Pflegeversicherung offen, um damit ihre Leistungslücken zu schließen.
Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind rechtlich durch den Gesetzgeber festgelegt. Häufig reichen diese jedoch nicht aus, um die hohen Kosten der Pflege zu decken. Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland jährlich an. Gleichzeitig decken die Leistungen der Versicher nicht immer alle Pflegekosten ab. Betroffene und deren Angehörige müssen in der Folge häufig auf ihr eigenes Erspartes zurückgreifen. Aus diesem Grund ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll.
FOCUS MONEY bewertet DFV Pflegetagegeld mit “Hervorragend”
Im Februar 2018 veröffentlichte das Unternehmen FOCUS MONEY in der Ausgabe 09/2018 die Ergebnisse des Deutschlandtests zum Pflegetagegeld. Dazu untersuchte das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) das Preis-Leistungs-Verhältnis verschiedener Versicherer. Herausgestellt wurden die besten Tarife für 25, 35, 45 sowie 55-jährige. Als Testsieger ging neben der Concordia auch die DFV hervor und erzielte hervorragende Ergebnisse in der Kategorie Flexible Tarife.

Kategorie | Bewertung |
---|---|
25-jährige | Hervorragend |
35-jährige | Hervorragend |
45-jährige | Hervorragend |
55-jährige | Hervorragend |
Gesamt | Hervorragend |
Die Bewertungen beziehen sich auf die untersuchten DFV Pflegetarife: PG1, PG2, PG3, PG6 sowie Pflege Plus.
Pflegetagegeld-Tarife der DFV im Detail
Die Tarife der privaten Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung lassen kaum Wünsche offen. Das Tarifmodell ist flexibel und sowohl vor Eintritt des Pflegefalls, als auch im Anschluss noch anpassbar. Auch auf die in aller Munde unbeliebte Wartezeit wird bei der DFV verzichtet.
Info-Video zur privaten Pflegezusatzversicherung
https://1a.wistia.com/medias/ugijlqj9ax?embedType=async&videoFoam=true&videoWidth=640
Die wichtigsten privaten Pflegeversicherungen im Überblick
Für wen die private Pflegeversicherung sinnvoll ist
Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsarten
Pflegetagegeld | Pflege-Bahr | Pflegerente | Pflegekosten | |
---|---|---|---|---|
Beitragszahlung | laufend | laufend | variabel | laufend |
Befreiung vom Beitrag |
ist möglich, aber oft vom Pflegegrad abhängig | nein | ja, wenn Leistungen erbracht werden | ist möglich, aber oft vom Pflegegrad abhängig |
Berücksichtigung der Inflation |
bei Dynamik im Vertrag | bei Dynamik im Vertrag | bei Dynamik im Vertrag | ja, bei Restkostentarifen |
Gewinnbeteiligung | nein | nein | nein | nein |
Leistungen frei verfügbar |
ja | ja | ja | nein |
Leistungen abhängig von gesetzlicher Pflegeversicherung |
ja | ja | nein | ja |
Leistungen unabhängig vom Pflegegrad | nein | nein | ja | ja, bei Restkostentarifen |
Absicherung des Pflegegrad 1 |
in vielen Fällen ja | ja | ja | in vielen Fällen ja |
Kostennachweis notwendig |
nein | nein | nein | ja |
empfohlenes Mindestalter bei Eintritt |
– | – | 30 Jahre | – |
Höchstalter bei Eintritt |
zwischen 65 und 75 Jahren | – | 65 Jahre | zwischen 50 und 65 Jahren |
staatlicher Zuschuss | nein | 5 Euro monatlich | nein | nein |
Ablehnung des Eintritts möglich | ja | nein | ja | ja |
maximale Wartezeit nach Vertragsbeginn | i.d.R. 3 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
Versicherungsmöglichkeiten und Tarife
Versicherte in der Pflegeversicherung haben verschiedene Möglichkeiten sich zusätzlich abzusichern. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung lassen sich folgende Arten im Bereich der privaten Pflegeversicherung unterscheiden:
- Pflegetagegeldversicherung: Beliebteste Pflegezusatzpolice
- Pflege-Bahr: Pflegetagegeldversicherung mit staatlicher Förderung
