Was ist Corona? – Kurz und knapp erklärt
Video: “Coronavirus: So verläuft die Erkrankung Covid-19”
Quelle: NDR “Visite”
Coronaviren sind eine Gruppe von verÂschieÂdenen Viren, zu denen auch das neuÂartige SARS-CoV-2 gehört. Diese neue VirusÂart kann, ebenso wie in der VerÂgangenÂheit SARS-CoV und MERS-CoV, von Tieren auf den Menschen ĂĽberÂgehen. VerÂmutÂlich stammt SARS-CoV-2 urÂsprĂĽngÂlich von FlederÂmäusen und ist auf einem Markt in der chineÂsischen Provinz WuÂhan auf den ersten Patienten ĂĽberÂgeÂganÂgen. Die ĂśberÂtragung des Virus erfolgt hauptÂsächlich ĂĽber die SchleimÂhäute von Nase und Mund, aber auch durch die Hände, durch die kleine Tröpfchen ausÂgeÂtauscht werden können. Die InÂkuÂbaÂtionsÂzeit beträgt 5-6 Tage bis maximal 14 Tage.
Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Pandemie erhalten Sie bei den Hotlines der zuständigen Behörden.
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Das bedeutet Ihr Testergebnis
Bitte beachten Sie, dass unser Leitfaden keine mediÂziÂnische DiagÂnose oder konkrete HandÂlungsÂÂempÂfehÂlung darÂstellt. Es handelt sich um eine EntÂscheidungsÂhilfe auf GrundÂlage von ErÂkenntÂnissen des Robert-Koch-InsÂtiÂtuÂtes (RKI). FĂĽr Personen, die sich in einem RisikoÂgebiet aufÂhalÂten bzw. aufÂgeÂhalten haben, gelten andere BeÂstimmunÂgen, die wir hier nicht im Detail abbilden können.
- Sollten Sie KrankheitsÂanzeichen wie Husten und Fieber haben, schonen Sie sich und kurieren Sie sich Zuhause aus
- Werden die Symptome im Laufe der Zeit dennoch nicht besser, nehmen Sie teleÂfonisch Kontakt zu Ihrem Arzt auf
- Wenn Ihre KontaktÂperson typische Beschwerden der Atemwege und Husten entwickeln sollte, beginnen Sie den Online-Test noch einmal von vorne.
- Zeigen Sie innerhalb von 14 Tagen Symptome, werden Sie als krankÂheitsÂverdächtig eingeÂstuft
- Nehmen Sie Kontakt zum zuÂständigen GesundheitsÂamt auf. Es wird entÂscheiÂden, ob Sie auf Covid-19 getestet werÂden
- Verlassen Sie Ihre Wohnung so wenig wie möglich und halten Sie Abstand zu MitÂbeÂwohnern
- Messen Sie zweiÂmal täglich Fieber und fĂĽhren Sie 2 Wochen lang TageÂÂbuch ĂĽber Ihren GesundheitsÂzustand und Ihre Kontakte
- Sollten Sie Symptome wie Fieber und Husten haben oder diese während der nächsten 14 Tage aufkommen, nehÂmen Sie Kontakt zum zuständigen GeÂsundÂheitsÂamt auf
- Das Gesundheitsamt entscheidet, ob Sie auf Covid-19 getestet werden
- Schreiben Sie auf, zu wem Sie bis maximal zwei Tage vor den ersten Symptomen Kontakt hatten
- Bleiben Sie Zuhause und vermeiden Sie Kontakt mit Ihren Mitbewohnern bzw. Ihrer Familie
- Sie mĂĽssen kein Tagebuch ĂĽber Ihren Gesundheitszustand fĂĽhren
Stand: 30.3.2020
Profil: Robert Koch-Institut
Das bedeutet Ihr Testergebnis
Bitte beachten Sie, dass unser LeitÂfaden keine mediÂÂziÂnische DiagÂÂnose oder konkrete HandÂlungsÂÂempfehlung darÂÂstellt. Es handelt sich um eine EntÂÂscheidungsÂÂhilfe auf GrundÂÂlage von ErÂÂkenntÂnissen des Robert Koch-InstiÂtutes (RKI). FĂĽr Personen, die sich in einem RisikoÂÂgebiet aufhalten bzw. aufÂgeÂhalten haben, gelten andere BeÂÂstimmunÂgen.
