Coronavirus – Die wichtigsten Informationen zu SARS-CoV-2

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Social Distancing
Behördennummern
Fake News erkennen
Prävention
Häufige Fragen

Coronavirus – Die wichtigsten Informationen zu SARS-CoV-2

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Was ist Corona? – Kurz und knapp erklärt

Quelle: NDR “Visite”

Coronaviren sind eine Gruppe von ver­schie­denen Viren, zu denen auch das neu­artige SARS-CoV-2 gehört. Diese neue Virus­art kann, ebenso wie in der Ver­gangen­heit SARS-CoV und MERS-CoV, von Tieren auf den Menschen über­gehen. Ver­mut­lich stammt SARS-CoV-2 ur­sprüng­lich von Fleder­mäusen und ist auf einem Markt in der chine­sischen Provinz Wu­han auf den ersten Patienten über­ge­gan­gen. Die Über­tragung des Virus erfolgt haupt­sächlich über die Schleim­häute von Nase und Mund, aber auch durch die Hände, durch die kleine Tröpfchen aus­ge­tauscht werden können. Die In­ku­ba­tions­zeit beträgt 5-6 Tage bis maximal 14 Tage.

Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Pandemie erhalten Sie bei den Hotlines der zuständigen Behörden.

Selbsttest: Habe ich mich mit dem Corona-Virus infiziert?

Klicken Sie sich durch unsere Online-Fragen und erfahren Sie, wie hoch Ihr persönliches Risiko einer Ansteckung ist.

Das bedeutet Ihr Testergebnis

Bitte beachten Sie, dass unser Leitfaden keine medi­zi­nische Diag­nose oder konkrete Hand­lungs­­emp­feh­lung dar­stellt. Es handelt sich um eine Ent­scheidungs­hilfe auf Grund­lage von Er­kennt­nissen des Robert-Koch-Ins­ti­tu­tes (RKI). Für Personen, die sich in einem Risiko­gebiet auf­hal­ten bzw. auf­ge­halten haben, gelten andere Be­stimmun­gen, die wir hier nicht im Detail abbilden können.

  • Sollten Sie Krankheits­anzeichen wie Husten und Fieber haben, schonen Sie sich und kurieren Sie sich Zuhause aus
  • Werden die Symptome im Laufe der Zeit dennoch nicht besser, nehmen Sie tele­fonisch Kontakt zu Ihrem Arzt auf
  • Wenn Ihre Kontakt­person typische Beschwerden der Atemwege und Husten entwickeln sollte, beginnen Sie den Online-Test noch einmal von vorne.
  • Zeigen Sie innerhalb von 14 Tagen Symptome, werden Sie als krank­heits­verdächtig einge­stuft
  • Nehmen Sie Kontakt zum zu­ständigen Gesundheits­amt auf. Es wird ent­schei­den, ob Sie auf Covid-19 getestet wer­den
  • Verlassen Sie Ihre Wohnung so wenig wie möglich und halten Sie Abstand zu Mit­be­wohnern
  • Messen Sie zwei­mal täglich Fieber und fĂĽhren Sie 2 Wochen lang Tage­­buch ĂĽber Ihren Gesundheits­zustand und Ihre Kontakte
  • Sollten Sie Symptome wie Fieber und Husten haben oder diese während der nächsten 14 Tage aufkommen, neh­men Sie Kontakt zum zuständigen Ge­sund­heits­amt auf
  • Das Gesundheitsamt entscheidet, ob Sie auf Covid-19 getestet werden
  • Schreiben Sie auf, zu wem Sie bis maximal zwei Tage vor den ersten Symptomen Kontakt hatten
  • Bleiben Sie Zuhause und vermeiden Sie Kontakt mit Ihren Mitbewohnern bzw. Ihrer Familie
  • Sie mĂĽssen kein Tagebuch ĂĽber Ihren Gesundheitszustand fĂĽhren

Stand: 30.3.2020

Das bedeutet Ihr Testergebnis

Bitte beachten Sie, dass unser Leit­faden keine medi­­zi­nische Diag­­nose oder konkrete Hand­lungs­­empfehlung dar­­stellt. Es handelt sich um eine Ent­­scheidungs­­hilfe auf Grund­­lage von Er­­kennt­nissen des Robert Koch-Insti­tutes (RKI). Für Personen, die sich in einem Risiko­­gebiet aufhalten bzw. auf­ge­halten haben, gelten andere Be­­stimmun­gen.

