Private Pflegezusatzversicherung – Test & Vergleich

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind rechtlich durch den Gesetz­geber festgelegt. Dies gilt auch für die private Pflege­versicherung. Häufig reichen diese jedoch nicht aus, um die hohen Kosten der Pflege zu decken. Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland jährlich an. Gleichzeitig decken die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sowie die der privaten Pflegepflichtversicherung nicht immer alle Pflegekosten ab, die monatlich erforderlich sind und sogar mehr als doppelt so hoch sein können.

Betroffene und deren Angehörige müssen in der Folge häufig auf ihr eigenes Erspartes zurückgreifen. Aus diesem Grund ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Diese steht grundsätzlich sowohl Versicherten der gesetzlichen als auch der privaten Pflegeversicherung offen, um damit ihre Leistungslücken zu schließen.

Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind rechtlich durch den Gesetz­geber festgelegt. Häufig reichen diese jedoch nicht aus, um die hohen Kosten der Pflege zu decken. Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland jährlich an. Gleichzeitig decken die Leistungen der Versicher nicht immer alle Pflegekosten ab. Betroffene und deren Angehörige müssen in der Folge häufig auf ihr eigenes Erspartes zurückgreifen. Aus diesem Grund ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll.

FOCUS MONEY bewertet DFV Pflegetagegeld mit “Hervorragend”

Im Februar 2018 veröffentlichte das Unternehmen FOCUS MONEY in der Ausgabe 09/2018 die Ergebnisse des Deutschlandtests zum Pflegetagegeld. Dazu untersuchte das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) das Preis-Leistungs-Verhältnis verschiedener Versicherer. Herausgestellt wurden die besten Tarife für 25, 35, 45 sowie 55-jährige. Als Testsieger ging neben der Concordia auch die DFV hervor und erzielte hervorragende Ergebnisse in der Kategorie Flexible Tarife.

pflegeversichert
Kategorie Bewertung
25-jährige Hervorragend
35-jährige Hervorragend
45-jährige Hervorragend
55-jährige Hervorragend
Gesamt Hervorragend

Die Bewertungen beziehen sich auf die untersuchten DFV Pflegetarife: PG1, PG2, PG3, PG6 sowie Pflege Plus.

Pflegetagegeld-Tarife der DFV im Detail

Die Tarife der privaten Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung lassen kaum Wünsche offen. Das Tarifmodell ist flexibel und sowohl vor Eintritt des Pflegefalls, als auch im Anschluss noch anpassbar. Auch auf die in aller Munde unbeliebte Wartezeit wird bei der DFV verzichtet.

  • Variante: Flexibel

  • Wartezeit: Nein

  • Dynamik vor Eintritt Pflege: Ja

  • Dynamik nach Eintritt Pflege: Ja

  • Vertragsruhe möglich: Ja

  • Assistanceleistung: Ja

Info-Video zur privaten Pflegezusatzversicherung

https://1a.wistia.com/medias/ugijlqj9ax?embedType=async&videoFoam=true&videoWidth=640

Die wichtigsten privaten Pflegeversicherungen im Überblick

Pflege-Bahr: Staatliche Förderung nach dem Riester-Prinzip

Seit 2013 fördert der Staat die private Pflegezusatz­versicherung Pflege-Bahr. Ziel ist die Absicherung der Menschen im Pflegefall zu günstigen Beiträgen. Um höhere Leistungen zu bekommen, empfiehlt sich ein Abschluss in jungen Jahren.

Pflegekostenversicherung – Gesetzliche Leistungen aufstocken

Mit einer Pflegekostenversicherung können die Kosten der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung deutlich aufgestockt werden. Für die Kostenerstattung der Pflege müssen alle Leistungen vom Arzt attestiert werden.

Pflegetagegeldversicherung als optimale Absicherung im Alter

Die Pflegetagegeldversicherung dient der privaten Absicherung des Pflegerisikos. Versicherte erhalten als regelmäßige Zahlung ein Pflegetagegeld, das durch den Versicherungsnehmer festgelegt wird.

Pflegerentenversicherung – volle Flexibilität

Eine Pflegerentenversicherung gewährt den Versicherten regelmäßige Rentenzahlungen, sobald eine Pflegebedürftigkeit auftritt. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflege in speziellen Einrichtungen, zu Hause durch Pflegekräfte oder durch Angehörige erfolgt.

Für wen die private Pflegeversicherung sinnvoll ist

  • Menschen ab dem 40. Lebensjahr: 

    Ab Mitte 40 sollte spätestens jeder für sich überlegen, wie die eigene Pflege im Ernstfall finanziert wird. Gibt es Kinder, die die Pflege übernehmen könnten? Sind Rücklagen vorhanden, um einen Pflegedienst oder den Aufenthalt im Pflegeheim zu bezahlen?

  • Jüngere Menschen:

    Selbst jüngere Menschen sind vor dem statistischen Risiko einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit (etwa durch Unfall) nicht geschützt. Doch bevor Sie schon in jungen Jahren Geld für eine private Pflegeversicherung ausgeben, ist es sinnvoll, andere Risiken wie Berufsunfähigkeit, Tod oder Arbeitslosigkeit zuerst abzusichern.

  • Ältere Menschen und Senioren:

    Eine Pflegeversicherung ist sinnvoll – selbst im Alter nehmen die meisten Versicherungen noch Versicherte auf. Allerdings sind die Beiträge bei spätem Einstieg entsprechend höher. Der Pflege-Bahr ist eine gute Alternative.