- Sollten Sie Krankheitsanzeichen wie Husten und Fieber haben, schonen Sie sich und kurieren Sie sich Zuhause aus
- Werden die Symptome im Laufe der Zeit dennoch nicht besser, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Arzt auf
- Wenn Ihre Kontaktperson typische Beschwerden der Atemwege und Husten entwickeln sollte, beginnen Sie den Online-Test noch einmal von vorne.
- Zeigen Sie innerhalb von 14 Tagen Symptome, werden Sie als krankÂheitsÂverdächtig eingestuft
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf. Es wird entÂscheiden, ob Sie auf Covid-19 getestet werden
- Verlassen Sie Ihre Wohnung so wenig wie möglich und halten Sie Abstand zu MitÂbewohnern
- Messen Sie zweimal täglich Fieber und führen Sie 2 Wochen lang Tagebuch über Ihren Gesundheitszustand und Ihre Kontakte
- Sollten Sie Symptome wie Fieber und Husten haben oder diese während der nächsten 14 Tage aufkommen, nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf
- Das Gesundheitsamt entscheidet, ob Sie auf Covid-19 getestet werden
- Schreiben Sie auf, zu wem Sie bis maximal zwei Tage vor den ersten Symptomen Kontakt hatten
- Bleiben Sie Zuhause und vermeiden Sie Kontakt mit Ihren Mitbewohnern bzw. Ihrer Familie
- Sie mĂĽssen kein Tagebuch ĂĽber Ihren Gesundheitszustand fĂĽhren
Stand: 17.3.2020
Profil: Robert Koch-Institut
Corona-Virus: Liste & Hotlines aller wichtigen Behörden
Bundesweite Hotlines
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117Behördennummer bundesweit:
115UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland:
0800 / 01 17 72 2BĂĽrgertelefon des Bundesministeriums fĂĽr Gesundheit:
030 / 34 64 65 10 0- Gebärdentelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte per Video:
www.gebaerdentelefon.de/bmg/ Auswärtiges Amt (wegen Reisewarnungen):
030 / 18 17 30 00- BĂĽrgertelefon zum Thema Arbeitsrecht:
030 / 22 19 11 00 4
Corona-Hotlines der Bundesländer
Landesgesundheitsamt Baden-WĂĽrttemberg
0711 / 90 43 95 55
Bayerischen Landesamt fĂĽr Gesundheit und LebensÂmitÂtelÂsicherheit
09131 / 68 08 51 01
Landesamt fĂĽr Gesundheit und Soziales Berlin
030 / 90 28 28 28
BĂĽrgertelefon Land Brandenburg
0331 / 86 83 77 7
Bremer Gesundheitsamt
0421 / 36 11 51 13
Hotline der Stadt Hamburg zu Corona
040 / 42 82 84 00 0
Hessenweite Hotline zum Coronavirus
0800 / 55 54 66 6
BĂĽrgertelefon Mecklenburg-Vorpommern
0385 / 58 85 88 8
Corona-Hotline des Landes Niedersachsen
0511 / 45 05 55 5
Service Center der LanÂdesÂreÂgieÂrung Nordrhein-WestÂfalen
0211 / 91 19 10 01
Ministerium fĂĽr Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
0800 / 57 58 10 0
Saarländisches Gesundheitsministerium
0681 / 50 14 42 2
Sozialministerium des Freistaats Sachsen
0351 / 56 45 58 60
Infotelefon beim Landesamt fĂĽr Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
0391 / 25 64 22 2
BĂĽrgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
0431 / 79 70 00 01
Landesamt fĂĽr VerÂbrauÂcherÂschutz ThĂĽringen
0361 / 57 38 15 09 9
Prävention – Durch VorÂbeuÂgen die Gesundheit schĂĽtzen
Hände unter fließendes Wasser halten
- Hände dann grĂĽndlich einseifen (HandÂrĂĽcken und -innenÂseiten, FingerÂzwischenÂräume, Fingernägel und Daumen)
Dauer: 20-30 Sekunden oder 2x das Lied “Happy Birthday” singen
Hände unter fließendem Wasser abspülen
- Hände anschlieĂźend grĂĽndlich abÂtrocÂknen, keine feuchten Stellen sollten zurĂĽckbleiben
Quelle: Hatchett et al. 10.1073/pnas.0610941104
Dass sich Social Distancing bzw. das EinÂschränÂken von direkten, phyÂsischÂen KonÂtakten positiv auf den Verlauf von InÂfekÂtionsÂkrankÂheiten ausÂwirken kann, zeigen ErfahÂrungen vom Ausbruch der spaÂnischen Grippe in den USA (1918-1920). Dort konnten in St. Louis die TodesÂfälle pro Woche durch EinÂfĂĽhÂrung von Social DisÂtancÂing-MaĂźÂnahmen deutÂlich reduÂziert werden im VerÂgleich zu PhilaÂdelphia, die erst viel später Social DisÂtanÂcing-MaĂźÂnahmen geÂtroffen hatten. Durch diesen Effekt erÂkranken zwar nicht unÂbedingt weniger MenÂschen an einer InÂfektion, aber der ZeitÂraum, in dem sie erkranken, kann erheblich gestreckt werden.
