AOK Rheinland/Hamburg fordert schnelle Reformen für Gesundheit und Pflege

Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg richtet einen deutlichen Appell an die künftige Bundesregierung: Die Finanzierung von Gesundheit und Pflege muss jetzt gesichert werden – nicht erst 2027. Angesichts steigender Kosten, wachsendem Beitragsdruck und der Sorge um die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung drängt die AOK auf entschlossenes und kurzfristiges Handeln.

KKZ-Überblick

  • Vorschaltgesetz gefordert, um kurzfristig Beitragserhöhungen zu verhindern
  • Staat soll mehr finanzielle Verantwortung für GKV und Pflege übernehmen
  • Dynamisierung des Bundeszuschusses und Finanzierung von Bürgergeldempfangenden aus Steuermitteln

Dringender Handlungsbedarf für eine nachhaltige Finanzierung

Die AOK Rheinland/Hamburg sieht die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung in Gefahr. Die Ausgaben steigen kontinuierlich, während die Einnahmen nicht im gleichen Maße wachsen. Besonders kritisch ist, dass viele entlastende Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag gestrichen oder auf unbestimmte Zeit verschoben wurden. Die Versicherten und Arbeitgeber dürfen aus Sicht der AOK nicht bis 2027 auf dringend notwendige Verbesserungen warten, wenn erst eine Kommission gesundheitspolitische Vorhaben prüft.

Die AOK fordert daher ein Vorschaltgesetz, das kurzfristig den Finanzierungsdruck mindert und weitere Beitragserhöhungen verhindert. Der Staat müsse mehr Verantwortung übernehmen und die Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfangende vollständig und kostendeckend aus Steuermitteln sicherstellen. Nur so lasse sich eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern und Allgemeinheit gewährleisten.

Zentrale Reformforderungen und Kritik an der aktuellen Politik

Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg betont, dass der Bundeszuschuss zur GKV dynamisiert werden muss, damit er mit den steigenden Ausgaben Schritt hält. Auch die Refinanzierung der Pandemiekosten in der Pflegeversicherung wird als dringlich angesehen. Die Selbstverwaltung fordert, die Ausgaben in der GKV und Pflegeversicherung stärker an die Grundlohnsumme zu koppeln, um den Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen und die Effizienz im Gesundheitswesen zu erhöhen.

Kritisch bewertet die AOK, dass die sofortige Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin aussteht. Auch die Ausbildungsumlage in der Pflegeversicherung wird lediglich „geprüft“ und nicht konsequent umgesetzt. Viele Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt, was für zusätzliche Unsicherheit sorgt. Die AOK fordert, dass alle neuen Gesetze künftig auf ihren konkreten Nutzen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten überprüft werden.

Bedeutung für Versicherte und Arbeitgeber

Ohne kurzfristige Reformen drohen weiter steigende Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber. Schon jetzt ist die Belastung hoch, und viele Menschen sorgen sich um die Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung. Die AOK Rheinland/Hamburg sieht die Politik in der Pflicht, jetzt zu handeln und die Weichen für eine nachhaltige, solidarische Finanzierung zu stellen.

Die Forderung nach einem Vorschaltgesetz, einer dynamischen Anpassung des Bundeszuschusses und einer klaren staatlichen Verantwortung für die Finanzierung der GKV und Pflegeversicherung ist ein deutliches Signal an die Koalitionäre. Nur durch entschlossenes Handeln kann das Gesundheitssystem zukunftssicher und bezahlbar bleiben – zum Vorteil aller Versicherten, Arbeitgeber und der gesamten Gesellschaft.