Coronavirus – Informationen zu SARS-CoV-2
Coronaviren sind eine Gruppe von verschiedenen Viren, zu denen auch das neuartige SARS-CoV-2 gehört. Diese neue Virusart kann, ebenso wie in der Vergangenheit SARS-CoV und MERS-CoV, von Tieren auf den Menschen übergehen. Vermutlich stammt SARS-CoV-2 ursprünglich von Fledermäusen und ist auf einem Markt in der chinesischen Provinz Wuhan auf den ersten Patienten übergegangen. Die Übertragung des Virus erfolgt hauptsächlich über die Schleimhäute von Nase und Mund, aber auch durch die Hände, durch die kleine Tröpfchen ausgetauscht werden können. Die Inkubationszeit beträgt 5-6 Tage bis maximal 14 Tage.
Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Pandemie erhalten Sie bei den Hotlines der zuständigen Behörden.
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Klicken Sie sich durch unsere Online-Fragen und erfahren Sie, wie hoch Ihr persönliches Risiko einer Ansteckung ist.
Das bedeutet Ihr Testergebnis
Bitte beachten Sie, dass unser Leitfaden keine medizinische Diagnose oder konkrete Handlungsempfehlung darstellt. Es handelt sich um eine Entscheidungshilfe auf Grundlage von Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes (RKI). Für Personen, die sich in einem Risikogebiet aufhalten bzw. aufgehalten haben, gelten andere Bestimmungen, die wir hier nicht im Detail abbilden können.
- Sollten Sie Krankheitsanzeichen wie Husten und Fieber haben, schonen Sie sich und kurieren Sie sich Zuhause aus
- Werden die Symptome im Laufe der Zeit dennoch nicht besser, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Arzt auf
- Wenn Ihre Kontaktperson typische Beschwerden der Atemwege und Husten entwickeln sollte, beginnen Sie den Online-Test noch einmal von vorne.
- Zeigen Sie innerhalb von 14 Tagen Symptome, werden Sie als krankheitsverdächtig eingestuft
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf. Es wird entscheiden, ob Sie auf Covid-19 getestet werden
- Verlassen Sie Ihre Wohnung so wenig wie möglich und halten Sie Abstand zu Mitbewohnern
- Messen Sie zweimal täglich Fieber und führen Sie 2 Wochen lang Tagebuch über Ihren Gesundheitszustand und Ihre Kontakte
- Sollten Sie Symptome wie Fieber und Husten haben oder diese während der nächsten 14 Tage aufkommen, nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf
- Das Gesundheitsamt entscheidet, ob Sie auf Covid-19 getestet werden
- Schreiben Sie auf, zu wem Sie bis maximal zwei Tage vor den ersten Symptomen Kontakt hatten
- Bleiben Sie Zuhause und vermeiden Sie Kontakt mit Ihren Mitbewohnern bzw. Ihrer Familie
- Sie müssen kein Tagebuch über Ihren Gesundheitszustand führen
Profil: Robert Koch-Institut
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Bitte beachten Sie, dass unser Leitfaden keine medizinische Diagnose oder konkrete Handlungsempfehlung darstellt. Es handelt sich um eine Entscheidungshilfe auf Grundlage von Erkenntnissen des Robert Koch-Institutes (RKI). Für Personen, die sich in einem Risikogebiet aufhalten bzw. aufgehalten haben, gelten andere Bestimmungen.
- Sollten Sie Krankheitsanzeichen wie Husten und Fieber haben, schonen Sie sich und kurieren Sie sich Zuhause aus
- Werden die Symptome im Laufe der Zeit dennoch nicht besser, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Arzt auf
- Wenn Ihre Kontaktperson typische Beschwerden der Atemwege und Husten entwickeln sollte, beginnen Sie den Online-Test noch einmal von vorne.