Quelle: Initiative gegen Corona, Schnittmuster
Leben mit Social Distancing
Home-Schooling, Home-Office oder gar QuaÂranÂtäne: Das gesellÂschaftliche Leben steht still und wir mĂĽssen nun lernen, unseren AllÂtag Zuhause zu orÂganiÂsieren. Das wirft viele Fragen auf: Wie beÂschäftige ich die Kinder, wenn ich arÂbeiten muss? Bleibt meine körperÂliche FitÂness jetzt auf der Strecke? Was kann ich tun, damit uns nicht die Decke auf den Kopf fällt? Wir geben Ihnen nĂĽtzÂliche Tipps, die Ihre Zeit in den eiÂgenen vier Wänden erÂträgÂlicher machen und die Ihnen helfen können, den Alltag entspannter zu erleben.
Was Sie für sich tun können
Fitness
Wie Sie auch Zuhause fit bleibenViele Online-Fitnessprogramme bieten momentan spezielle AnÂgeÂbote, wie kostenlose ProbeÂmonate. Wer lieber dem Trubel Zuhause entfliehen möchte, fĂĽr den kann Joggen oder FahrradÂfahren die richtige Wahl sein. BeÂwegung in der Natur hilft, Stress abzubauen und den Kreislauf anzukurbeln.
Home-Office
Arbeiten von ZuhauseFreizeit
Endlich Zeit fĂĽr LiegengebliebenesEndlich Zeit, um den KleiderÂschrank auszumisten! Oder lieber Kunst? Viele Museen, wie der Louvre oder das MET, können in virtuellen RundÂgängen besucht werden. Und abends bieten Theater wie die SchauÂbĂĽhne in Berlin mit ihrem Online-SpielÂplan eine gute Alternative zu Netflix und Co.
Tipps fĂĽr das Leben mit den lieben Kleinen
Kinderernährung
Was soll ich kochen?Wer Lust und Zeit hat, kann jetzt neue Rezepte abseits von Nudeln und TomatenÂsoĂźe ausprobieren. Lassen Sie die Kinder mitÂschnibbeln – so lernen sie den Bezug zu ihrer ErÂnährung. Tipp: Viele Kantinen und RestauÂrants bieten gĂĽnstig MittagÂessen mit Lieferung an. Das schafft AbÂwechslung und mehr Freizeit.
Freizeit
Tipps gegen LangeweileHome-Schooling
Unterricht im KinderzimmerFake News – Wie Sie Falschmeldungen zu Covid-19 erkennen
Das Netz und die sozialen Medien sind momentan voll von BeÂrichten zur Sars-CoV-2-Pandemie. Gerade ĂĽber Messenger wie WhatsApp verÂbreiten sich aber auch soÂgenannte Fake News in raÂsenÂder GeÂschwindigkeit und fĂĽhren zu GeÂrĂĽchten und VerÂunsicheÂrung. Mit diesen Tipps fällt es leichter, verÂmeintÂliche Fakten zu Ausbruch und Entwicklung des Virus kritisch auf ihren WahrheitsÂgehalt zu testen:
Kettenbriefe entlarven: Viele InÂforÂmaÂtionen erreichen User via NachÂrichtenÂdienste wie WhatsApp. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um koÂpierte Inhalte, die 1:1 weiterÂgeÂschickt werden. Der WahrÂheitsÂgehalt lässt dabei oft zu wĂĽnÂschen ĂĽbrig. Versenden Sie die NachÂricht deshalb bitte nicht gleich weiter, sondern prĂĽfen Sie, ob beispielsÂweise verÂlässliche Medien bereits ĂĽber die gleichen InforÂmationen berichten.
- Private Quelle ĂĽberprĂĽfen: Auch in anÂderen sozialen Medien werden NachÂrichten geteilt. Hier lohnt sich ein Blick auf die ProÂfile der Verfasser. Was fĂĽr BeiÂträge wurden noch verÂöffentlicht? Macht das Profil einen seriösen EinÂdruck? Bezieht der Autor sich auf offiÂzielle Quellen oder handelt es sich nur um eine persönliche Meinung?
