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Krankenkassen-Zentrale Community
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Für viele Menschen sind Brillen unverzichtbar, doch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ob gesetzlich oder privat versichert: Die Regelungen unterscheiden sich deutlich. Auch Zusatzversicherungen können eine wichtige Rolle spielen. Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über Erstattung, Abwicklung und Möglichkeiten, Ihre Brille abzusichern.
Die Gesetzliche Krankenkenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für Brillengläser nur bei schweren Sehbeeinträchtigungen. Erwachsene erhalten einen Zuschuss ausschließlich, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Brillengläser grundsätzlich erstattet, unabhängig von der Dioptrienzahl. Minderjährige erhalten auch Zuschüsse für Sportbrillen, sofern diese medizinisch notwendig sind.
Die GKV zahlt für Brillengläser sogenannte Festbeträge, die sich je nach Glasstärke, Material und Art (z. B. Einstärken- oder Mehrstärkenglas) unterscheiden. Die Festbeträge liegen meist zwischen 16 und 160 Euro pro Glas. Extras wie Kunststoffgläser, Entspiegelung, Tönung oder Gleitsichtfunktionen müssen Versicherte selbst bezahlen. Das Brillengestell ist grundsätzlich immer privat zu zahlen.
Für die Erstattung ist eine augenärztliche Verordnung erforderlich. Der Optiker reicht diese zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. In der Regel rechnet der Optiker den Festbetrag direkt mit der Kasse ab, die Versicherten zahlen nur die Differenz. Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Arbeitsplatz- und Bildschirmbrillen sind keine Kassenleistung, hier kann der Arbeitgeber ggf. einen Zuschuss leisten.
Die private Krankenversicherung bietet meist deutlich umfassendere Leistungen für Brillen und Sehhilfen. Die Erstattungshöhe und -häufigkeit hängen vom gewählten Tarif ab.
Üblich sind:
In Premiumtarifen sind häufig auch hochwertige Gläser, Gleitsichtbrillen oder Reparaturen abgedeckt. Kinder und Jugendliche erhalten in der Regel ebenfalls Leistungen für Brillen und Sehhilfen.
Voraussetzung für die Erstattung ist meist ein ärztliches Rezept, das die medizinische Notwendigkeit der Sehhilfe bestätigt. Nach dem Kauf reicht der Versicherte die Rechnung und das Rezept bei der PKV ein, die Erstattung erfolgt gemäß Tarifbedingungen. Manche Tarife sehen Wartezeiten (z. B. drei bis sechs Monate) vor, bevor erstmals eine Brille bezuschusst wird.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung sind die Leistungen der PKV individuell vertraglich geregelt. Es lohnt sich, die Tarifbedingungen genau zu prüfen und bei Bedarf einen leistungsstärkeren Tarif zu wählen – insbesondere für Menschen mit häufig wechselnden Sehstärken oder hohem Anspruch an die Qualität der Brille.
Da die GKV für die meisten Erwachsenen keine oder nur geringe Zuschüsse zahlt, kann eine Brillenzusatzversicherung sinnvoll sein. Sie übernimmt – je nach Tarif – einen festen Betrag oder einen Prozentsatz der Kosten für Gläser und Gestell, meist alle zwei Jahre. Auch Kontaktlinsen, Sonnenbrillen mit Sehstärke oder Laserbehandlungen können abgedeckt sein.
Die Zusatzversicherung kann als Einzelbaustein oder als Teil einer größeren ambulanten Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Besonders für Menschen mit regelmäßigem Brillenbedarf, Kinder oder bei Wunsch nach hochwertigen Sehhilfen ist sie attraktiv.
Brillen können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird und ein ärztliches Attest vorliegt.
Die Erstattung von Brillen durch die Krankenkassen ist für Erwachsene in der GKV stark eingeschränkt und an strenge medizinische Voraussetzungen gebunden. In der PKV profitieren Versicherte je nach Tarif von deutlich besseren Leistungen, müssen aber auf die Vertragsdetails achten. Brillenzusatzversicherungen bieten eine sinnvolle Ergänzung, um Eigenanteile zu reduzieren und auch Extras abzusichern. Ein Vergleich der Angebote und eine individuelle Beratung sind ratsam, um die optimale Absicherung für die eigenen Sehbedürfnisse zu finden.