- Zeigen Sie innerhalb von 14 Tagen Symptome, werden Sie als krankheitsverdächtig eingestuft
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf. Es wird entscheiden, ob Sie auf Covid-19 getestet werden
- Verlassen Sie Ihre Wohnung so wenig wie möglich und halten Sie Abstand zu Mitbewohnern
- Messen Sie zweimal täglich Fieber und führen Sie 2 Wochen lang Tagebuch über Ihren Gesundheitszustand und Ihre Kontakte
- Sollten Sie Symptome wie Fieber und Husten haben oder diese während der nächsten 14 Tage aufkommen, nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf
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- Schreiben Sie auf, zu wem Sie bis maximal zwei Tage vor den ersten Symptomen Kontakt hatten
- Bleiben Sie Zuhause und vermeiden Sie Kontakt mit Ihren Mitbewohnern bzw. Ihrer Familie
- Sie müssen kein Tagebuch über Ihren Gesundheitszustand führen
Stand: 02.08.2021
Profil: Robert Koch-Institut
Corona-Virus: Liste & Hotlines aller wichtigen Behörden
Bundesweite Hotlines
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117
Behördennummer bundesweit:
115
UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland:
0800 / 01 17 72 2
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit:
030 / 34 64 65 10 0
Gebärdentelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte per Video:
www.gebaerdentelefon.de/bmg/
Auswärtiges Amt (wegen Reisewarnungen):
030 / 18 17 30 00
Bürgertelefon zum Thema Arbeitsrecht:
030 / 22 19 11 00 4
Corona-Hotlines der Bundesländer
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
0711 / 90 43 95 55
Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
09131 / 68 08 51 01
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
030 / 90 28 28 28
Bürgertelefon Land Brandenburg
0331 / 86 83 77 7
Bremer Gesundheitsamt
0421 / 36 11 51 13
Hotline der Stadt Hamburg zu Corona
040 / 42 82 84 00 0
Hessenweite Hotline zum Coronavirus
0800 / 55 54 66 6
Bürgertelefon Mecklenburg-Vorpommern
0385 / 58 85 88 8
Corona-Hotline des Landes Niedersachsen
0511 / 45 05 55 5
Service Center der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
0211 / 91 19 10 01
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
0800 / 57 58 10 0
Saarländisches Gesundheitsministerium
0681 / 50 14 42 2
Sozialministerium des Freistaats Sachsen
0351 / 56 45 58 60
Infotelefon beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
0391 / 25 64 22 2
Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
0431 / 79 70 00 01
Landesamt für Verbraucherschutz Thüringen
0361 / 57 38 15 09 9
Wie gute Händehygiene vor Viren und Bakterien schützen kann
Ein Interview mit Tobias Gebhardt von GWA Hygiene
KKZ Podcast: GWA Hygiene über die Gefahr von Keimen im Alltag
Prävention – Durch Vorbeugen die Gesundheit schützen
Ein Großteil der ansteckenden Infektionskrankheiten werden durch die Hände übertragen. Nach Ergebnissen einer Beobachtungsstudie mit 1.000 Menschen haben wir bei der Waschhygiene definitiv noch Nachholbedarf: Nur etwa 8 % der Menschen wuschen sich die Hände ausreichend gründlich nach einem Toilettengang und genauso viele verzichteten ganz auf das Händewaschen. Also ran ans Becken und folgende Hinweise beachten:
Hände unter fließendes Wasser halten
Hände dann gründlich einseifen (Handrücken und -innenseiten, Fingerzwischenräume, Fingernägel und Daumen)
Dauer: 20-30 Sekunden oder 2x das Lied “Happy Birthday” singen
Hände unter fließendem Wasser abspülen
Hände anschließend gründlich abtrocknen, keine feuchten Stellen sollten zurückbleiben
Durch wenig physische Kontakte und möglichst großen Abstand (etwa 1-2 Meter) zu anderen Menschen, lässt sich eine direkte Übertragung von Krankheitserregern vermeiden und die Entwicklung der Pandemie steuern. Bleiben Sie, so oft es geht, zu Hause und meiden Sie den Kontakt zu Risikogruppen (Senioren und chronisch kranke Menschen). Vermeiden Sie persönliche Berührungen (Händeschütteln oder Umarmungen) sowie große Menschenansammlungen, wie beispielsweise Familienfeiern oder Restaurantbesuche.
Quelle: Hatchett et al. 10.1073/pnas.0610941104
Dass sich Social Distancing bzw. das Einschränken von direkten, physischen Kontakten positiv auf den Verlauf von Infektionskrankheiten auswirken kann, zeigen Erfahrungen vom Ausbruch der spanischen Grippe in den USA (1918-1920). Dort konnten in St. Louis die Todesfälle pro Woche durch Einführung von Social Distancing-Maßnahmen deutlich reduziert werden im Vergleich zu Philadelphia, die erst viel später Social Distancing-Maßnahmen getroffen hatten. Durch diesen Effekt erkranken zwar nicht unbedingt weniger Menschen an einer Infektion, aber der Zeitraum, in dem sie erkranken, kann erheblich gestreckt werden.