  • Erwachsene Kinder:

    Ob eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, sollten sich auch erwachsene Kinder für ihre Eltern fragen. Unter Umständen macht es Sinn, dass Kinder die Pflegever­sicherung ihrer Eltern zahlen (z.B. weil diese dazu finanziell nicht in der Lage sind). Denn tritt der Pflegefall bei den Eltern ein, müssen in der Regel die Kinder für die Kosten aufkommen. Gut, wenn dann schon eine private Pflegezu­satzversicherung existiert, die die gesetzliche Pflegelücke größtenteils oder sogar vollständig schließt.

Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsarten

Pflegetagegeld Pflege-Bahr Pflegerente Pflegekosten
Beitragszahlung laufend laufend variabel laufend
Befreiung vom
Beitrag
ist möglich, aber oft vom Pflegegrad abhängig nein ja, wenn Leistungen erbracht werden ist möglich, aber oft vom Pflegegrad abhängig
Berücksichtigung
der Inflation
bei Dynamik im Vertrag bei Dynamik im Vertrag bei Dynamik im Vertrag ja, bei Restkostentarifen
Gewinnbeteiligung nein nein nein nein
Leistungen frei
verfügbar
ja ja ja nein
Leistungen abhängig von
gesetzlicher Pflegeversicherung
ja ja nein ja
Leistungen unabhängig vom Pflegegrad nein nein ja ja, bei Restkostentarifen
Absicherung des
Pflegegrad 1
in vielen Fällen ja ja ja in vielen Fällen ja
Kostennachweis
notwendig
nein nein nein ja
empfohlenes
Mindestalter
bei Eintritt
30 Jahre
Höchstalter bei
Eintritt
zwischen 65 und 75 Jahren 65 Jahre zwischen 50 und 65 Jahren
staatlicher Zuschuss nein 5 Euro monatlich nein nein
Ablehnung des Eintritts möglich ja nein ja ja
maximale Wartezeit nach Vertragsbeginn i.d.R. 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre

Versicherungsmöglichkeiten und Tarife

Versicherte in der Pflegeversicherung haben verschiedene Möglichkeiten sich zusätzlich abzusichern. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung lassen sich folgende Arten im Bereich der privaten Pflegeversicherung unterscheiden:

Tarife in der Pflegekostenversicherung

In der Pflegekostenversicherung gibt es ganz unterschiedliche Tarife, wie beispielsweise:

  • Tarife, in denen die Kosten eines vollstationären Aufenthaltes in Pflegeeinrichtungen vollständig oder nur zur Hälfte übernommen werden
  • Tarife, die die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz (50 bis 100 Prozent) erhöhen
  • Tarife, die alle restlichen Kosten abdecken

Weitere Service-Dienstleistungen

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität beim Pflegeantrag, die mit der Pflege eines Familienmitgliedes einhergeht, bieten viele Zusatzpflegeversicherungen weitere Services an. Diese dienen dazu, Betroffene schnell und unbürokratisch zu beraten. Unter anderem sind geeignete Pflegemaßnahmen Gegenstand dieser Beratungsservices. Dies gilt ebenso für Informationen über Pflegegrade und Pflegegeld. Der Anspruch der Versicherten auf diesen zusätzlichen Service wurde bereits durch ein Gerichtsurteil bestätigt und darüber hinaus auch gesetzlich verankert.

Berechnung des Beitrags zur privaten Pflegezusatzversicherung

Die Beiträge zur privaten Pflege­zusatz­versicherung werden ähnlich wie bei der privaten Pflegevollversicherung einkommens­unabhängig berechnet. Anders als bei der Pflegepflichtversicherung können sowohl Prämien als auch Leistungen individuell festgelegt werden. Weitere Faktoren, die für den monatlichen Beitrag ausschlaggebend sind:

  • Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss
  • Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
  • Vereinbarte Leistungsstaffelungen nach Pflegegrad

Leistungen, Beiträge und Steuern

Icon Information1Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3b des Einkommens­steuergesetzes (EStG) sind die Beiträge zur Pflege­pflicht­versicherung in voller Höhe abzugspflichtig. Die Beiträge zur Pflege­zusatz­versicherung hingegen sind nur im Rahmen der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 4 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Das Pflegegeld, das an Pflegepersonen gegeben wird, die Angehörige des Pflegebedürftigen sind oder ihm gegenüber eine sittliche Pflicht erfüllen, ist steuerfrei.

Die Pflegelücke schließen: Hilfe durch den Pflegeversicherung-Rechner

Die Pflegelücke kann oft nur durch eine private Pflegezusatzversicherung geschlossen werden. Dafür gibt es verschiedene Arten und Tarife, zum Beispiel die Pflegetagegeldversicherung. Die Beiträge zu diesen Versicherungen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, daher ist es wichtig sie zu vergleichen. Berechnen kann man die möglichen Beiträge beispielsweise über den Beitragsrechner zur Pflegeversicherung.

Unfallpflegerentenversicherung

Geld Unfall Rente

Speziell für Personen über 60 Jahre stellen Unfälle ein besonderes Risiko dar, denn viele Verletzungen verheilen schlechter als bei jüngeren Menschen. Ähnlich wie bei der Pflege­rentenversicherung erhält der Versicherte bei der Unfall­pflege­renten­versicherung eine monatliche Geldleistung im Pflegefall. Der Unterschied besteht darin, dass die Pflege­bedürftigkeit direkt aus einem Unfall resultieren muss. Neben den monat­lich festgelegten Leistungen bieten viele Versicherer weitere Leistungen an, die meistens beitragsfrei sind. So sind zum Beispiel Einmalzahlungen ab einer bestimmten Invalidität vereinbar. Ein weiterer Vorteil der Unfall­pflege­renten­versicherung besteht in den möglichen Einmal­zahlungen an die Hinterbliebenden im Todesfall.

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