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Krankenkassen-Zentrale Community
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Integrierte Versorgung in der gesetzlichen KrankenversicherungDie Integrierte Versorgung ist ein spezielles Versorgungsmodell in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel ist es, die Kooperation zwischen den ambulanten und stationären Bereichen zu verbessern und Behandlungen so effizienter zu gestalten. Gleichzeitig sollen damit auch die Gesundheitskosten gesenkt werden. Versicherte werden über die Integrierte Versorgung in fachübergreifenden, vernetzten Strukturen behandelt. Verschiedene Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser oder Vorsorge- und Reha-Kliniken kooperieren miteinander und befinden sich in einem ständigen Wissensaustausch.
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VergütungsformenTeilnahme und VertragEinbindung der PflegeversicherungVor- und NachteileDie Ursprünge der Integrierten Versorgung gehen dabei bereits auf die Mitte der 1970er Jahre in den USA zurück. Damals entstand die sogenannte Managed-Care-Bewegung, welche eine Ablösung von den starren Strukturen des amerikanischen Gesundheitswesens erwirken wollte.
Die Mitglieder der Initiative setzten sich deshalb für eine medizinische Versorgung ein, die eine Verzahnung der verschiedenen Versorgungsbereiche im Gesundheitssystem aufweist. So sollte eine höhere Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualitätsorientierung erreicht werden.
Die Managed-Care-Bewegung hatte auch wesentlichen Einfluss auf die deutschen Entwicklungen. Mittlerweile ist die Ausgestaltung der Integrierten Versorgung in §§ 140a-d SGB V festgeschrieben.Integrierte Versorgung in DeutschlandBevor eine ambulante oder stationäre Einrichtung am Programm der Integrierten Versorgung teilnehmen darf, muss diese einen Versorgungsvertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sonst üblich, wird die Vergütung der Integrierten Versorgung individuell und ohne gesetzliche Vorgaben ausgehandelt.
Zudem können die Vertragspartner selbständig vereinbaren, wer die Verantwortung für das Budget oder für Teilbereiche der Versorgung übernimmt und wie die Mittel auf die Teilbereiche der Integrierten Versorgung verteilt werden. Da eine flächendeckende Versorgungsstruktur aufgebaut werden soll, gelten Versorgungsverträge stets für eine größere Region, beispielsweise für einen Stadt- oder Landkreis. Nur in diesem Raum kann der Patient das integrierte Versorgungsprogramm seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen.Info: VergütungsformenPrinzipiell sind bei der Integrierten Versorgung verschiedene Arten der Vergütung möglich. So kann die Krankenkasse beispielsweise eine Einzelleistungsvergütung zahlen. Denkbar sind aber auch Kopfpauschalen, Fallpauschalen oder Komplexpauschalen. Auf diese Weise können bestimmte Leistungen durch die Krankenkasse günstiger als normal angeboten werden.Teilnahme und Vertrag der Integrierten Versorgung
Die Teilnahme an dem Programm der Integrierten Versorgung steht allen gesetzlich Versicherten offen und ist grundsätzlich freiwillig. Dabei können die Angebote und die Vertragsbedingungen von Krankenkasse zu Krankenkasse stark variieren. Einige Kassen bieten integrierte Versorgungsmodelle ganz unverbindlich an. Dabei muss der Versicherte in der Regel lediglich eine Einverständniserklärung beim zuständigen Hausarzt unterzeichnen, welche er aber jederzeit widerrufen kann. Andere Krankenkassen bieten die Integrierte Versorgung als zusätzliche Leistungen über Wahltarife an, so dass eine besondere Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist gilt.
Interessenten sollten sich zunächst detailliert über die Vertragsangebote der Krankenkasse informieren. Diese Punkte sollten Versicherte dabei erfragen:
Für diese Patienten lohnt die Integrierte Versorgung
Integrierte Versorgungsmodelle werden für zahlreiche Krankheitsbilder angeboten. Jedoch ist das Programm besonders gut für komplexe Behandlungs- und Betreuungsverläufe geeignet:
Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte VersorgungIm Zuge des im Jahre 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes (GKV-WSG) haben auch Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit erhalten, sich an der Integrierten Versorgung zu beteiligen. Die teilweise Einbeziehung der sozialen Pflegeversicherung soll damit u.a. die medizinische und pflegerische Gesamtsituation von älteren, gebrechlichen und pflegebedürftigen Patienten verbessern. Eine weitere Zielstellung ist es, die Koordination zwischen stationären Pflegeeinrichtungen sowie zwischen ambulanten Pflegediensten und weiteren Behandlungsinstanzen zu steigern.
Ansätze zur Veränderung der Vorsorge
Neben der Integrierten Versorgung existieren auch noch weitere Ansätze zur Veränderung und Verbesserung der Versorgung, die der Gesetzgeber bereits auf den Weg gebracht hat. Dies sind beispielsweise:
Vertragspartner – Versorgungsverträge
Folgende Institutionen und Personen können in die Integrierte Versorgung eingebunden werden:
Vorteile und Nachteile der Integrierten VersorgungMit der Möglichkeit Integrierter Versorgungsmodelle will der Gesetzgeber v.a. die Kooperation zwischen Medizinern und nicht-ärztlichen Leistungserbringern fördern. Versicherte erhalten größere Wahlmöglichkeiten und nicht zuletzt soll damit auch die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesenverbessert werden. Dennoch hat das neue Versorgungsmodell sowohl Vor- als auch Nachteile:
Tipps der Redaktion
HausarzttarifTelematik der eGK
Elektronische Gesundheitsakte (eGA)
Optimale Abstimmung der Behandlungsschritte/ Vermeidung von MehrfachuntersuchungenKürzere BehandlungszeitenZahlung von Prämien/Befreiung von Zuzahlungen/ Gewährung von Sonderleistungen (vertragsabhängig)Schnelle Terminvergabe/ Einsatz von modernsten BehandlungsmethodenIntegrierte Versorgungsmodelle werden nicht von jeder Krankenkasse angebotenEs müssen mehrere Vertragspartner in der nahen Umgebung vorhanden seinUnter Umständen besteht eine Mindestvertragsdauer, in der Behandlungen von Nicht-Vertragsärzten nicht möglich sindÄrzte, bei denen eine langjährige Betreuung erfolgte, müssen eventuell aufgegeben werden, sofern diese nicht am Versorgungsprogramm teilnehmen