Wenn Sie niesen oder husten müssen, halten Sie Abstand zu anderen Personen, um eine Übertragung der Krankheitserreger zu vermeiden. Nutzen Sie lieber die Armbeuge oder das Taschentuch als die Handflächen. Benutzte Taschentücher sollten auch möglichst bald entsorgt und nicht wiederverwendet werden. Versuchen Sie außerdem, Berührungen mit den Händen im Gesicht so gut es geht zu vermeiden, um Ihre eigene Gesundheit zu schützen. Helfen könnte dabei auch eine Art Gesichtsmaske, die vor allem andere, aber auch Sie selbst schützt. Eine passende Anleitung bietet die „Initiative gegen Corona” in folgendem Video:
Es gibt mehrere Möglichkeiten für uns, wie sich unser Immunsystem stärken lässt. So gilt es zum einen, den Darm durch eine ballaststoffreiche gesunde Ernährung zu kräftigen. Außerdem sollten Giftstoffe wie Alkohol und Zigaretten vermieden werden. Wechselduschen und Kneipp’sche Anwendungen kurbeln den Kreislauf an und stärken das Immunsystem zusätzlich. Achten Sie generell auf eine ausreichende Vitamin- und Nährstoffzufuhr durch abwechslungsreiche, pflanzliche Kost beispielsweise mithilfe von Superfood. Entspannung und ausreichend Schlaf ist ebenfalls wichtig. Hier können pflanzliche Mittel, wie CBD Produkte, helfen, zur Ruhe zu kommen und das Wohlbefinden zu steigern.
Es gibt einige Menschen, die für Hilfe im Alltag nicht auf Familie oder Freunde zurückgreifen können. Insbesondere, wenn diese Menschen zu Risikogruppen gehören, sind Tätigkeiten wie Einkaufen oder Gassi-Gehen während der Pandemie besonders belastend und gefährlich. Sie sind auf fremde Hilfe angewiesen und dazu gibt es verschiedene Hilfeangebote im Internet. Hilfesuchende und freiwillige Helfer aus der Nachbarschaft werden schnell und einfach miteinander vernetzt. Fanclubs haben sich bereits auf Plattformen wie quarantaenehelden.org, gemeinschaft.online, wirgegencorona.com und anderen registriert, auf denen regional Helfende und Hilfesuchende zusammengebracht werden. Anmelden kann man sich über ein Formular oder per Hotline, ein Algorithmus matcht dann Helfer und Hilfesuchenden, die in der Nähe wohnen. In den ersten Tagen hatten sich bereits 16.000 Helfer über „Wir gegen Corona“ registriert, mittlerweile sind es üb 23.000 Helfer. Kostenlose Hilfe durch die Nachbarn z.b. Einkäufe erledigen, Medikamente abholen, Tiere versorgen, Briefe versenden, Müll entsorgen, Kinder betreuen.
Leben mit Social Distancing
Home-Schooling, Home-Office oder gar Quarantäne: Das gesellschaftliche Leben steht still und wir müssen nun lernen, unseren Alltag Zuhause zu organisieren. Das wirft viele Fragen auf: Wie beschäftige ich die Kinder, wenn ich arbeiten muss? Bleibt meine körperliche Fitness jetzt auf der Strecke? Was kann ich tun, damit uns nicht die Decke auf den Kopf fällt? Wir geben Ihnen nützliche Tipps, die Ihre Zeit in den eigenen vier Wänden erträglicher machen und die Ihnen helfen können, den Alltag entspannter zu erleben.
Was Sie für sich tun können
Viele Online-Fitnessprogramme bieten momentan spezielle Angebote, wie kostenlose Probemonate. Wer lieber dem Trubel Zuhause entfliehen möchte, für den kann Joggen oder Fahrradfahren die richtige Wahl sein. Bewegung in der Natur hilft, Stress abzubauen und den Kreislauf anzukurbeln.
Schaffen Sie sich einen festen Arbeitsplatz und geregelte Arbeitszeiten. Das gibt Struktur und hilft bei der Konzentration. Lassen Sie Ihre Familie bzw. Mitbewohner wissen, wann Sie erreichbar sind und wann nicht. Längere Mittagspausen können gut dafür genutzt werden, mit Kindern zusammen zu kochen.
Endlich Zeit, um den Kleiderschrank auszumisten! Oder lieber Kunst? Viele Museen, wie der Louvre oder das MET, können in virtuellen Rundgängen besucht werden. Und abends bieten Theater wie die Schaubühne in Berlin mit ihrem Online-Spielplan eine gute Alternative zu Netflix und Co.
Tipps für das Leben mit den lieben Kleinen
Wer Lust und Zeit hat, kann jetzt neue Rezepte abseits von Nudeln und Tomatensoße ausprobieren. Lassen Sie die Kinder mitschnibbeln – so lernen sie den Bezug zu ihrer Ernährung. Tipp: Viele Kantinen und Restaurants bieten günstig Mittagessen mit Lieferung an. Das schafft Abwechslung und mehr Freizeit.