- Beweise einfordern: Auch wenn eine ArÂguÂmentation schlĂĽssig klingt: HinterÂfragen Sie kriÂtisch! Gibt es stichÂhaltige BeÂlege fĂĽr die geÂäuĂźerten Thesen? Werden diese Belege geÂnannt oder wird auf sie verÂwiesen? Und sind diese BeÂweise als seriös anzusehen?
- Statistiken richtig lesen: Zahlen verÂmitteln ein GefĂĽhl der ObÂjektiÂvität, aber auch hier steckt der Teufel im Detail. PrĂĽfen Sie stets, was DiaÂgramme und Co. wirklich ausÂsagen, indem Sie beispielsÂweise darauf achten, ob sich eine Zahl auf die abÂsolute Anzahl oder auf eine ProzentÂangabe bezieht.
Auf seriöse Internetseiten setzen: Ein erster Blick sollte direkt ins Impressum oder auf den Kontakt der Seite gehen. Hier finden Sie Informationen darüber, wer die Seite betreibt und wie die Arbeit finanziert wird. Die Sprache der Seite sollte objektiv und frei von Ideologien sein. Inhalte sollten zudem nicht einseitig beschrieben werden.
Umgang mit dem Corona-Virus: Was wir jetzt von China lernen können
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die Kassenärztliche Vereinigung betont in einem Aufruf an die ZahnÂärzteÂschaft Mitte März, dass die VerÂsorgung, insÂbesondere von NotÂfällen, weiterhin gegeben werden sollte. Wie in KrankenÂhäusern auch wird aber anÂgeregt, BeÂhandlungen, die nicht von hoher DringÂlichÂkeit sind, zu verÂschieben. Klären Sie am besten teleÂfonisch mit Ihrer ZahnÂarztÂpraxis, ob verÂeinbarte Termine einÂgeÂhalten werden können oder auf einen späteren ZeitÂpunkt verlegt werden.
Hier finden Sie die Telefonnummern der wichtigsten Corona Hotlines.
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) steigt mit einem Alter von 50-60 Jahren das Risiko fĂĽr einen schweren KrankÂheitsÂverlauf zunehmend an. Das bestätigen die bisher geÂwonnenen Daten von Fällen aus China, Italien und Deutschland. AuĂźerÂdem können folgende Faktoren den Verlauf von Covid-19 ebenfalls negativ beeinflussen:
- Herzkreislauferkrankungen, wie hoher Blutdruck
- Diabetes
- Atemwegserkrankungen, wie Asthma
- Nieren- und Lebererkrankungen
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen des Immunsystems, wie Multiple Sklerose
Welche Gewichtung die einzelnen Faktoren für den Krankheitsverlauf haben, ist bisher nicht ausreichend geklärt.
Lesen Sie mehr zum Thema Corona-Virus.
Wird eine Person positiv auf das neuartigen Coronavirus getestet, wird anhand der SympÂtoÂmatik von Fall zu Fall entÂschieden, ob eine stationäre AufÂnahme nötig ist oder ob der Patient amÂbulant Zuhause beÂhandelt werden kann. Die staÂtioÂnäre BeÂhandlung erfolgt in speziellen IsolierÂstationen, die in den KrankenÂhäusern zur VerÂfĂĽgung stehen. Wer in den eigenen vier Wänden verÂbleiben kann, steht im engen KonÂtakt mit dem zuÂständigen GesundheitsÂamt und muss bis zur Genesung isoliert bleiben.
Lesen Sie unsere Tipps zum Thema Leben mit Social Distancing.
Um die Ausbreitung des Corona-Virus und der reÂsulÂtierenÂden Krankheit Covid-19 einzuÂdämmen, wurden Betriebe durch eine beÂhördliche AnÂordnung geÂschlossen. Dies betrifft unter anderem Schulen, UniÂversitäten, GastÂstätten, Theater und Teile des Handels. Während viele ArbeitÂnehmer im Home-Office arbeiten können, mĂĽssen andere ihre Arbeitsstunden reduzieren oder ganz Zuhause bleiben und Kurzarbeitergeld beziehen.
Unter gewissen UmÂständen können BetriebsÂferien oder der einÂverÂnehmliche ĂśberÂstundenÂabbau LösungsÂwege sein. Generell gilt: In derÂartigen AusnahmeÂsituaÂtionen bedarf es umÂfassender politischer LöÂsungen, da die bisherigen rechtÂlichen GrundÂlagen oft unzureichend sind.
