Beitragsbemessungsgrenze: Argumente sprechen für einen Wechsel in die PKV

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt 2025 auf 66.150 Euro jährlich, was einem monatlichen Einkommen von 5.512,50 Euro entspricht. Diese Erhöhung führt für freiwillig gesetzlich Versicherte mit hohem Einkommen zu deutlich höheren Beiträgen. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,5 Prozent ergibt sich ein maximaler Monatsbeitrag inklusive Pflegeversicherung von etwa 1.150 Euro. Für Selbstständige und Angestellte ohne Arbeitgeberzuschuss bedeutet dies, dass sie den Gesamtbeitrag allein tragen müssen. Vor diesem Hintergrund wird ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) für gutverdienende Angestellte und Selbstständige zunehmend attraktiver.

KKZ-Überblick

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt 2025 um 6,5 Prozent auf 66.150 Euro jährlich.
  • Freiwillig gesetzlich Versicherte mit hohem Einkommen zahlen deutlich höhere Beiträge, bis zu etwa 1.150 Euro monatlich inklusive Pflegeversicherung.
  • Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 73.800 Euro, wodurch der Wechsel in die PKV für weniger Menschen möglich wird.
  • Makler sollten Kunden frühzeitig und proaktiv über die finanziellen Auswirkungen informieren und die Vorteile der PKV hervorheben.
  • PKV-Versicherte profitieren von schnelleren Facharztterminen, individuell anpassbaren Leistungen und Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit.
  • Selbstständige und Beamte können unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze jederzeit in die PKV wechseln.

Finanzielle Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur GKV erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Mit dem Anstieg der BBG steigen auch die maximalen Beiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte, was insbesondere Gutverdiener belastet. Die PKV berechnet ihre Beiträge hingegen individuell nach Risiko, Alter und Leistungsumfang und ist nicht an die BBG gebunden.

Versicherungspflichtgrenze und Wechselmöglichkeiten

Die Versicherungspflichtgrenze, die 2025 auf 73.800 Euro angehoben wird, bestimmt, ab welchem Einkommen Angestellte zwischen GKV und PKV wählen können. Durch die Anhebung wird der Wechsel für viele Arbeitnehmer erschwert, da sie ein höheres Einkommen erzielen müssen, um privat versichert werden zu können. Für Selbstständige und Beamte gilt diese Grenze nicht, sie können jederzeit in die PKV wechseln.

Beratungsempfehlungen für Makler

Makler sollten ihre Kunden frühzeitig und umfassend über die finanziellen Konsequenzen der steigenden Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen informieren. Dabei sollten sie nicht nur die Beitragsersparnis thematisieren, sondern vor allem die Vorteile der PKV hervorheben, wie:

  • Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung und innovativen Behandlungsmethoden.
  • Kürzere Wartezeiten bei Fachärzten.
  • Individuell anpassbare Tarife mit Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer.
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
  • Langfristige Planbarkeit der Beiträge, auch im Alter.

Eine proaktive Beratung vor dem Erreichen der Versicherungspflichtgrenze kann Kunden helfen, den Wechsel rechtzeitig vorzubereiten und gesundheitliche Einschränkungen, die den Wechsel erschweren könnten, zu vermeiden. Die deutliche Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2025 macht die PKV für viele freiwillig gesetzlich Versicherte finanziell attraktiver. Insbesondere Selbstständige und gutverdienende Angestellte profitieren von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Eine frühzeitige, umfassende und individuelle Beratung durch Makler ist entscheidend, um Kunden bei der Entscheidung für oder gegen einen Wechsel bestmöglich zu unterstützen.