Je nach Altersgruppe kann es schwierig werden, die Kinder neben dem eigenen Home-Office zu beschäftigen. Im Netz finden Sie zahlreiche Ideen zum Basteln, Turnen und Spielen für jedes Alter, die gegen Langeweile helfen können. Versuchen Sie außerdem, Ihre Kinder in die tägliche Hausarbeit einzubeziehen.Auch hier gilt: Strukturieren Sie den Tag! Ein fester Stundenplan gibt Orientierung und schafft klare Zeiträume für Schulaufgaben und Pausen. Vernetzen Sie sich mit Lehrern, Eltern und Mitschülern – so bleiben die Kinder in Kontakt. Einige Fernsehsender bieten außerdem spezielle Lerninhalte an (z.B. ARD-alpha).
Fake News – Wie Sie Falschmeldungen zu Covid-19 erkennen
Das Netz und die sozialen Medien sind momentan voll von Berichten zur Sars-CoV-2-Pandemie. Gerade über Messenger wie WhatsApp verbreiten sich aber auch sogenannte Fake News in rasender Geschwindigkeit und führen zu Gerüchten und Verunsicherung. Mit diesen Tipps fällt es leichter, vermeintliche Fakten zu Ausbruch und Entwicklung des Virus kritisch auf ihren Wahrheitsgehalt zu testen:
Kettenbriefe entlarven: Viele Informationen erreichen User via Nachrichtendienste wie WhatsApp. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um kopierte Inhalte, die 1:1 weitergeschickt werden. Der Wahrheitsgehalt lässt dabei oft zu wünschen übrig. Versenden Sie die Nachricht deshalb bitte nicht gleich weiter, sondern prüfen Sie, ob beispielsweise verlässliche Medien bereits über die gleichen Informationen berichten.
Private Quelle überprüfen: Auch in anderen sozialen Medien werden Nachrichten geteilt. Hier lohnt sich ein Blick auf die Profile der Verfasser. Was für Beiträge wurden noch veröffentlicht? Macht das Profil einen seriösen Eindruck? Bezieht der Autor sich auf offizielle Quellen oder handelt es sich nur um eine persönliche Meinung?Beweise einfordern: Auch wenn eine Argumentation schlüssig klingt: Hinterfragen Sie kritisch! Gibt es stichhaltige Belege für die geäußerten Thesen? Werden diese Belege genannt oder wird auf sie verwiesen? Und sind diese Beweise als seriös anzusehen?Statistiken richtig lesen: Zahlen vermitteln ein Gefühl der Objektivität, aber auch hier steckt der Teufel im Detail. Prüfen Sie stets, was Diagramme und Co. wirklich aussagen, indem Sie beispielsweise darauf achten, ob sich eine Zahl auf die absolute Anzahl oder auf eine Prozentangabe bezieht.
Auf seriöse Internetseiten setzen: Ein erster Blick sollte direkt ins Impressum oder auf den Kontakt der Seite gehen. Hier finden Sie Informationen darüber, wer die Seite betreibt und wie die Arbeit finanziert wird. Die Sprache der Seite sollte objektiv und frei von Ideologien sein. Inhalte sollten zudem nicht einseitig beschrieben werden.
Umgang mit dem Corona-Virus: Was wir jetzt von China lernen können
China hat es vorgemacht: Die Versorgung mit grundlegenden Lebensmitteln blieb durchgehend sichergestellt. Ein übermäßiges Bevorraten ist auch in Deutschland nicht nötig und sogar unsozial. Denn: Wenn jeder nur das nimmt, was er wirklich braucht, ist für alle genug da.
„Isolation“ ist jetzt das Wort der Stunde. WHO-Epidemiologe Bruce Aylward empfiehlt Deutschland, aus Chinas Erfahrungen zu lernen und „die betroffenen Kranken und ihre engen Kontakte extrem schnell zu finden, extrem schnell zu testen und extrem schnell zu isolieren.“
Sowohl die Symptome, als auch der Verlauf unterscheiden eine Grippe von COVID-19. Deswegen lassen sich Erfahrungen aus der Verbreitung von Influenza nicht auf die Corona-Viren übertragen. Hier gilt es, neue Wege zu gehen und bekannte Paradigmen zu überdenken.