Lesen Sie mehr zum Thema Home-Office und Social Distancing.
Im Krankheitsfalle greift auĂźerdem die Krankentagegeldversicherung, sodass VerÂdienstÂausfälle ausgeglichen werden können.
Erfahren Sie mehr ĂĽber die Soforthilfe Corona.
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Fitnessprogramme fĂĽr Zuhause
Die aktuelle Corona Pandemie hat Deutschland in eine schwere Krise gefĂĽhrt. Zahlreiche UnÂterÂnehÂmen und Selbständige sind von finanÂzielÂlen Engpässen bedroht und fĂĽrchten um ihre ExisÂtenz. Um kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler vor einer Insolvenz zu retten, hat die BunÂdesregierung gemeinsam mit dem BunÂdesÂrat am 27. März 2020 ein Soforthilfe-Paket in Höhe von insgesamt 50 MilÂliarÂden Euro auf den Weg gebracht. Teilweise wird das Paket durch die SoÂfortÂhilfe der Länderprogramme ergänzt.
Was ist die Soforthilfe?
Die Soforthilfe des Bundes dient der ExisÂtenzÂsiÂcheÂrung und soll gerade die kleinen UnÂterÂnehÂmen aus allen Wirtschaftszweigen vor ZahÂlungsÂschwierigkeiten schĂĽtzen, da diese kaum Kredite erhalten. Der Zuschuss wird als UnÂterÂstĂĽtzung fĂĽr laufende betriebliche Sach- und FinanzÂaufÂwenÂdungen des Unternehmens geÂwährt, z.B. fĂĽr die gewerbliche Miete. Die Zahlung erÂfolgt als einmaliger Betrag in unterÂschiedÂlicher Höhe und muss nicht zurĂĽckgezahlt werden.
Der Zuschuss der Soforthilfe ist auf 3 Monate ausgelegt und wird als Einmalzahlung gewährt. Wurde die gewerbliche Miete vorÂĂĽÂberÂgeÂhend um 20 Prozent oder mehr gesenkt, kann der nicht vollständig ausgeschöpfte Zuschuss auch fĂĽr zwei weitere Monate geÂnutzt werden.
Die Soforthilfe darf z.B. verwendet werden fĂĽr:
gewerbliche Miete bzw. Pacht
Kredite für Betriebsräume
Leasing-/Kreditaufwendungen fĂĽr Firmenwagen und Maschinen
DafĂĽr darf die Soforthilfe nicht verwendet werden:
eigene Krankenversicherungsbeiträge
eigene Altersvorsorge
Miete fĂĽr Privatwohnung
Video: Soforthilfe für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler
Quelle: BMWi – CoronaBlog: Soforthilfen
Freiberufler, die keine BetriebsÂkosÂten haben, können den Zuschuss meist nicht bekommen. FĂĽr diese Personengruppe wurde die BeanÂtraÂgung von Grundsicherung fĂĽr ArÂbeitÂsuchende (Arbeitslosengeld II) erleichtert. Zusätzlich ist es möglich, SteuÂerÂstunÂdungen beim örtlichen Finanzamt und einen KinÂderÂzuÂschlag bei der BunÂdesÂagentur fĂĽr Arbeit (FamiÂlienÂkasse) zu beantragen.
Soforthilfe des Bundes: Voraussetzungen fĂĽr den Anspruch
FĂĽr die Beantragung der Soforthilfe gelten festÂgeÂlegte Regelungen. Die wirtschaftlichen ProÂbleÂme des Unternehmens dĂĽrfen erst in der Zeit der Corona-Krise entstanden sein, das heiĂźt, vor dem Stichtag 31.12.2019 darf es noch keine finanÂziellen Schwierigkeiten gegeben haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der GeschäftsfĂĽhrung in Deutschland beÂfinÂdet und das Unternehmen bei einem deutÂschen Finanzamt registriert ist.
Hat die Firma weitere Niederlassungen in verÂschieÂdenen Bundesländern, darf nur ein Antrag ĂĽber den Hauptsitz des Unternehmens geÂstellt werden. Eine separate Beantragung fĂĽr die einzelnen Filialen ist nicht möglich. Nicht nur gewerbliche Kleinunternehmen, SoloÂselbÂstänÂdige und Freiberufler, sondern auch LandÂwirte und kleine Betriebe mit landÂwirtÂschaftÂlicher Produktion können die Soforthilfe des Bundes beantragen. Der Antrag wird bei der betreuÂenÂden Institution in dem jeweiligen BunÂdesÂland gestellt.