  • Sollten Sie Krankheitsanzeichen wie Husten und Fieber haben, schonen Sie sich und kurieren Sie sich Zuhause aus
  • Werden die Symptome im Laufe der Zeit dennoch nicht besser, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Arzt auf
  • Wenn Ihre Kontaktperson typische Beschwerden der Atemwege und Husten entwickeln sollte, beginnen Sie den Online-Test noch einmal von vorne.
  • Zeigen Sie innerhalb von 14 Tagen Symptome, werden Sie als krank­heits­verdächtig eingestuft
  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf. Es wird ent­scheiden, ob Sie auf Covid-19 getestet werden
  • Verlassen Sie Ihre Wohnung so wenig wie möglich und halten Sie Abstand zu Mit­bewohnern
  • Messen Sie zweimal täglich Fieber und fĂĽhren Sie 2 Wochen lang Tagebuch ĂĽber Ihren Gesundheitszustand und Ihre Kontakte
  • Sollten Sie Symptome wie Fieber und Husten haben oder diese während der nächsten 14 Tage aufkommen, nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf
  • Das Gesundheitsamt entscheidet, ob Sie auf Covid-19 getestet werden
  • Schreiben Sie auf, zu wem Sie bis maximal zwei Tage vor den ersten Symptomen Kontakt hatten
  • Bleiben Sie Zuhause und vermeiden Sie Kontakt mit Ihren Mitbewohnern bzw. Ihrer Familie
  • Sie mĂĽssen kein Tagebuch ĂĽber Ihren Gesundheitszustand fĂĽhren

Stand: 17.3.2020

Corona-Virus: Liste & Hotlines aller wichtigen Behörden

Bundesweite Hotlines

Corona-Hotlines der Bundesländer

Landesgesundheitsamt Baden-WĂĽrttemberg
0711 / 90 43 95 55

Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebens­mit­tel­sicherheit
09131 / 68 08 51 01

Landesamt fĂĽr Gesundheit und Soziales Berlin
030 / 90 28 28 28

BĂĽrgertelefon Land Brandenburg
0331 / 86 83 77 7

Bremer Gesundheitsamt
0421 / 36 11 51 13

Hotline der Stadt Hamburg zu Corona
040 / 42 82 84 00 0

Hessenweite Hotline zum Coronavirus
0800 / 55 54 66 6

BĂĽrgertelefon Mecklenburg-Vorpommern
0385 / 58 85 88 8

Corona-Hotline des Landes Niedersachsen
0511 / 45 05 55 5

Service Center der Lan­des­re­gie­rung Nordrhein-West­falen
0211 / 91 19 10 01

Ministerium fĂĽr Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
0800 / 57 58 10 0

Saarländisches Gesundheitsministerium
0681 / 50 14 42 2

Sozialministerium des Freistaats Sachsen
0351 / 56 45 58 60

Infotelefon beim Landesamt fĂĽr Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
0391 / 25 64 22 2

BĂĽrgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
0431 / 79 70 00 01

Landesamt für Ver­brau­cher­schutz Thüringen
0361 / 57 38 15 09 9

Wie gute Händehygiene vor Viren und Bakterien schützen kann
Ein Interview mit Tobias Gebhardt von GWA Hygiene

KKZ Podcast: GWA Hygiene ĂĽber die Gefahr von Keimen im Alltag

Prävention – Durch Vor­beu­gen die Gesundheit schĂĽtzen

  • Hände unter flieĂźendes Wasser halten

  • Hände dann grĂĽndlich einseifen (Hand­rĂĽcken und -innen­seiten, Finger­zwischen­räume, Fingernägel und Daumen)
  • Dauer: 20-30 Sekunden oder 2x das Lied “Happy Birthday” singen

  • Hände unter flieĂźendem Wasser abspĂĽlen

  • Hände anschlieĂźend grĂĽndlich ab­troc­knen, keine feuchten Stellen sollten zurĂĽckbleiben

Quelle: Hatchett et al. 10.1073/pnas.0610941104

Dass sich Social Distancing bzw. das Ein­schrän­ken von direkten, phy­sisch­en Kon­takten positiv auf den Verlauf von In­fek­tions­krank­heiten aus­wirken kann, zeigen Erfah­rungen vom Ausbruch der spa­nischen Grippe in den USA (1918-1920). Dort konnten in St. Louis die Todes­fälle pro Woche durch Ein­füh­rung von Social Dis­tanc­ing-Maß­nahmen deut­lich redu­ziert werden im Ver­gleich zu Phila­delphia, die erst viel später Social Dis­tan­cing-Maß­nahmen ge­troffen hatten. Durch diesen Effekt er­kranken zwar nicht un­bedingt weniger Men­schen an einer In­fektion, aber der Zeit­raum, in dem sie erkranken, kann erheblich gestreckt werden.