Die Deutschen hängen an ihrem Bargeld. Mit Blick nach China können wir lernen, das bargeldlose Bezahlen im Alltag öfter zu nutzen. Ob mit Karte, übers Smartphone oder die mobile watch – Bezahlen ohne Kontakt hilft dabei, die Ausbreitung von Infektionen zu stoppen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die Kassenärztliche Vereinigung betont in einem Aufruf an die Zahnärzteschaft Mitte März, dass die Versorgung, insbesondere von Notfällen, weiterhin gegeben werden sollte. Wie in Krankenhäusern auch wird aber angeregt, Behandlungen, die nicht von hoher Dringlichkeit sind, zu verschieben. Klären Sie am besten telefonisch mit Ihrer Zahnarztpraxis, ob vereinbarte Termine eingehalten werden können oder auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden.
Hier finden Sie die Telefonnummern der wichtigsten Corona Hotlines.
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) steigt mit einem Alter von 50-60 Jahren das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zunehmend an. Das bestätigen die bisher gewonnenen Daten von Fällen aus China, Italien und Deutschland. Außerdem können folgende Faktoren den Verlauf von Covid-19 ebenfalls negativ beeinflussen:
- Herzkreislauferkrankungen, wie hoher Blutdruck
- Diabetes
- Atemwegserkrankungen, wie Asthma
- Nieren- und Lebererkrankungen
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen des Immunsystems, wie Multiple Sklerose
Welche Gewichtung die einzelnen Faktoren für den Krankheitsverlauf haben, ist bisher nicht ausreichend geklärt.
Lesen Sie mehr zum Thema Corona-Virus.
Wird eine Person positiv auf das neuartigen Coronavirus getestet, wird anhand der Symptomatik von Fall zu Fall entschieden, ob eine stationäre Aufnahme nötig ist oder ob der Patient ambulant Zuhause behandelt werden kann. Die stationäre Behandlung erfolgt in speziellen Isolierstationen, die in den Krankenhäusern zur Verfügung stehen. Wer in den eigenen vier Wänden verbleiben kann, steht im engen Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt und muss bis zur Genesung isoliert bleiben.
Lesen Sie unsere Tipps zum Thema Leben mit Social Distancing.
Um die Ausbreitung des Corona-Virus und der resultierenden Krankheit Covid-19 einzudämmen, wurden Betriebe durch eine behördliche Anordnung geschlossen. Dies betrifft unter anderem Schulen, Universitäten, Gaststätten, Theater und Teile des Handels. Während viele Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten können, müssen andere ihre Arbeitsstunden reduzieren oder ganz Zuhause bleiben und Kurzarbeitergeld beziehen.
Unter gewissen Umständen können Betriebsferien oder der einvernehmliche Überstundenabbau Lösungswege sein. Generell gilt: In derartigen Ausnahmesituationen bedarf es umfassender politischer Lösungen, da die bisherigen rechtlichen Grundlagen oft unzureichend sind.
Lesen Sie mehr zum Thema Home-Office und Social Distancing.
Die Bundesregierung und die Länder haben eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besonders für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler abzuschwächen. Hierzu zählen beispielsweise die Corona Soforthilfe und veränderte Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Außerdem besteht die Möglichkeit, Hilfskredite der KfW in Anspruch zu nehmen und die Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen zu beantragen.
Im Krankheitsfalle greift außerdem die Krankentagegeldversicherung, sodass Verdienstausfälle ausgeglichen werden können.
Erfahren Sie mehr über die Soforthilfe Corona.
Tipps der Redaktion
Gesundheit beim Online-Dating
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Fitnessprogramme für Zuhause
Soforthilfe Corona – Finanzielle Unterstützung für Unternehmer, Selbständige & Freiberufler
Was die Soforthilfe istAntrag auf SoforthilfeAnspruch auf SoforthilfeBeschäftigte berechnenHöhe der SoforthilfeHäufige Fragen
Soforthilfe Corona – Finanzielle Unterstützung für Unternehmer, Selbständige & Freiberufler
Was die Soforthilfe istAnspruch auf SoforthilfeHöhe der SoforthilfeAntrag auf SoforthilfeBeschäftigte berechnenHäufige Fragen
Die aktuelle Corona Pandemie hat Deutschland in eine schwere Krise geführt. Zahlreiche Unternehmen und Selbständige sind von finanziellen Engpässen bedroht und fürchten um ihre Existenz. Um kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler vor einer Insolvenz zu retten, hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundesrat am 27. März 2020 ein Soforthilfe-Paket in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Teilweise wird das Paket durch die Soforthilfe der Länderprogramme ergänzt.
Was ist die Soforthilfe?
Die Soforthilfe des Bundes dient der Existenzsicherung und soll gerade die kleinen Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen vor Zahlungsschwierigkeiten schützen, da diese kaum Kredite erhalten. Der Zuschuss wird als Unterstützung für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen des Unternehmens gewährt, z.B. für die gewerbliche Miete. Die Zahlung erfolgt als einmaliger Betrag in unterschiedlicher Höhe und muss nicht zurückgezahlt werden.
