Gesetzliche Krankenversicherung für Richter und Anwälte
Juristen sind als Anwälte oft selbständig bzw. freiberuflich tätig und haben somit Wahlfreiheit die private oder gesetzliche Krankenversicherung zu wählen. Ähnlich verhält es sich mit verbeamteten Richtern. All diese Berufsgruppen sind üblicherweise privat versichert. Dennoch kann es bestimmte Umstände geben, die eine gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll erscheinen lassen.
Wer als Richter oder Anwalt in einem Angestelltenverhältnis, beispielsweise im öffentlichen Dienst, arbeitet, unterliegt der Versicherungspflichtgrenze. Bei einem Einkommen oberhalb dieser Grenze, besteht Wahlfreiheit für Richter und andere Juristen.
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Einheitliche Leistungen: Die gesetzliche Krankenversicherung
Anwälte und Richter, die sich nicht für eine private Krankenversicherung entscheiden, haben die Möglichkeit ihre Gesundheit als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzusichern. Anders als Juristen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, erhalten selbständig tätige Versicherte keine finanzielle Unterstützung bei den Versicherungsprämien. Für sie gilt daher: Sie müssen die Versicherungsbeiträge komplett eigenständig tragen.
Alternative PKV für selbständig Tätige
Die Prämien, die für die gesetzliche Krankenversicherung für Juristen fällig werden, sind einkommensabhängig gestaltet. Anders als in der PKV werden etwa der Gesundheitszustand oder das Alter des Versicherungskunden nicht bei der Berechnung berücksichtigt. Gegenwärtig umfasst der einheitliche allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für Anwälte und Richter 14,6 % zuzgl. Kassen-Zusatzbeitrag in Prozent des Bruttoeinkommens.
Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze hierfür beträgt aktuell 53.100,00 Euro pro Jahr. Ab dieser Grenze bleiben die Beiträge der Krankenkassen identisch, selbst wenn das faktische Einkommen des Juristen höher ausfällt.
Der Leistungsumfang, auf den Anwälte und Richter im gesetzlichen System zurückgreifen können, stellt sich gegenüber der privaten Versicherung geringer dar. Dafür können sowohl gesetzlich versicherte Anwälte wie auch Richter ihre Kinder kostenlos im Rahmen einer Familienversicherung mitversichern.
Tipps der Redaktion zur GKV
Zusatzversicherung: Den Versicherungsschutz anheben
Juristen, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben, sind wesentlich von der kontinuierlichen Abnahme bestimmter Leistungen betroffen. Richter und Anwälte (egal ob bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert) können das Leistungsniveau ihres Versicherungsschutzes bei Bedarf effektiv und meist recht günstig durch ergänzende Versicherungen verbessern.
Der Zusatzversicherungsvergleich gibt über die umfassenden Möglichkeiten in diesem Bereich Aufschluss. Zu den wichtigsten Optionen der Krankenzusatzversicherung gehören etwa:
die ergänzende Versicherung für die Zahnbehandlung
die Zusatzversicherung für den Gesundheitsschutz im Ausland
Ansprechpartner und Vertretungen
Die wirtschaftlichen und beruflichen Interessen der Juristen werden durch eine Reihe von Vereinigungen vertreten. Hierzu gehören zum Beispiel
- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)
- Europäische Vereinigung von Juristinnen & Juristen für Demokratie & Menschenrechte
- Deutscher Anwalt Verein e.V. (DAV)
- Deutscher Richterbund