Gesetzliche Krankenversicherung für Ingenieure & Architekten

Sowohl freiberuflich und selbständig tätige Ingenieure als auch angestellte Ingenieure haben die Möglichkeit, sich für eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden. Vorteile bietet das System insbesondere für Familien und Personen mit Vorerkrankungen.

Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz

Ingenieure, die als Angestellte tätig sind, unterliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht. Sie müssen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, sofern sie nicht die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Für freiberuflich tätige Ingenieure gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung läuft als freiwillige Versicherung weiter.

Gesetzlich versicherte Ingenieure können auf einen staatlich vorgeschriebenen und allgemeingültigen Leistungskatalog zurückgreifen. Im Vergleich zur privaten Kranken­versicherung können hier keine Angleichungen entsprechend persönlicher Bedürfnisse realisiert werden. Versicherten, die in einem technischen Beruf tätig sind, wird in der Familienversicherung in der Regel ermöglicht, Angehörige kostenfrei mitzuversichern.

Die Beiträge, die für die gesetzliche Krankenversicherung für Ingenieure anfallen, sind mit der Einrichtung des Gesundheitsfonds zum 01. Januar 2009 einheitlich festgesetzt worden. Die zu zahlenden Eurobeträge gestalten sich entsprechend des Einkommens unterschiedlich.

Ingenieure sind per Definition Fachleute in den naturwissenschaftlichen Bereichen wie Mathematik, Chemie, Physik oder Informatik, die ein entsprechendes Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert haben. Beruflich befassen sich Ingenieure mit der Konstruktion, Entwicklung und Überwachung komplexer (technischer) Systeme und Abläufe. Typische Stellen für Ingenieure sind in Stellenbörsen, u.a. auf www.jobpilot.de zu finden.

Die Interessen der Ingenieure werden durch die Ingenieurkammern vertreten. Diese haben etwa die Aufgabe, die Kooperation zwischen den unterschiedlichen Ingenieurdisziplinen zu fördern. Die Organisation der Kammern erfolgt durch die Bundesländer. Die Bundesingenieurkammer stellt das Gremium aller Ingenieurkammern der Bundesländer dar.
Auch eine Reihe von Vereinen pflegt die Interessen der Ingenieure in der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu gehören zum Beispiel die folgenden:

Umfassendere Absicherung durch Zusatzversicherungen

Bei einigen privaten Versicherungsunternehmen (aktuelle Übersicht der privaten Krankenkassen) gibt es spezielle Tarife für Ingenieure, die leistungsorientiert und auf die gesundheitlichen Gefahren abgestimmt sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Leistungs­anpassung entsprechend persönlicher Bedürfnisse nicht möglich.

Gesetzlich Versicherte haben aber die Möglichkeit, den Umfang ihrer gesundheitlichen Absicherung durch die eine oder andere Zusatzkrankenversicherung weiter auszubauen und auf ein ähnliches Niveau zu erhöhen, wie es privat versicherte Ingenieure erhalten.

Hier hilft der Zusatzversicherungsvergleich weiter. Dieser zeigt auch: Die Eigenbeteiligung an den Kosten für medizinische Eingriffe kann mit einer geeigneten Zusatzversicherung für Ingenieure und Architektendeutlich nach unten korrigiert werden. Dies trifft beispielsweise auf eine Ergänzungsversicherung für Zahnbehandlungen zu.

Gerade selbständig Berufstätige verdienen in der Regel kein Geld, wenn sie krank werden. Die gesetzliche Krankenversicherung sichert einen finanziellen Ausgleich nur unter bestimmten Bedingungen. Eine Kranken­tagegeld­versicherung bietet in diesem Fall eine gute Absicherung.