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Gesundheit - Ernährung - Vorsorge
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Die geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sorgt für Diskussionen in der Versicherungs- und Gesundheitsbranche. Eine aktuelle Prognose geht davon aus, dass die Neufassung der GOÄ zu spürbaren Mehrkosten für Privatversicherte führen wird. Die Novelle gilt als überfällig, da die aktuelle GOÄ in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1982 stammt und den medizinischen Fortschritt nicht mehr adäquat abbildet.
Die Gebührenordnung für Ärzte regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen bei Privatpatienten und Selbstzahlern. Die bislang gültige Fassung ist in vielen Bereichen veraltet und berücksichtigt weder digitale Leistungen noch neue medizinische Verfahren ausreichend. Die jetzt geplante Novelle wurde von der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband gemeinsam erarbeitet. Ziel ist es, ein modernes, transparentes und rechtssicheres Abrechnungssystem zu schaffen, das sowohl die Interessen der Ärzteschaft als auch die der Versicherten berücksichtigt.
Laut einer aktuellen Prognose, die auf Berechnungen von Bundesärztekammer und PKV-Verband basiert, ist nach Inkrafttreten der neuen GOÄ mit einem Ausgabenanstieg von 13,2 Prozent innerhalb von drei Jahren zu rechnen. Das entspricht einem Mehrbetrag von rund 1,9 Milliarden Euro. Die Prognose wurde durch unabhängige Gutachter bestätigt und basiert auf detaillierten Mengen- und Transkodierungsmodellen.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Beiträge der Privatversicherten hängen vom Abrechnungsverhalten der Ärzte, der Inanspruchnahme neuer Leistungen und weiteren Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen ab. Ein gemeinsames Monitoring-Verfahren von Ärzteschaft und PKV soll auffällige Kostensteigerungen frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Anpassungen ermöglichen.
Die Reform bringt zahlreiche Neuerungen:
Befürworter sehen in der GOÄ-Reform einen notwendigen Schritt, um die Privatmedizin an den Stand der Wissenschaft und Technik anzupassen und die Versorgungssicherheit zu stärken. Kritiker, vor allem aus technischen Fachrichtungen wie Radiologie und Laboratoriumsmedizin, befürchten Honorareinbußen und eine Umverteilung zugunsten sprechender Medizin.
Das Bundesgesundheitsministerium muss nun über die Umsetzung der GOÄ-Novelle entscheiden. Die Reform soll künftig regelmäßig an medizinische und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden. Für Privatversicherte bedeutet die neue GOÄ voraussichtlich höhere Kosten, aber auch ein moderneres und transparenteres Leistungsspektrum. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.