Höhe der Soforthilfe Corona
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der BeschäfÂtigÂten im Unternehmen. Zusätzlich zu der Leistung des Bundes, gibt es noch die MögÂlichÂkeit, ZuschĂĽsse von dem jeÂweiÂligen Bundesland bekommen. Beide LeisÂtungen können miteinander kombiniert werden. Wenn jedoch bei einer späteren PrĂĽÂfung (z.B. bei der Steuererklärung) festgestellt wird, dass die tatÂsächlichen UmÂsatzÂeinÂbuĂźen doch geringer waÂren als im Antrag anÂgeÂgeÂben, ist die RĂĽckÂÂzahÂlung des ĂĽberÂzahlÂten Betrags verpflichtend.
Zusätzliche Soforthilfe der Bundesländer
Die Höhe der Soforthilfe der einzelnen Länder ist je nach Bundesland unterschiedlich festÂgeÂlegt und kann zusätzlich zur Soforthilfe des Bundes beantragt werden.
Zusätzliche Soforthilfe der Bundesländer
Die Höhe der Soforthilfe der einzelnen Länder ist je nach Bundesland unterschiedlich festÂgeÂlegt und kann zusätzlich zur Soforthilfe des Bundes beantragt werden.
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Freiberufler & Unternehmen bis 5 Beschäftigte: 5.000 €
- Unternehmen bis 10 Beschäftigte: 7.500 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: 30.000 €
- Unternehmen bis 250 Beschäftigte: 50.000 €
Achtung: Das Landesprogramm wurde in das Bundesprogramm ĂĽberfĂĽhrt. Es können keine Anträge zum Landesprogramm mehr gestellt werden. Wer jedoch bereits die Hilfe des Landes beÂanÂtragt hat, kann, wenn der volle Betrag noch nicht ausÂgeÂschöpft ist, zusätzlich die Soforthilfe des Bundes beanÂtraÂgen:
- Soloselbständige, Freiberufler: max. 9.000 €
- Unternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinstunternehmen (inkl. eingetragene Vereine) bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 15 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Unternehmen bis 100 Beschäftigte: max. 60.000 €
- Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: 2.500 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: 5.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: 5.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: 25.000 €
- Unternehmen bis 250 Beschäftigte: 30.000 €
- Selbständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: bis 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: bis 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 24 Beschäftigte: max. 25.000 €
- Unternehmen bis 49 Beschäftigte: max. 40.000 €
- Unternehmen bis 100 Beschäftigte: max. 60.000 €
Stand: 20.04.2020
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Unternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 30 Beschäftigte: max. 20.000 €
- Unternehmen bis 49 Beschäftigte: max. 25.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000€
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 € + 10.000 € Sofortdarlehen bei Bedarf
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 € + 10.000€ Sofortdarlehen bei Bedarf
- Unternehmen bis 30 Beschäftigte: max. 30.000 € Sofortdarlehen + 30 % der Darlehenssumme als Landeszuschuss
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 25 Beschäftigte: max. 20.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 25.000 €
- Künstler: 400 € pro Monat für zunächst 2 Monate
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 25 Beschäftigte: max. 20.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
Stand: 20.04.2020
Antrag auf Soforthilfe stellen – Das ist zu beachten
Die Existenzbedrohung durch das Coronavirus muss nachgewiesen werden und darf nicht schon vorher bestanden haben. Wer die SoÂfortÂhilÂfe vom Bund beantragen möchte, muss die UnÂterÂlaÂgen bis spätestens 31.05.2020 einÂreiÂchen. Wichtig: Beim Antrag sollte man unÂbeÂdingt kontrollieren, ob alle Angaben richtig einÂgeÂtraÂgen sind. Stellen sich im Nachhinein falÂsche Daten heraus, kann dies als SubÂvenÂtionsÂbeÂtrug geahndet werden. Der Antrag wird je nach Bundesland an die zustänÂdige Behörde ĂĽberÂmitÂtelt. Die meisten Anträge können online geÂstellt werden, in einigen Teilen Deutschlands ist jedoch zuÂsätzÂlich der Antrag per E-Mail einÂzuÂreiÂchen oder der PostÂverÂsand gewĂĽnscht. Hier sollte man sich genau informieren.