DYI-Schnittmuster Mundmaske

Quelle: Initiative gegen Corona, Schnittmuster

Leben mit Social Distancing

Home-Schooling, Home-Office oder gar Qua­ran­täne: Das gesell­schaftliche Leben steht still und wir müssen nun lernen, unseren All­tag Zuhause zu or­gani­sieren. Das wirft viele Fragen auf: Wie be­schäftige ich die Kinder, wenn ich ar­beiten muss? Bleibt meine körper­liche Fit­ness jetzt auf der Strecke? Was kann ich tun, damit uns nicht die Decke auf den Kopf fällt? Wir geben Ihnen nütz­liche Tipps, die Ihre Zeit in den ei­genen vier Wänden er­träg­licher machen und die Ihnen helfen können, den Alltag entspannter zu erleben.

Was Sie für sich tun können

Fitness

Wie Sie auch Zuhause fit bleiben

Viele Online-Fitnessprogramme bieten momentan spezielle An­ge­bote, wie kostenlose Probe­monate. Wer lieber dem Trubel Zuhause entfliehen möchte, für den kann Joggen oder Fahrrad­fahren die richtige Wahl sein. Be­wegung in der Natur hilft, Stress abzubauen und den Kreislauf anzukurbeln.

Home-Office

Arbeiten von Zuhause
Schaffen Sie sich einen festen Arbeits­platz und geregelte Arbeits­zeiten. Das gibt Struktur und hilft bei der Konzen­tration. Lassen Sie Ihre Familie bzw. Mit­bewohner wissen, wann Sie erreichbar sind und wann nicht. Längere Mittags­pausen können gut dafür genutzt werden, mit Kindern zusammen zu kochen.

Freizeit

Endlich Zeit fĂĽr Liegengebliebenes

Endlich Zeit, um den Kleider­schrank auszumisten! Oder lieber Kunst? Viele Museen, wie der Louvre oder das MET, können in virtuellen Rund­gängen besucht werden. Und abends bieten Theater wie die Schau­bühne in Berlin mit ihrem Online-Spiel­plan eine gute Alternative zu Netflix und Co.

Tipps fĂĽr das Leben mit den lieben Kleinen

Kinderernährung

Was soll ich kochen?

Wer Lust und Zeit hat, kann jetzt neue Rezepte abseits von Nudeln und Tomaten­soĂźe ausprobieren. Lassen Sie die Kinder mit­schnibbeln – so lernen sie den Bezug zu ihrer Er­nährung. Tipp: Viele Kantinen und Restau­rants bieten gĂĽnstig Mittag­essen mit Lieferung an. Das schafft Ab­wechslung und mehr Freizeit.

Freizeit

Tipps gegen Langeweile
Je nach Altersgruppe kann es schwierig werden, die Kinder neben dem eigenen Home-Office zu be­schäftigen. Im Netz finden Sie zahl­reiche Ideen zum Basteln, Turnen und Spielen für jedes Alter, die gegen Lange­weile helfen können. Versuchen Sie außer­dem, Ihre Kinder in die tägliche Haus­arbeit einzubeziehen.

Home-Schooling

Unterricht im Kinderzimmer
Auch hier gilt: Strukturieren Sie den Tag! Ein fester Stunden­plan gibt Orien­tierung und schafft klare Zeit­räume fĂĽr Schul­aufgaben und Pausen. Vernetzen Sie sich mit Lehrern, Eltern und MitschĂĽlern – so bleiben die Kinder in Kontakt. Einige Fernseh­sender bieten auĂźerdem spezielle Lern­inhalte an (z.B. ARD-alpha).

Fake News – Wie Sie Falschmeldungen zu Covid-19 erkennen

Das Netz und die sozialen Medien sind momentan voll von Be­richten zur Sars-CoV-2-Pandemie. Gerade über Messenger wie WhatsApp ver­breiten sich aber auch so­genannte Fake News in ra­sen­der Ge­schwindigkeit und führen zu Ge­rüchten und Ver­unsiche­rung. Mit diesen Tipps fällt es leichter, ver­meint­liche Fakten zu Ausbruch und Entwicklung des Virus kritisch auf ihren Wahrheits­gehalt zu testen:

  • Kettenbriefe entlarven: Viele In­for­ma­tionen erreichen User via Nach­richten­dienste wie WhatsApp. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um ko­pierte Inhalte, die 1:1 weiter­ge­schickt werden. Der Wahr­heits­gehalt lässt dabei oft zu wĂĽn­schen ĂĽbrig. Versenden Sie die Nach­richt deshalb bitte nicht gleich weiter, sondern prĂĽfen Sie, ob beispiels­weise ver­lässliche Medien bereits ĂĽber die gleichen Infor­mationen berichten.

  • Private Quelle ĂĽberprĂĽfen: Auch in an­deren sozialen Medien werden Nach­richten geteilt. Hier lohnt sich ein Blick auf die Pro­file der Verfasser. Was fĂĽr Bei­träge wurden noch ver­öffentlicht? Macht das Profil einen seriösen Ein­druck? Bezieht der Autor sich auf offi­zielle Quellen oder handelt es sich nur um eine persönliche Meinung?
  • Beweise einfordern: Auch wenn eine Ar­gu­mentation schlĂĽssig klingt: Hinter­fragen Sie kri­tisch! Gibt es stich­haltige Be­lege fĂĽr die ge­äuĂźerten Thesen? Werden diese Belege ge­nannt oder wird auf sie ver­wiesen? Und sind diese Be­weise als seriös anzusehen?
  • Statistiken richtig lesen: Zahlen ver­mitteln ein GefĂĽhl der Ob­jekti­vität, aber auch hier steckt der Teufel im Detail. PrĂĽfen Sie stets, was Dia­gramme und Co. wirklich aus­sagen, indem Sie beispiels­weise darauf achten, ob sich eine Zahl auf die ab­solute Anzahl oder auf eine Prozent­angabe bezieht.
  • Auf seriöse Internetseiten setzen: Ein erster Blick sollte direkt ins Impressum oder auf den Kontakt der Seite gehen. Hier finden Sie Informationen darĂĽber, wer die Seite betreibt und wie die Arbeit finanziert wird. Die Sprache der Seite sollte objektiv und frei von Ideologien sein. Inhalte sollten zudem nicht einseitig beschrieben werden.

Umgang mit dem Corona-Virus: Was wir jetzt von China lernen können

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Kassenärztliche Vereinigung betont in einem Aufruf an die Zahn­ärzte­schaft Mitte März, dass die Ver­sorgung, ins­besondere von Not­fällen, weiterhin gegeben werden sollte. Wie in Kranken­häusern auch wird aber an­geregt, Be­handlungen, die nicht von hoher Dring­lich­keit sind, zu ver­schieben. Klären Sie am besten tele­fonisch mit Ihrer Zahn­arzt­praxis, ob ver­einbarte Termine ein­ge­halten werden können oder auf einen späteren Zeit­punkt verlegt werden.

Hier finden Sie die Telefonnummern der wichtigsten Corona Hotlines.

Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) steigt mit einem Alter von 50-60 Jahren das Risiko für einen schweren Krank­heits­verlauf zunehmend an. Das bestätigen die bisher ge­wonnenen Daten von Fällen aus China, Italien und Deutschland. Außer­dem können folgende Faktoren den Verlauf von Covid-19 ebenfalls negativ beeinflussen:

Welche Gewichtung die einzelnen Faktoren für den Krankheitsverlauf haben, ist bisher nicht ausreichend geklärt.
Lesen Sie mehr zum Thema Corona-Virus.

Wird eine Person positiv auf das neuartigen Coronavirus getestet, wird anhand der Symp­to­matik von Fall zu Fall ent­schieden, ob eine stationäre Auf­nahme nötig ist oder ob der Patient am­bulant Zuhause be­handelt werden kann. Die sta­tio­näre Be­handlung erfolgt in speziellen Isolier­stationen, die in den Kranken­häusern zur Ver­fügung stehen. Wer in den eigenen vier Wänden ver­bleiben kann, steht im engen Kon­takt mit dem zu­ständigen Gesundheits­amt und muss bis zur Genesung isoliert bleiben.

Lesen Sie unsere Tipps zum Thema Leben mit Social Distancing.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus und der re­sul­tieren­den Krankheit Covid-19 einzu­dämmen, wurden Betriebe durch eine be­hördliche An­ordnung ge­schlossen. Dies betrifft unter anderem Schulen, Uni­versitäten, Gast­stätten, Theater und Teile des Handels. Während viele Arbeit­nehmer im Home-Office arbeiten können, müssen andere ihre Arbeitsstunden reduzieren oder ganz Zuhause bleiben und Kurzarbeitergeld beziehen.

Unter gewissen Um­ständen können Betriebs­ferien oder der ein­ver­nehmliche Über­stunden­abbau Lösungs­wege sein. Generell gilt: In der­artigen Ausnahme­situa­tionen bedarf es um­fassender politischer Lö­sungen, da die bisherigen recht­lichen Grund­lagen oft unzureichend sind.

Lesen Sie mehr zum Thema Home-Office und Social Distancing.

Die Bundesregierung und die Länder haben eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die wirt­schaft­lichen Folgen der Corona-Pandemie be­sonders für kleine und mittel­stän­dische Unter­nehmen sowie Frei­berufler abzu­schwächen. Hierzu zählen beispiels­weise die Corona Sofort­hilfe und ver­änderte Voraus­setzungen für Kurzarbeitergeld. Außer­dem besteht die Möglich­keit, Hilfs­kredite der KfW in An­spruch zu nehmen und die Stundung von Steuer- und Sozial­versicherungs­beiträgen zu beantragen.

Im Krankheitsfalle greift außerdem die Krankentagegeldversicherung, sodass Ver­dienst­ausfälle ausgeglichen werden können.

Erfahren Sie mehr ĂĽber die Soforthilfe Corona.

Tipps der Redaktion

Soforthilfe Corona – Finanzielle UnterstĂĽtzung fĂĽr Unternehmer, Selbständige & Freiberufler

Was die Soforthilfe ist
Antrag auf Soforthilfe
Anspruch auf Soforthilfe
Beschäftigte berechnen
Höhe der Soforthilfe
Häufige Fragen

Soforthilfe Corona – Finanzielle UnterstĂĽtzung fĂĽr Unternehmer, Selb­stän­dige & Freiberufler

Was die Soforthilfe ist
Anspruch auf Soforthilfe
Höhe der Soforthilfe
Antrag auf Soforthilfe
Beschäftigte berechnen
Häufige Fragen

Die aktuelle Corona Pandemie hat Deutschland in eine schwere Krise geführt. Zahlreiche Un­ter­neh­men und Selbständige sind von finan­ziel­len Engpässen bedroht und fürchten um ihre Exis­tenz. Um kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler vor einer Insolvenz zu retten, hat die Bun­desregierung gemeinsam mit dem Bun­des­rat am 27. März 2020 ein Soforthilfe-Paket in Höhe von insgesamt 50 Mil­liar­den Euro auf den Weg gebracht. Teilweise wird das Paket durch die So­fort­hilfe der Länderprogramme ergänzt.

Was ist die Soforthilfe?

Die Soforthilfe des Bundes dient der Exis­tenz­si­che­rung und soll gerade die kleinen Un­ter­neh­men aus allen Wirtschaftszweigen vor Zah­lungs­schwierigkeiten schützen, da diese kaum Kredite erhalten. Der Zuschuss wird als Un­ter­stützung für laufende betriebliche Sach- und Finanz­auf­wen­dungen des Unternehmens ge­währt, z.B. für die gewerbliche Miete. Die Zahlung er­folgt als einmaliger Betrag in unter­schied­licher Höhe und muss nicht zurückgezahlt werden.

Der Zuschuss der Soforthilfe ist auf 3 Monate ausgelegt und wird als Einmalzahlung gewährt. Wurde die gewerbliche Miete vor­ü­ber­ge­hend um 20 Prozent oder mehr gesenkt, kann der nicht vollständig ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate ge­nutzt werden.

Die Soforthilfe darf z.B. verwendet werden fĂĽr:

  • gewerbliche Miete bzw. Pacht

  • Kredite fĂĽr Betriebsräume

  • Leasing-/Kreditaufwendungen fĂĽr Firmenwagen und Maschinen

DafĂĽr darf die Soforthilfe nicht verwendet werden:

  • eigene Krankenversicherungsbeiträge

  • eigene Altersvorsorge

  • Miete fĂĽr Privatwohnung

Quelle: BMWi – CoronaBlog: Soforthilfen

Freiberufler, die keine Betriebs­kos­ten haben, können den Zuschuss meist nicht bekommen. Für diese Personengruppe wurde die Bean­tra­gung von Grundsicherung für Ar­beit­suchende (Arbeitslosengeld II) erleichtert. Zusätzlich ist es möglich, Steu­er­stun­dungen beim örtlichen Finanzamt und einen Kin­der­zu­schlag bei der Bun­des­agentur für Arbeit (Fami­lien­kasse) zu beantragen.

Soforthilfe des Bundes: Voraussetzungen fĂĽr den Anspruch

Für die Beantragung der Soforthilfe gelten fest­ge­legte Regelungen. Die wirtschaftlichen Pro­ble­me des Unternehmens dürfen erst in der Zeit der Corona-Krise entstanden sein, das heißt, vor dem Stichtag 31.12.2019 darf es noch keine finan­ziellen Schwierigkeiten gegeben haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Geschäftsführung in Deutschland be­fin­det und das Unternehmen bei einem deut­schen Finanzamt registriert ist.

Hat die Firma weitere Niederlassungen in ver­schie­denen Bundesländern, darf nur ein Antrag über den Hauptsitz des Unternehmens ge­stellt werden. Eine separate Beantragung für die einzelnen Filialen ist nicht möglich. Nicht nur gewerbliche Kleinunternehmen, Solo­selb­stän­dige und Freiberufler, sondern auch Land­wirte und kleine Betriebe mit land­wirt­schaft­licher Produktion können die Soforthilfe des Bundes beantragen. Der Antrag wird bei der betreu­en­den Institution in dem jeweiligen Bun­des­land gestellt.

Höhe der Soforthilfe Corona

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Beschäf­tig­ten im Unternehmen. Zusätzlich zu der Leistung des Bundes, gibt es noch die Mög­lich­keit, Zuschüsse von dem je­wei­ligen Bundesland bekommen. Beide Leis­tungen können miteinander kombiniert werden. Wenn jedoch bei einer späteren Prü­fung (z.B. bei der Steuererklärung) festgestellt wird, dass die tat­sächlichen Um­satz­ein­bußen doch geringer wa­ren als im Antrag an­ge­ge­ben, ist die Rück­­zah­lung des über­zahl­ten Betrags verpflichtend.

Zusätzliche Soforthilfe der Bundesländer

Die Höhe der Soforthilfe der einzelnen Länder ist je nach Bundesland unterschiedlich fest­ge­legt und kann zusätzlich zur Soforthilfe des Bundes beantragt werden.

Zusätzliche Soforthilfe der Bundesländer

Die Höhe der Soforthilfe der einzelnen Länder ist je nach Bundesland unterschiedlich fest­ge­legt und kann zusätzlich zur Soforthilfe des Bundes beantragt werden.

  • Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
  • Freiberufler & Unternehmen bis 5 Beschäftigte: 5.000 €
  • Unternehmen bis 10 Beschäftigte: 7.500 €
  • Unternehmen bis 50 Beschäftigte: 30.000 €
  • Unternehmen bis 250 Beschäftigte: 50.000 €

Achtung: Das Landesprogramm wurde in das Bundesprogramm überführt. Es können keine Anträge zum Landesprogramm mehr gestellt werden. Wer jedoch bereits die Hilfe des Landes be­an­tragt hat, kann, wenn der volle Betrag noch nicht aus­ge­schöpft ist, zusätzlich die Soforthilfe des Bundes bean­tra­gen:

  • Soloselbständige, Freiberufler: max. 9.000 €
  • Unternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Kleinstunternehmen (inkl. eingetragene Vereine) bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 15 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
  • Unternehmen bis 100 Beschäftigte: max. 60.000 €
  • Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigte: max. 30.000 €
  • Selbstständige & Freiberufler: 2.500 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: 5.000 €
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: 5.000 €
  • Unternehmen bis 50 Beschäftigte:  25.000 €
  • Unternehmen bis 250 Beschäftigte: 30.000 €
  • Selbständige & Freiberufler: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
  • Selbstständige & Freiberufler: bis 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: bis 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Unternehmen bis 24 Beschäftigte: max. 25.000 €
  • Unternehmen bis 49 Beschäftigte: max. 40.000 €
  • Unternehmen bis 100 Beschäftigte: max. 60.000 €

Stand: 20.04.2020

  • Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Unternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Unternehmen bis 30 Beschäftigte: max. 20.000 €
  • Unternehmen bis 49 Beschäftigte: max. 25.000 €
  • Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000€
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
  • Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 € + 10.000 € Sofortdarlehen bei Bedarf
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 € + 10.000€ Sofortdarlehen bei Bedarf
  • Unternehmen bis 30 Beschäftigte: max. 30.000 € Sofortdarlehen + 30 % der Darlehenssumme als Landeszuschuss
  • Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Unternehmen bis 25 Beschäftigte: max. 20.000 €
  • Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 25.000 €
  • KĂĽnstler: 400 € pro Monat fĂĽr zunächst 2 Monate
  • Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
  • Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
  • Unternehmen bis 25 Beschäftigte: max. 20.000 €
  • Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €

Stand: 20.04.2020

Antrag auf Soforthilfe stellen – Das ist zu beachten

Die Existenzbedrohung durch das Coronavirus muss nachgewiesen werden und darf nicht schon vorher bestanden haben. Wer die So­fort­hil­fe vom Bund beantragen möchte, muss die Un­ter­la­gen bis spätestens 31.05.2020 ein­rei­chen. Wichtig: Beim Antrag sollte man un­be­dingt kontrollieren, ob alle Angaben richtig ein­ge­tra­gen sind. Stellen sich im Nachhinein fal­sche Daten heraus, kann dies als Sub­ven­tions­be­trug geahndet werden. Der Antrag wird je nach Bundesland an die zustän­dige Behörde über­mit­telt. Die meisten Anträge können online ge­stellt werden, in einigen Teilen Deutschlands ist jedoch zu­sätz­lich der Antrag per E-Mail ein­zu­rei­chen oder der Post­ver­sand gewünscht. Hier sollte man sich genau informieren.

Ăśbersicht aller Antragsstellen nach Bundesland:

Stand: 20.04.2020

Unterlagen fĂĽr den Antrag auf Soforthilfe

Für die Antragstellung sind u.a. folgende Un­ter­la­gen und Angaben erforderlich:

  • amtliches Ausweisdokument (z.B. Perso­nal­ausweis oder Reisepass)

  • zuständiges Amtsgericht

  • Steuer-ID eines der EigentĂĽmer

  • Bankverbindung des Unternehmens

  • Anzahl der Beschäftigten am 31.12.2019

  • Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden)

  • voraussichtliche Höhe des Liqui­di­täts­eng­passes fĂĽr 3 Monate

  • Steuernummer des Unternehmens

  • Adresse des Unternehmens

  • Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit

Unterlagen fĂĽr den Antrag auf Soforthilfe

Für die Antragstellung sind u.a. folgende Un­ter­la­gen und Angaben erforderlich:

  • amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

  • zuständiges Amtsgericht

  • Steuer-ID eines der EigentĂĽmer

  • Bankverbindung des Unternehmens

  • Anzahl der Beschäftigten am 31.12.2019

  • Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden)

  • voraussichtliche Höhe des Liquiditätsengpasses fĂĽr 3 Monate

  • Steuernummer des Unternehmens

  • Adresse des Unternehmens

  • Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit

Anzahl der Beschäftigten bestimmen

Für die Bestimmung der Mitarbeiterzahl wird der 31.12.2019 zugrunde gelegt. Der Unter­neh­mer zählt sich selbst auch mit. Beschäf­tigte, die im Betrieb aus­ge­bildet werden, kön­nen ein­ge­rech­net werden, müssen es aber nicht. Wer die maximale Anzahl der Beschäf­tig­ten inklusive Azubis für eine So­fort­hilfe über­schreitet, kann die Aus­zu­bil­den­den bei der Bestimmung der Mitar­bei­ter­an­zahl weglassen, um in den Genuss des Zu­schus­ses zu kommen. Um bei­spiels­weise bei kleinen Betrieben mit 4 Vollzeitmitarbeitern den höheren Betrag zu er­hal­ten, ist es sinnvoll die Auszubildenden hinzu­zu­rech­nen. Eine Bei­spiel­rech­nung ist weiter unten zu finden.

Die Anzahl der Personen wird anhand der ver­ein­barten Arbeitsstunden pro Woche ermittelt. Ein Beschäftigter mit mehr als 30 Ar­beits­stun­den pro Woche zählt als voller Mit­ar­beiter (soge­nann­te Vollzeitäquivalente), die anderen werden an­tei­lig berechnet.

Berechnung der Beschäftigten:

Wöchentliche Arbeitszeit Faktor
450 Euro-Basis 0,3
bis 20 Stunden 0,5
bis 30 Stunden 0,75
ĂĽber 30 Stunden 1,0
Auszubildende 1,0 (freiwillig)
+ Unternehmer selbst 0,5 bis 1,0

Beispielrechnungen

Ein Unternehmer hat 10 Mitarbeiter:

  • 2 Mitarbeiter mit je 20h pro Woche
  • 3 Mitarbeiter mit je 30h pro Woche
  • 5 Mitarbeiter mit je 40h pro Woche
Arbeitzeit Faktorrechnung Ergebnis
2x 20 Stunden: 2x 0,5 = 1,0
3x 30 Stunden: 3x 0,75 = 2,25
5x 40 Stunden: 5x 1,0 = 5,0
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1,0
Summe: 9,25 Beschäftigte

Das Unternehmen hat insgesamt 9 Vollzeitmitarbeiter und 2 Azubis

Arbeitzeit Faktorrechnung Ergebnis
2x Azubi: 2x 1,0 = 2
9x Vollzeit: 9x 1,0 = 9
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1
Summe: 12 Beschäftigte
→ kein Anspruch auf Soforthilfe*
Azubis weglassen: = -2
Summe: 10 Beschäftigte
→ Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 €