Der Zuschuss der Soforthilfe ist auf 3 Monate ausgelegt und wird als Einmalzahlung gewährt. Wurde die gewerbliche Miete vorübergehend um 20 Prozent oder mehr gesenkt, kann der nicht vollständig ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate genutzt werden.
Die Soforthilfe darf z.B. verwendet werden für:
gewerbliche Miete bzw. Pacht
Kredite für Betriebsräume
Leasing-/Kreditaufwendungen für Firmenwagen und Maschinen
Dafür darf die Soforthilfe nicht verwendet werden:
eigene Krankenversicherungsbeiträge
eigene Altersvorsorge
Miete für Privatwohnung
Video: Soforthilfe für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler
Quelle: BMWi – CoronaBlog: Soforthilfen
Freiberufler, die keine Betriebskosten haben, können den Zuschuss meist nicht bekommen. Für diese Personengruppe wurde die Beantragung von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) erleichtert. Zusätzlich ist es möglich, Steuerstundungen beim örtlichen Finanzamt und einen Kinderzuschlag bei der Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse) zu beantragen.
Soforthilfe des Bundes: Voraussetzungen für den Anspruch
Für die Beantragung der Soforthilfe gelten festgelegte Regelungen. Die wirtschaftlichen Probleme des Unternehmens dürfen erst in der Zeit der Corona-Krise entstanden sein, das heißt, vor dem Stichtag 31.12.2019 darf es noch keine finanziellen Schwierigkeiten gegeben haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Geschäftsführung in Deutschland befindet und das Unternehmen bei einem deutschen Finanzamt registriert ist.
Hat die Firma weitere Niederlassungen in verschiedenen Bundesländern, darf nur ein Antrag über den Hauptsitz des Unternehmens gestellt werden. Eine separate Beantragung für die einzelnen Filialen ist nicht möglich. Nicht nur gewerbliche Kleinunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, sondern auch Landwirte und kleine Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion können die Soforthilfe des Bundes beantragen. Der Antrag wird bei der betreuenden Institution in dem jeweiligen Bundesland gestellt.
Höhe der Soforthilfe Corona
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen. Zusätzlich zu der Leistung des Bundes, gibt es noch die Möglichkeit, Zuschüsse von dem jeweiligen Bundesland bekommen. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden. Wenn jedoch bei einer späteren Prüfung (z.B. bei der Steuererklärung) festgestellt wird, dass die tatsächlichen Umsatzeinbußen doch geringer waren als im Antrag angegeben, ist die Rückzahlung des überzahlten Betrags verpflichtend.
- Bis zu 5 Beschäftigte: < 9.000 €
- 6 bis 10 Beschäftigte: < 15.000 €
Zusätzliche Soforthilfe der Bundesländer
Die Höhe der Soforthilfe der einzelnen Länder ist je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt und kann zusätzlich zur Soforthilfe des Bundes beantragt werden.
Zusätzliche Soforthilfe der Bundesländer
Die Höhe der Soforthilfe der einzelnen Länder ist je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt und kann zusätzlich zur Soforthilfe des Bundes beantragt werden.
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Freiberufler & Unternehmen bis 5 Beschäftigte: 5.000 €
- Unternehmen bis 10 Beschäftigte: 7.500 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: 30.000 €
- Unternehmen bis 250 Beschäftigte: 50.000 €
Achtung: Das Landesprogramm wurde in das Bundesprogramm überführt. Es können keine Anträge zum Landesprogramm mehr gestellt werden. Wer jedoch bereits die Hilfe des Landes beantragt hat, kann, wenn der volle Betrag noch nicht ausgeschöpft ist, zusätzlich die Soforthilfe des Bundes beantragen:
- Soloselbständige, Freiberufler: max. 9.000 €
- Unternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinstunternehmen (inkl. eingetragene Vereine) bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 15 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Unternehmen bis 100 Beschäftigte: max. 60.000 €
- Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: 2.500 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: 5.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: 5.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: 25.000 €
- Unternehmen bis 250 Beschäftigte: 30.000 €
- Selbständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: bis 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: bis 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 24 Beschäftigte: max. 25.000 €
- Unternehmen bis 49 Beschäftigte: max. 40.000 €
- Unternehmen bis 100 Beschäftigte: max. 60.000 €
Stand: 20.04.2020
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Unternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 30 Beschäftigte: max. 20.000 €
- Unternehmen bis 49 Beschäftigte: max. 25.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000€
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 € + 10.000 € Sofortdarlehen bei Bedarf
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 € + 10.000€ Sofortdarlehen bei Bedarf
- Unternehmen bis 30 Beschäftigte: max. 30.000 € Sofortdarlehen + 30 % der Darlehenssumme als Landeszuschuss
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 25 Beschäftigte: max. 20.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 25.000 €
- Künstler: 400 € pro Monat für zunächst 2 Monate
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Selbstständige & Freiberufler: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 €
- Kleinunternehmen bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 €
- Unternehmen bis 25 Beschäftigte: max. 20.000 €
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte: max. 30.000 €
Stand: 20.04.2020
Antrag auf Soforthilfe stellen – Das ist zu beachten
Die Existenzbedrohung durch das Coronavirus muss nachgewiesen werden und darf nicht schon vorher bestanden haben. Wer die Soforthilfe vom Bund beantragen möchte, muss die Unterlagen bis spätestens 31.05.2020 einreichen. Wichtig: Beim Antrag sollte man unbedingt kontrollieren, ob alle Angaben richtig eingetragen sind. Stellen sich im Nachhinein falsche Daten heraus, kann dies als Subventionsbetrug geahndet werden. Der Antrag wird je nach Bundesland an die zuständige Behörde übermittelt. Die meisten Anträge können online gestellt werden, in einigen Teilen Deutschlands ist jedoch zusätzlich der Antrag per E-Mail einzureichen oder der Postversand gewünscht. Hier sollte man sich genau informieren.
