Barrierefrei Wohnen – altersgerechter Umbau von Wohnraum

Barrierefreies Wohnen bedeutet für Pflegebedürftige ein Stück Selbstständigkeit. Es ermöglicht ihnen sich eigenständig in der eigenen Wohnung und auch in der Umgebung zu bewegen. All das bedeutet für Betroffene wiederum ein Stück mehr Lebensqualität.

Pflege und Barrierefreiheit

In fast jeder Wohnung gibt es sie, die fiesen Stolperfallen, wie zum Beispiel Teppichkanten oder Türschwellen. Diese Dinge sowie Stufen oder auch enge Gänge führen oft dazu, dass pflegebedürftige Personen (Definition Pflegebedürftigkeit) nicht mehr in ihrer eigenen Wohnung allein zurecht kommen. Dann sind sie auf fremde Hilfe angewiesen. Durch einen Umbau können die Barrieren oft entfernt werden. Eine andere Möglichkeit wäre auch der Umzug in eine barrierefreie, altersgerechte Wohnung. Barrierefreiheit bietet jedoch nicht nur mehr Eigenständigkeit und Lebensqualität, sondern auch Sicherheit, denn Stolperfallen beispielsweise werden dabei vermieden.

TippBeim altersgerechten Umbau von Wohnraum können bei denkmalgeschützten Häusern große Problem auftreten. Aktuelle Gesetze in Bezug auf den Denkmalschutz berücksichtigen keine altersgerechten Umbaumaßnahmen, somit ist es oft noch schwierig, solche Baumaßnahmen durchzusetzen. Damit ist aber oft die Tatsache verbunden, dass Pflegebedürftige Personen aus ihrem gewohnten Umfeld wegziehen müssen.

Barrierefreies Bauen im Eingangsbereich

Oft beginnen die Probleme schon vor der Haustür. Stufen verhindern oft, dass die Wohnung mit einem Rollator oder Rollstuhl erreicht werden kann. Dabei ist zu beachten, dass alle Türen eine Mindestbreite von 0,95 Metern haben sollten. Mit Hilfe von Rampen können Stufen verhindert werden. Diese sollten an beiden Seiten einen Handlauf haben. Pflegebedüftige Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben oft einen für draußen und einen für die Wohnung. Dies bedeutet, dass auch ein ausreichend großer Abstellplatz für einen Rollstuhl notwendig ist. Bei einem elektrischen Rollstuhl sollte diese Stellfläche auch eine Ladestation beherbergen, damit der Rollstuhl bei Nichtbenutzung aufgeladen werden kann.

Altersgerechter Wohnraum

Dinge, die für junge Menschen besonders attraktiv erscheinen, werden für alte Menschen oft zu unüberwindbaren Hindernissen. Oft sind dabei nur kleinere Baumaßnahmen notwendig, um die Wohnung oder das Haus altersgerecht zu gestalten. So können beispielsweise Türschwellen entfernt, ein Treppenlift und höhenverstellbare Küchenmöbel eingebaut werden.

Ein barrierefreies Badezimmer

Im Badezimmer ist die Anbringung von Haltegriffen und einer Badewanneneinstiegshilfe empfehlenswert. Dies ist oft einer der gefährlichsten Räume für pflegebedürftige Personen. Es gibt aber viele Möglichkeiten zum altersgerechten Umbau. Um das Duschen zu erleichtern, kann beispielsweise ein spezieller Duschstuhl verwendet oder es kann ein Klappsitz an der Wand angebracht werden. Zudem sollte es dort eine rutschfeste Gummimatte oder einen anderen rutschhemmenden Belag geben. Für die größte Sicherheit ist eine ebenerdige, also stufenlose Dusche vorteilhaft, denn so kann sie auch mit einem Rollstuhl oder einem Rollator befahren werden.

Wer trägt die Umbaukosten?