Ăśbersicht aller Antragsstellen nach Bundesland:
Antrag auf Soforthilfe im Saarland
Antrag auf Soforthilfe in ThĂĽringen
Stand: 20.04.2020
Unterlagen fĂĽr den Antrag auf Soforthilfe
FĂĽr die Antragstellung sind u.a. folgende UnÂterÂlaÂgen und Angaben erforderlich:
amtliches Ausweisdokument (z.B. PersoÂnalÂausweis oder Reisepass)
zuständiges Amtsgericht
Steuer-ID eines der EigentĂĽmer
Bankverbindung des Unternehmens
Anzahl der Beschäftigten am 31.12.2019
Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden)
voraussichtliche Höhe des LiquiÂdiÂtätsÂengÂpasses fĂĽr 3 Monate
Steuernummer des Unternehmens
Adresse des Unternehmens
Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
Unterlagen fĂĽr den Antrag auf Soforthilfe
FĂĽr die Antragstellung sind u.a. folgende UnÂterÂlaÂgen und Angaben erforderlich:
amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
zuständiges Amtsgericht
Steuer-ID eines der EigentĂĽmer
Bankverbindung des Unternehmens
Anzahl der Beschäftigten am 31.12.2019
Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden)
voraussichtliche Höhe des Liquiditätsengpasses für 3 Monate
Steuernummer des Unternehmens
Adresse des Unternehmens
Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
Anzahl der Beschäftigten bestimmen
FĂĽr die Bestimmung der Mitarbeiterzahl wird der 31.12.2019 zugrunde gelegt. Der UnterÂnehÂmer zählt sich selbst auch mit. BeschäfÂtigte, die im Betrieb ausÂgeÂbildet werden, könÂnen einÂgeÂrechÂnet werden, mĂĽssen es aber nicht. Wer die maximale Anzahl der BeschäfÂtigÂten inklusive Azubis fĂĽr eine SoÂfortÂhilfe ĂĽberÂschreitet, kann die AusÂzuÂbilÂdenÂden bei der Bestimmung der MitarÂbeiÂterÂanÂzahl weglassen, um in den Genuss des ZuÂschusÂses zu kommen. Um beiÂspielsÂweise bei kleinen Betrieben mit 4 Vollzeitmitarbeitern den höheren Betrag zu erÂhalÂten, ist es sinnvoll die Auszubildenden hinzuÂzuÂrechÂnen. Eine BeiÂspielÂrechÂnung ist weiter unten zu finden.
Die Anzahl der Personen wird anhand der verÂeinÂbarten Arbeitsstunden pro Woche ermittelt. Ein Beschäftigter mit mehr als 30 ArÂbeitsÂstunÂden pro Woche zählt als voller MitÂarÂbeiter (sogeÂnannÂte Vollzeitäquivalente), die anderen werden anÂteiÂlig berechnet.
Berechnung der Beschäftigten:
Wöchentliche Arbeitszeit | Faktor |
---|---|
450 Euro-Basis | 0,3 |
bis 20 Stunden | 0,5 |
bis 30 Stunden | 0,75 |
ĂĽber 30 Stunden | 1,0 |
Auszubildende | 1,0 (freiwillig) |
+ Unternehmer selbst | 0,5 bis 1,0 |
Beispielrechnungen
Ein Unternehmer hat 10 Mitarbeiter:
- 2 Mitarbeiter mit je 20h pro Woche
- 3 Mitarbeiter mit je 30h pro Woche
- 5 Mitarbeiter mit je 40h pro Woche
Arbeitzeit | Faktorrechnung | Ergebnis |
---|---|---|
2x 20 Stunden: | 2x 0,5 | = 1,0 |
3x 30 Stunden: | 3x 0,75 | = 2,25 |
5x 40 Stunden: | 5x 1,0 | = 5,0 |
+1 Unternehmer: | 1x 1,0 | = 1,0 |
Summe: | 9,25 Beschäftigte |
Das Unternehmen hat insgesamt 9 Vollzeitmitarbeiter und 2 Azubis
Arbeitzeit | Faktorrechnung | Ergebnis |
---|---|---|
2x Azubi: | 2x 1,0 | = 2 |
9x Vollzeit: | 9x 1,0 | = 9 |
+1 Unternehmer: | 1x 1,0 | = 1 |
Summe: | 12 Beschäftigte → kein Anspruch auf Soforthilfe* |
|
Azubis weglassen: | = -2 | |
Summe: | 10 Beschäftigte → Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 € |
Das Unternehmen hat 4 Vollzeitmitarbeiter und einen Azubi
Arbeitzeit | Faktorrechnung | Ergebnis |
---|---|---|
4x Vollzeit: | 4x 1,0 | = 4 |
+1 Unternehmer: | 1x 1,0 | = 1 |