Übersicht aller Antragsstellen nach Bundesland:
Antrag auf Soforthilfe in Baden-Württemberg
Antrag auf Soforthilfe in Bayern
Antrag auf Soforthilfe in Berlin
Antrag auf Soforthilfe in Brandenburg
Antrag auf Soforthilfe in Bremen
Antrag auf Soforthilfe in Hamburg
Antrag auf Soforthilfe in Hessen
Antrag auf Soforthilfe in Niedersachsen
Antrag auf Soforthilfe in Rheinland-Pfalz
Antrag auf Soforthilfe in Sachsen
Antrag auf Soforthilfe in Sachsen-Anhalt
Antrag auf Soforthilfe im Saarland
Antrag auf Soforthilfe in Schleswig-Holstein
Antrag auf Soforthilfe in Thüringen
Stand: 20.04.2020
Unterlagen für den Antrag auf Soforthilfe
Für die Antragstellung sind u.a. folgende Unterlagen und Angaben erforderlich:
amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
zuständiges Amtsgericht
Steuer-ID eines der Eigentümer
Bankverbindung des Unternehmens
Anzahl der Beschäftigten am 31.12.2019
Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden)
voraussichtliche Höhe des Liquiditätsengpasses für 3 Monate
Steuernummer des Unternehmens
Adresse des Unternehmens
Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
Unterlagen für den Antrag auf Soforthilfe
Für die Antragstellung sind u.a. folgende Unterlagen und Angaben erforderlich:
amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
zuständiges Amtsgericht
Steuer-ID eines der Eigentümer
Bankverbindung des Unternehmens
Anzahl der Beschäftigten am 31.12.2019
Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden)
voraussichtliche Höhe des Liquiditätsengpasses für 3 Monate
Steuernummer des Unternehmens
Adresse des Unternehmens
Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
Anzahl der Beschäftigten bestimmen
Für die Bestimmung der Mitarbeiterzahl wird der 31.12.2019 zugrunde gelegt. Der Unternehmer zählt sich selbst auch mit. Beschäftigte, die im Betrieb ausgebildet werden, können eingerechnet werden, müssen es aber nicht. Wer die maximale Anzahl der Beschäftigten inklusive Azubis für eine Soforthilfe überschreitet, kann die Auszubildenden bei der Bestimmung der Mitarbeiteranzahl weglassen, um in den Genuss des Zuschusses zu kommen. Um beispielsweise bei kleinen Betrieben mit 4 Vollzeitmitarbeitern den höheren Betrag zu erhalten, ist es sinnvoll die Auszubildenden hinzuzurechnen. Eine Beispielrechnung ist weiter unten zu finden.
Die Anzahl der Personen wird anhand der vereinbarten Arbeitsstunden pro Woche ermittelt. Ein Beschäftigter mit mehr als 30 Arbeitsstunden pro Woche zählt als voller Mitarbeiter (sogenannte Vollzeitäquivalente), die anderen werden anteilig berechnet.