- Pflegerentenversicherung: Besondere Form der Lebensversicherung, die im Pflegefall eine Rente auszahlt
- Unfallpflegerentenversicherung: Wie Pflegerentenversicherung, Pflegebedürftigkeit ist aber explizite Folge eines Unfalls
- Pflegekostenversicherung: Pflegepolice zur Aufstockung der gesetzlichen Lücke
Tarife in der Pflegekostenversicherung
In der Pflegekostenversicherung gibt es ganz unterschiedliche Tarife, wie beispielsweise:
- Tarife, in denen die Kosten eines vollstationären Aufenthaltes in Pflegeeinrichtungen vollständig oder nur zur Hälfte übernommen werden
- Tarife, die die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz (50 bis 100 Prozent) erhöhen
- Tarife, die alle restlichen Kosten abdecken
Weitere Service-Dienstleistungen
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität beim Pflegeantrag, die mit der Pflege eines Familienmitgliedes einhergeht, bieten viele Zusatzpflegeversicherungen weitere Services an. Diese dienen dazu, Betroffene schnell und unbürokratisch zu beraten. Unter anderem sind geeignete Pflegemaßnahmen Gegenstand dieser Beratungsservices. Dies gilt ebenso für Informationen über Pflegegrade und Pflegegeld. Der Anspruch der Versicherten auf diesen zusätzlichen Service wurde bereits durch ein Gerichtsurteil bestätigt und darüber hinaus auch gesetzlich verankert.
Berechnung des Beitrags zur privaten Pflegezusatzversicherung
Die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung werden ähnlich wie bei der privaten Pflegevollversicherung einkommensunabhängig berechnet. Anders als bei der Pflegepflichtversicherung können sowohl Prämien als auch Leistungen individuell festgelegt werden. Weitere Faktoren, die für den monatlichen Beitrag ausschlaggebend sind:
- Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss
- Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
- Vereinbarte Leistungsstaffelungen nach Pflegegrad
Leistungen, Beiträge und Steuern
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sind die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung in voller Höhe abzugspflichtig. Die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung hingegen sind nur im Rahmen der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 4 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Das Pflegegeld, das an Pflegepersonen gegeben wird, die Angehörige des Pflegebedürftigen sind oder ihm gegenüber eine sittliche Pflicht erfüllen, ist steuerfrei.
Die Pflegelücke schließen: Hilfe durch den Pflegeversicherung-Rechner
Die Pflegelücke kann oft nur durch eine private Pflegezusatzversicherung geschlossen werden. Dafür gibt es verschiedene Arten und Tarife, zum Beispiel die Pflegetagegeldversicherung. Die Beiträge zu diesen Versicherungen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, daher ist es wichtig sie zu vergleichen. Berechnen kann man die möglichen Beiträge beispielsweise über den Beitragsrechner zur Pflegeversicherung.
Unfallpflegerentenversicherung

Speziell für Personen über 60 Jahre stellen Unfälle ein besonderes Risiko dar, denn viele Verletzungen verheilen schlechter als bei jüngeren Menschen. Ähnlich wie bei der Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte bei der Unfallpflegerentenversicherung eine monatliche Geldleistung im Pflegefall. Der Unterschied besteht darin, dass die Pflegebedürftigkeit direkt aus einem Unfall resultieren muss. Neben den monatlich festgelegten Leistungen bieten viele Versicherer weitere Leistungen an, die meistens beitragsfrei sind. So sind zum Beispiel Einmalzahlungen ab einer bestimmten Invalidität vereinbar. Ein weiterer Vorteil der Unfallpflegerentenversicherung besteht in den möglichen Einmalzahlungen an die Hinterbliebenden im Todesfall.
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