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Versicherung

Wir bereiten gerade alles für den Launch vor, bitte habe noch etwas Geduld, yippy :-)
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Geschichte der Krankenversicherung in Deutschland

Entwicklung der GKVEinführung der PKVMit dem Aufkommen der Zünfte im späteren Mittelalter sorgten Menschen vor allem innerhalb der Berufsgruppen für soziale und finanzielle Absicherung.

Mit hohen Risiken behaftete Berufsgruppen begannen, Abgaben bei den Mitgliedern einzusammeln. Berg- und Minenarbeiter führten beispielsweise den sogenannten „Büchsenpfennig“ ein. Dabei wurden Büchsen aufgestellt, in die zunächst auf freiwilliger Basis für verletzte oder verunglückte Kollegen gespendet werden konnte. Das Prinzip der Freiwilligkeit reichte jedoch nicht immer aus, sodass die Abgabe bald verpflichtend für alle Arbeiter wurde.
Einführung der Krankenversicherung im 19. JahrhundertMit der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts war die Gesellschaft massiven sozialen Verschiebungen unterworfen. Durch die massenhafte Beschäftigung in Fabriken sahen sich die Menschen zunehmend dem Risiko von Krankheit, Unfall oder Invalidität ausgesetzt. Zwar gab es Bemühungen zu einer privaten Vorsorge (siehe erste Privatkrankenversicherungen), doch auf breiter Ebene fehlten ausreichende private Vorsorge- und Absicherungsmechanismen. Das war aber nur ein Grund für die Erarbeitung eines breiten Sicherungssystems.Bismarcks Krankenversicherungsgesetz von 1883/84Eine weitere Voraussetzung dafür war die von der Monarchie befürchtete Erstarkung der Sozialdemokratie und die damit verbundene „Revolution von unten“. Als Teil von Bismarcks Sozialgesetzgebung trat am 1. Dezember 1884 das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter in Kraft, was den Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung im modernen Sinne markierte. Schon damals wurden die Krankenkassenbeiträge auf Arbeitgeber (1/3) und Arbeitnehmer (2/3) aufgeteilt.

Die Krankenkassen übernahmen die Funktion von Versicherungsträgern. Dies waren die

  • Ortskrankenkassen (OK),
  • Innungskrankenkassen (IKK),
  • Gemeindekrankenkassen,
  • Betriebskrankenkassen und
  • Baukrankenkassen.

Die Leistungen der Krankenversicherung im Jahre 1884

  • Krankengeld ab dem dritten Tag, 60 Prozent des Lohnes bis zu 26 Wochen
  • ärztliche Behandlung
  • Arznei und Hilfsmittel
  • Krankenhausbehandlung
  • Sterbegeld
  • Wöchnerinnenunterstützung (Mutterschaftshilfe)

Die Entwicklung der gesetzlichen Krankenkassen

Mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes durch Bismarck wurden auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen gegründet. Schon 1885 waren etwa 4,3 Millionen Menschen in einer örtlichen Krankenkasse versichert. Heute sind es circa 24 Millionen Deutsche. Die lange Tradition der Betriebskrankenkassen (BKK) hingegen geht bereits in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurück. Damals wurden auf Initiative von Arbeitern und Unternehmern die ersten Betriebskrankenkassen gegründet, um eine soziale Absicherungen für die Arbeiter und deren Familien gewährleisten zu können. Sie waren damit die ersten Krankenversicherungen dieser Art in Deutschland. Mitglied in einer Betriebskrankenkasse konnten jene Personen werden, die selbst oder deren Ehepartner (Lebenspartner), in einem Unternehmen beschäftigt sind, das Träger einer Betriebskrankenkasse ist. Allerdings besteht heutzutage weitgehend Wahlfreiheit.

Die InnungskrankenkassenDie meisten Innungskrankenkassen (IKK) haben sich aus Gesellenbruderschaften undGesellenorganisationen entwickelt, welche gewerkschaftliche Arbeiten leisteten, aber auch die Funktionen einer Krankenversicherung übernahmen. Jeder Betrieb hatte die Möglichkeit, sich einer Trägerinnung anzuschließen, um damit Mitglied einer Innungskrankenkasse zu werden. Mitarbeiter, die diesem Betrieb angehörten, wurden dann automatisch in dieser Innungskrankenkasse versichert.Die Gründung des BKK-BundesverbandesUm die gemeinsamen Interessen der Betrieblichen Krankenversicherungen zu vertreten, wurde am 01. Januar 1908 der „Verband zur Wahrung der Interessen der deutschen Betriebskrankenkassen“ gegründet, aus dem der heutige BKK-Bundesverband hervorgegangen ist. Er stellt die Spitzenorganisation der rund 140 Betriebskrankenkassen und deren 8 Landesverbände dar und wird von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der BKK geleitet. Der BKK-Bundesverband soll das kooperative Zusammenwirken der einzelnen betrieblichen Krankenversicherungen fördern sowie eine effiziente, kundennahe Verwaltung der BKK garantieren.

Terminversorgungsgesetz wird die Digitalisierung zur Realität für gesetzliche Krankenkassen. Auch Gesundheits-Apps und Monitoringssysteme gehören beinahe schon zum Alltag in der Patientenversorgung. Mehr und ausführlichere Informationen mit aktuellen Beispielen sind auf unseren Unterseiten zu finden:

E-Health – Digitalisierung im GesundheitssektorTelemedizin – Fernbehandlung durch ÄrzteEinführung der privaten Krankenversicherung1843 gründeten Arbeiter einer Nürnberger Tabakfabrik die erste private Krankenversicherung „uniVersa„. Es folgte 1875 die “Hanseatische Krankenversicherung von 1875 Merkur”. 1969 schloss sich diese Versicherung mit der 1936 gegründeten “Die Hanse Krankenversicherung in Hamburg” zur „HanseMerkur Krankenversicherung“ zusammen. Weitere Gründungen erfolgten Anfang des 20. Jahrhunderts (z.B. 1904 „Barmenia„, 1913 „Central„, 1925 „Vereinte“ – die heutige Allianz) und in den 1980er- und 1990er-Jahren. Auch nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten zur Bundesrepublik Deutschland hat es natürlich noch Veränderungen und Reformen im Gesundheitswesen gegeben. Im folgenden sind diese kurz zusammengefasst:

Jahr / Veränderung

1994 Einführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung Gesetz zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit und Regelung der Pflegeversicherung
1995 Einführung der sozialen Pflegeversicherung
1996 Wahlfreiheit für fast alle Krankenkassen, Öffnungsrecht
1997 Regelung der Unfallversicherung
2008 Grundsätzliche Änderung des Gesundheitswesens, Einführung des Gesundheitsfonds, Festschreibung des allgemeinen Beitragssatzes auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens (ermäßigt: 14,9 Prozent) Senkung des allgemeinen Beitragssatzes auf 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens (ermäßigt: 14,3 Prozent)
2009 Unfallmodernisierungsgesetz