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Gesundheit - Ernährung - Vorsorge - Versicherung
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Die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für ehemals privat Versicherte in Deutschland ein komplexes und häufig herausforderndes Vorhaben. Der Gesetzgeber setzt enge Rahmenbedingungen, um eine sogenannte Rosinenpickerei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu verhindern.
Die rechtlichen und praktischen Hürden sind insbesondere für ältere Versicherte hoch. Dennoch gibt es verschiedene Wege und Sonderregelungen, die eine Rückkehr in die GKV ermöglichen können.
Wer sich einmal für die Private Krankenversicherung (PKV) entschieden hat, kann nur unter bestimmten Bedingungen wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass Versicherte sich in jungen Jahren günstig privat versichern und im Alter oder bei Krankheit in das solidarisch finanzierte GKV-System zurückkehren. Deshalb sind die Voraussetzungen für einen Wechsel streng geregelt.
Für Angestellte unterhalb der Altersgrenze von 55 Jahren ist eine Rückkehr in die GKV möglich, wenn das Bruttojahreseinkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) sinkt. Dies kann durch Teilzeit, Gehaltsreduzierung oder berufliche Veränderungen erreicht werden. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld I führt zur Versicherungspflicht in der GKV.
Selbständige können grundsätzlich frei zwischen GKV und PKV wählen. Wer jedoch bereits privat versichert ist, kann nur dann in die GKV zurückkehren, wenn eine nichtselbständige Hauptbeschäftigung aufgenommen wird, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Für Künstler und Publizisten besteht die Möglichkeit eines Wechsels über die Künstlersozialkasse (KSK).
Für Menschen mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50) gibt es ein besonderes Zugangsrecht zur GKV, sofern innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beitritt mindestens drei Jahre eine gesetzliche Versicherung bestand. Die Altersgrenze liegt hier meist bei 45 Jahren, wobei einige Kassen Ausnahmen zulassen.
Studierende können sich zu Beginn ihres Studiums unabhängig von der bisherigen Versicherung für die GKV entscheiden. Ein Wechsel ist hier unkompliziert möglich.
Wer längere Zeit ohne Krankenversicherung war, kann grundsätzlich wieder in die GKV aufgenommen werden. Allerdings sind Nachzahlungen für nichtversicherte Jahre ab 2007 zu leisten. Eine frühzeitige Anmeldung reduziert die Nachzahlungspflicht.
Die Altersgrenze von 55 Jahren ist die wohl größte Hürde für die Rückkehr in die GKV. Wer dieses Alter überschritten hat, ist in der Regel dauerhaft von der gesetzlichen Versicherung ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen nur in sehr seltenen Fällen, etwa bei Nachweis einer langjährigen Versicherungspflicht oder bei Aufnahme in die Familienversicherung mit sehr geringem Einkommen (unter 435 Euro/Monat, bei Minijob 450 Euro).
Wer vorübergehend in einem EU-Land mit gesetzlicher Krankenversicherung (z.B. Niederlande, Schweiz, Schweden) arbeitet oder wohnt, kann diese Zeiten als Vorversicherungszeiten für die GKV anrechnen lassen.
Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf bestätigt, dass auch bei nachträglicher Ungültigkeit des PKV-Vertrags (z.B. wegen falscher Angaben) keine Rückkehr in die GKV möglich ist. In solchen Fällen bleibt nur der Wechsel in den Basistarif der PKV.
Wer sich in der Vergangenheit dauerhaft von der Versicherungspflicht befreien ließ, hat praktisch keine Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV. Ausnahme: Eintritt von Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld I.
Welche Erfahrungen und Empfehlungen hat die ZENTRALE Community zur Rückkehr in die GKV? Wo liegen die größten Hürden und welche Lösungen haben sich bewährt?