Summe: | 5 Beschäftigte → Anspruch auf Soforthilfe: 9.000 € |
|
Azubi hinzurechnen: | 1x 1,0 | = +1 |
Summe: | 6 Beschäftigte → höherer Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 € |
*kein Anspruch auf Soforthilfe beim Bund, jedoch besteht ggf. ein Anspruch auf Soforthilfe vom jeweiligen Bundesland
Beispielrechnungen
Ein Unternehmer hat 10 Mitarbeiter:
- 2 Mitarbeiter mit je 20h pro Woche
- 3 Mitarbeiter mit je 30h pro Woche
- 5 Mitarbeiter mit je 40h pro Woche
3x 30 Stunden: 3x 0,75 = 2,25
5x 40 Stunden: 5x 1,0 = 5,0
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1,0
Summe: 9,25 Beschäftigte
Das Unternehmen hat insgesamt 9 Vollzeitmitarbeiter und 2 Azubis
9x Vollzeit: 9x 1,0 = 9
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1
Summe: 12 Beschäftigte
→ kein Anspruch auf Soforthilfe*
Summe: 10 Beschäftigte
→ Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 €
Das Unternehmen hat 4 Vollzeitmitarbeiter und einen Azubi
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1
Summe: 5 Beschäftigte
→ Anspruch auf Soforthilfe: 9.000 €
Summe: 6 Beschäftigte
→ höherer Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 €
*kein Anspruch auf Soforthilfe beim Bund, jedoch besteht ggf. ein Anspruch auf Soforthilfe vom jeweiligen Bundesland
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die Soforthilfe kann mit weiteren HilfsÂmaĂźÂnahÂmen im Rahmen der Corona-Krise komÂbiÂniert werden.
Erfahren Sie mehr über die Soforthilfe der einzelnen Bundesländer.
Die Soforthilfe muss nicht zurĂĽckgezahlt werÂden, sofern die Angaben im Antrag wahrÂheitsÂgeÂmäß erfolgten und der Anspruch auf SoÂfortÂhilfe rechtmäßig ist.
Mehr Informationen zum Antrag auf Soforthilfe.
Je nach Bundesland sind verschiedene InsÂtiÂtuÂtioÂnen fĂĽr die Bearbeitung der Anträge zustänÂdig. FĂĽr jedes Land wurde eine eigene WebÂsite fĂĽr den Antrag eingerichtet.
Erfahren Sie mehr ĂĽber den Antrag auf Soforthilfe.
Die Soforthilfe des Bundes wird fĂĽr 3 Monate gewährt und als Einmalbetrag ausgezahlt. Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai 2020 einÂgeÂreicht werden.
Lesen Sie mehr ĂĽber den Anspruch auf Soforthilfe.
Die Auszahlungen fĂĽr die ersten Anträge sind bereits erfolgt. Die Krise betrifft zahlÂreiÂche UnÂterÂnehmen und der Andrang auf die SofortÂhilÂfe ist sehr hoch. Dadurch kann es etwas dauern, bis die Unterlagen bearbeitet sind und es zur AusÂzahlung kommt. Die SachÂbearbeiter bemĂĽhen sich um eine schnelle Abwicklung.
Mehr Informationen zu den Soforthilfen der Bundesländer.
Die Antrag wird in der Regel in wenigen Tagen bearbeitet. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Ăśberweisung anschlieĂźend auf das anÂgeÂgeÂbeÂne Konto.
Lesen Sie mehr ĂĽber die Voraussetzungen fĂĽr Soforthilfe.
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Infos zum Coronavirus
Claudia hat an der Christian-Albrechts-Universität Ă–kotrophologie studiert und anschlieĂźend promoviert. Danach war sie 10 Jahre in verschiedenen Forschungseinrichtungen wissenschaftlich tätig. Viele gesundheitliche Themen sind nicht nur Teil ihres Berufes sondern ein StĂĽck weit auch eine Berufung. Durch persönliche Erfahrungen ist Claudia Expertin fĂĽr Diabetes und enÂgaÂgiert sich auch fĂĽr einen Selbsthilfeverband. In ihrer Freizeit testet sie den Einfluss von Entspannung und Sport auf die menschliche Gesundheit durch regelmäßige Strandspaziergänge und Volleyball-Trainingseinheiten.