Berechnung der Beschäftigten:
Wöchentliche ArbeitszeitFaktor
450 Euro-Basis0,3bis 20 Stunden0,5bis 30 Stunden0,75über 30 Stunden1,0Auszubildende1,0 (freiwillig)+ Unternehmer selbst0,5 bis 1,0
Beispielrechnungen
Ein Unternehmer hat 10 Mitarbeiter:
- 2 Mitarbeiter mit je 20h pro Woche
- 3 Mitarbeiter mit je 30h pro Woche
- 5 Mitarbeiter mit je 40h pro Woche
ArbeitzeitFaktorrechnungErgebnis
2x 20 Stunden:2x 0,5= 1,03x 30 Stunden:3x 0,75= 2,255x 40 Stunden:5x 1,0= 5,0+1 Unternehmer:1x 1,0= 1,0Summe:
9,25 Beschäftigte
Das Unternehmen hat insgesamt 9 Vollzeitmitarbeiter und 2 Azubis
ArbeitzeitFaktorrechnungErgebnis
2x Azubi:2x 1,0= 29x Vollzeit:9x 1,0= 9+1 Unternehmer:1x 1,0= 1Summe:
12 Beschäftigte
→ kein Anspruch auf Soforthilfe*Azubis weglassen:
= -2Summe:
10 Beschäftigte
→ Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 €
Das Unternehmen hat 4 Vollzeitmitarbeiter und einen Azubi
ArbeitzeitFaktorrechnungErgebnis
4x Vollzeit:4x 1,0= 4+1 Unternehmer:1x 1,0= 1Summe:
5 Beschäftigte
→ Anspruch auf Soforthilfe: 9.000 €Azubi hinzurechnen:1x 1,0= +1Summe:
6 Beschäftigte
→ höherer Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 €
*kein Anspruch auf Soforthilfe beim Bund, jedoch besteht ggf. ein Anspruch auf Soforthilfe vom jeweiligen Bundesland
Beispielrechnungen
Ein Unternehmer hat 10 Mitarbeiter:
- 2 Mitarbeiter mit je 20h pro Woche
- 3 Mitarbeiter mit je 30h pro Woche
- 5 Mitarbeiter mit je 40h pro Woche
Rechnung:
2x 20 Stunden: 2x 0,5 = 1,0
3x 30 Stunden: 3x 0,75 = 2,25
5x 40 Stunden: 5x 1,0 = 5,0
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1,0
Summe: 9,25 Beschäftigte
Das Unternehmen hat insgesamt 9 Vollzeitmitarbeiter und 2 Azubis
Rechnung:
2x Azubi: 2x 1,0 = 2
9x Vollzeit: 9x 1,0 = 9
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1
Summe: 12 Beschäftigte
→ kein Anspruch auf Soforthilfe*
→ Azubis weglassen: = 12-2
Summe: 10 Beschäftigte
→ Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 €
Das Unternehmen hat 4 Vollzeitmitarbeiter und einen Azubi
Rechnung:
4x Vollzeit: 4x 1,0 = 4
+1 Unternehmer: 1x 1,0 = 1
Summe: 5 Beschäftigte
→ Anspruch auf Soforthilfe: 9.000 €
→ Azubi hinzurechnen: 1x 1,0 = 1
Summe: 6 Beschäftigte
→ höherer Anspruch auf Soforthilfe: 15.000 €
*kein Anspruch auf Soforthilfe beim Bund, jedoch besteht ggf. ein Anspruch auf Soforthilfe vom jeweiligen Bundesland
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die Soforthilfe kann mit weiteren Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Krise kombiniert werden.
Erfahren Sie mehr über die Soforthilfe der einzelnen Bundesländer.
Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden, sofern die Angaben im Antrag wahrheitsgemäß erfolgten und der Anspruch auf Soforthilfe rechtmäßig ist.
Mehr Informationen zum Antrag auf Soforthilfe.
Je nach Bundesland sind verschiedene Institutionen für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Für jedes Land wurde eine eigene Website für den Antrag eingerichtet.
Erfahren Sie mehr über den Antrag auf Soforthilfe.
Die Soforthilfe des Bundes wird für 3 Monate gewährt und als Einmalbetrag ausgezahlt. Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai 2020 eingereicht werden.
Lesen Sie mehr über den Anspruch auf Soforthilfe.
Die Auszahlungen für die ersten Anträge sind bereits erfolgt. Die Krise betrifft zahlreiche Unternehmen und der Andrang auf die Soforthilfe ist sehr hoch. Dadurch kann es etwas dauern, bis die Unterlagen bearbeitet sind und es zur Auszahlung kommt. Die Sachbearbeiter bemühen sich um eine schnelle Abwicklung.
Mehr Informationen zu den Soforthilfen der Bundesländer.
Die Antrag wird in der Regel in wenigen Tagen bearbeitet. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Überweisung anschließend auf das angegebene Konto.
Lesen Sie mehr über die Voraussetzungen für Soforthilfe.
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