Das Unternehmen hat 4 Vollzeitmitarbeiter und einen Azubi

Arbeitzeit Faktorrechnung Ergebnis
4x Vollzeit: 4x 1,0 = 4
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1
Summe: 5 Beschäftigte
→ Anspruch auf Soforthilfe: 9.000 €
Azubi hinzurechnen: 1x 1,0 = +1
Summe: 6 Beschäftigte
→ höherer Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 €

*kein Anspruch auf Soforthilfe beim Bund, jedoch besteht ggf. ein Anspruch auf Soforthilfe vom jeweiligen Bundesland

Beispielrechnungen

Ein Unternehmer hat 10 Mitarbeiter:

  • 2 Mitarbeiter mit je 20h pro Woche
  • 3 Mitarbeiter mit je 30h pro Woche
  • 5 Mitarbeiter mit je 40h pro Woche
Rechnung:
2x 20 Stunden: 2x 0,5 = 1,0
3x 30 Stunden: 3x 0,75 = 2,25
5x 40 Stunden: 5x 1,0 = 5,0
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1,0

Summe: 9,25 Beschäftigte

Das Unternehmen hat insgesamt 9 Vollzeitmitarbeiter und 2 Azubis

Rechnung:
2x Azubi: 2x 1,0 = 2
9x Vollzeit: 9x 1,0 = 9
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1

Summe: 12 Beschäftigte
→ kein Anspruch auf Soforthilfe*

→ Azubis weglassen: = 12-2

Summe: 10 Beschäftigte
→ Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 €

Das Unternehmen hat 4 Vollzeitmitarbeiter und einen Azubi

Rechnung:
4x Vollzeit: 4x 1,0 = 4
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1

Summe: 5 Beschäftigte
→ Anspruch auf Soforthilfe: 9.000 €

→ Azubi hinzurechnen: 1x 1,0 = 1

Summe: 6 Beschäftigte
→ höherer Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 €

*kein Anspruch auf Soforthilfe beim Bund, jedoch besteht ggf. ein Anspruch auf Soforthilfe vom jeweiligen Bundesland

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Soforthilfe kann mit weiteren Hilfs­maß­nah­men im Rahmen der Corona-Krise kom­bi­niert werden.

Erfahren Sie mehr über die Soforthilfe der einzelnen Bundesländer.

Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt wer­den, sofern die Angaben im Antrag wahr­heits­ge­mäß erfolgten und der Anspruch auf So­fort­hilfe rechtmäßig ist.

Mehr Informationen zum Antrag auf Soforthilfe.

Je nach Bundesland sind verschiedene Ins­ti­tu­tio­nen für die Bearbeitung der Anträge zustän­dig. Für jedes Land wurde eine eigene Web­site für den Antrag eingerichtet.

Erfahren Sie mehr ĂĽber den Antrag auf Soforthilfe.

Die Soforthilfe des Bundes wird für 3 Monate gewährt und als Einmalbetrag ausgezahlt. Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai 2020 ein­ge­reicht werden.

Lesen Sie mehr ĂĽber den Anspruch auf Soforthilfe.

Die Auszahlungen für die ersten Anträge sind bereits erfolgt. Die Krise betrifft zahl­rei­che Un­ter­nehmen und der Andrang auf die Sofort­hil­fe ist sehr hoch. Dadurch kann es etwas dauern, bis die Unterlagen bearbeitet sind und es zur Aus­zahlung kommt. Die Sach­bearbeiter bemühen sich um eine schnelle Abwicklung.

Mehr Informationen zu den Soforthilfen der Bundesländer.

Die Antrag wird in der Regel in wenigen Tagen bearbeitet. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Überweisung anschließend auf das an­ge­ge­be­ne Konto.

Lesen Sie mehr ĂĽber die Voraussetzungen fĂĽr Soforthilfe.

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Unsere Autor*innen
Ernährungswissenschaftlerin bei der

Claudia hat an der Christian-Albrechts-Universität Ökotrophologie studiert und anschließend promoviert. Danach war sie 10 Jahre in verschiedenen Forschungseinrichtungen wissenschaftlich tätig. Viele gesundheitliche Themen sind nicht nur Teil ihres Berufes sondern ein Stück weit auch eine Berufung. Durch persönliche Erfahrungen ist Claudia Expertin für Diabetes und en­ga­giert sich auch für einen Selbsthilfeverband. In ihrer Freizeit testet sie den Einfluss von Entspannung und Sport auf die menschliche Gesundheit durch regelmäßige Strandspaziergänge und Volleyball-Trainingseinheiten.