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Krankenkassen-Zentrale Community
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Patientenrechte wurden erstmalig im Patientenrechtegesetz festgesetzt, das am 26. Februar 2013 beschlossen und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wurde. Das Gesetz soll des Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten fördern. Ein Anspruch auf Heilungserfolg lässt sich aus dem Patientenrecht nicht ableiten.
Neben einer umfassenden Aufklärung über alle Chancen und Risiken einer Behandlung und über ärztliche Entscheidungen haben Patienten das Recht, sich über Interessenvertretungen beraten zu lassen und bei Behandlungsfehlern Beschwerde einzureichen. Die Regeln der Patientenrechte gelten für Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Hebammen, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und für alle weiteren Vertreter der Gesundheitsberufe.
Ein wichtiger Ansprechpartner sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Pflegekassen. Kostenlose Beratungsmöglichkeiten bieten Verbraucherzentralen, Patientenberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Unter der Telefonnummer 0800-0117722 ist eine kostenlose bundesweite Beschwerdestelle eingerichtet.
Die Verjährungsfrist für eine Beschwerde liegt in der Regel bei drei Jahren. Spätestens 30 Jahre nach einem Eingriff erlischt der Anspruch vollends. Die Verjährungsfrist wird durch die Klageerhebung unterbrochen.
Geschädigte sollten ihren Arzt oder die Krankenhausleitung um ein Gespräch bitten, damit sie Einsicht in die Krankenakten bekommen. Im Todesfall steht die Einsicht den Erben und den nächsten Verwandten zu. Behandlungsfehler müssen durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Gesetzliche Krankenkassen bieten die Inanspruchnahme des Medizinischen Dienstes für ein Gutachten und eine kostenlose Rechtsberatung an. Eventuelle Ansprüche werden mit Gutachtern der Ärztekammern geklärt. Schlichtungsstellen vermitteln bei einer Schlichtung eine außergerichtliche Einigung. Kommt es zum Arzthaftungsprozess, muss der Patient den Behandlungsfehler vor Gericht darlegen und beweisen. Der Arzt muss den Gegenbeweis antreten.
Die Inanspruchnahme einer Beratungs- und Beschwerdestelle ist kostenlos. Rechtsanwälte erheben schon Kosten, die durch die Inanspruchnahme einer Beratungshilfe zum Teil abgedeckt werden können. Kommt es zum Prozess, dann ist die Prozesskostenhilfe hilfreich.