Erst wenn eine Person eine Pflegestufe erhalten hat, können durch die Pflegeversicherung Zuschüsse für einen Umbau von Wohnraum ausgezahlt werden. Es gibt aber auch Kostenträger, die Darlehen oder Zuschüsse mit niedrigen Zinsen ermöglichen. Zudem gibt es Förderprogramme von Bund und Ländern. Nach Erteilung einer Pflegestufe können unter folgenden Bedingungen Gelder zum Umbau bezogen werden:

  • Erst durch den Umbau wird häusliche Pflege möglich, sonst müsste der Patient stationär aufgenommen werden.
  • Durch den Umbau wird die Pflege erleichtert und eine Überforderung der Pflegenden und der Pflegekräfte vermieden.
  • Es wird durch den Umbau ein selbstständiges Leben des Pflegebedürftigen ermöglicht. Somit ist dieser nicht permanent von einer Pflegekraft abhängig.

Betreiber von öffentlichen Einrichtungen, dazu gehören auch Freizeiteinrichtungen, haben die Aufgabe, ihre Gebäude und Einrichtungen auch an die Bedürfnisse von behinderten Menschen anzupassen. Dazu gehört beispielsweise, dass Schalter, Toilettenspülungen, Briefeinwurfschlitze, Klingeln und vieles mehr auf einer Höhe von 85 cm anzubringen sind. Sie müssen also einfach zu benutzen sein. Zudem ist es wichtig, dass Flure, Durchgänge und Kassen genug Platz für Menschen im Rollstuhl bieten.

Barrierefreiheit Pflege Öffentliche Einrichtungen

Auch die Küchenarbeit ist für Pflegebedürftige nicht einfach. Damit sie vieles selbstständig erledigen können, gibt es einige Dinge zu beachten:

  • Täglich benutztes Geschirr sollte dort aufbewahrt werden, wo es leicht greifbar ist.
  • Unterschränke sollten Schubladen oder ausziehbare Körbe enthalten.
  • Gegenstände, die sehr selten benutzt werden, können weiter oben untergebracht werden.
  • Einlegeböden in Oberschränken sollten für einen schnellen Überblick aus Glas sein.
  • Arbeitsflächen können tiefer montiert werden.
  • Durch das Weglassen von Unterschränken kann Beinfreiheit geschafft werden, damit im Sitzen gearbeitet werden kann.

Neue Zuschüsse seit 2015

Achtung: Seit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 gelten höhere Zuschussobergrenzen.

Umbaumaßnahmen: statt max.2.557 Euro seit 1.1.2015 max. 4.000 Euro pro Maßnahme

Umbaumaßnahmen bei mehreren Pflegebedürftigen pro Wohnung: statt max. 10.228 Euro seit 1.1.2015 max. 16.000 Euro pro Maßnahme.

Wichtige DIN-Normen zur Barrierefreiheit

DIN-Norm Inhalt
DIN 18040-1 Öffentliche Gebäude – “Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.”
DIN 18040-2 Wohnungen – siehe DIN 18049-1
E DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum – siehe DIN 18049-1
DIN 18024-1 Beschreibt die Anforderungen für Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen und Spielplätze
DIN 18024-2 Beschreibt die Anforderungen für öffentliche zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten
DIN 18025-1 Enthält Planungsgrundlagen für Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025-2 Enthält Planungsgrundlagen für Barrierefreie Wohnungen
DIN 32984 Enthält Richtilinien für Bodenindikatoren mit Rillen und Rippen für sehbehinderte Menschen
DIN 77800 Enthält Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform “Betreutes Wohnen für ältere Menschen”

Auch im Alter noch in den Urlaub

AuslandskrankenversicherungFür pflegebedürftige Menschen ist es oft nicht möglich noch in den Urlaub zu fahren, dabei ist auch für sie mal Abwechslung wichtig. Deshalb gibt es den sogenannten barrierefreien Tourismus. Dabei bieten Hotellerie und Gastronomie auch barrierefreie Angebote. Dazu gibt es bestimmte Mindeststandards, die wie folgt kategorisiert sind:

  • Kategorie A: für Gäste, die auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind
  • Kategorie B: für Gäste, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
  • Kategorie C: für Gäste, die sehbehindert oder blind sind
  • Kategorie D: für Gäste, die schwerhörig oder gehörlos sind
  • Kategorie E: für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen