Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­len übernimmt als Bun­des­oberbehörde wich­ti­ge administrative Aufgaben des Bundes in den Be­rei­chen Außenwirtschaft, Wirt­schafts­­­­för­de­rung, Energie und Wirt­schafts­prü­­fer­auf­sicht. Als Kernaufgabe ist das BAFA in die Ex­port­kon­trollpolitik der Bundesregierung eingebunden. 

Daten und Fakten

Präsident und Leiter des Bundesamtes für Wirt­­schaft und Ausfuhrkontrolle ist Torsten Safarik. Das BAFA beschäftigt ca. 1.000 Mit­arbeiter und hat sechs ver­schie­dene Abtei­lungen, die sich in Unterabteilungen und Referate auf­glie­dern. Hauptaufgabe ist die Exportkontrollpolitik. Hierbei orientieren sich die Aus­fuhrkontrollen an den Rahmen der internationalen und ge­setz­lichen Verpflich­tungen am außen­po­li­tischen In­te­res­se sowie am Sicherheitsbe­dürfnisses der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Zu den wei­te­ren Aufgaben gehören im Schwer­punkt die Wirt­schafts­för­derung von klei­nen und mittleren Un­ter­neh­men. Des Weiteren fördert das BAFA ener­­gie­ef­fi­zi­en­­te Techniken.

Adresse und Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn

Telefon: 06196 / 908-0

Email: [email protected]

www.bafa.de

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Leistungen des BAFA

Die Leistungen umfassen unter anderem die folgenden Aufgabenbereiche:

  • Ausfuhrkontrolle: Kooperiert als Geneh­mi­gungs­be­hör­de mit weiteren Bundes­be­hör­den und arbeitet am Export­kon­troll­sys­tem mit.

  • Durchführung der vereinbarten Ein­fuhr­re­ge­lungen.

  • Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wett­be­werbs­fähigkeit zu stärken, z.B. För­de­rung von Un­ter­neh­mens­beratungen.

  • Förderung von energieeffizienten Tech­ni­ken, Maßnahmen zum Strom­ sparen und ver­stärk­te Nutzung von erneuerbarer Ener­gie beim Heizen.

  • Zuständig für die Durchführung eigener Be­wer­tungen sowie Begleitung von Fach­be­wer­tungen, die von Dritten im Auftrag durchgeführt werden.

  • Unterstützend tätig für die BAFA- und BMWI-Fachreferate, bei denen Eva­lu­ie­rungs­ver­fah­ren oder sozial­wis­sen­schaft­licher Sachverstand not­wen­dig ist.

  • Bewertungen wirtschaftspolitischer För­der­maßnahmen sind im Rahmen der Bun­des­haushaltsverordnung vorgeschrie­ben und nehmen seit einigen Jahren stärker an Bedeutung zu, da sie als wichtige Erfolgs- und Qua­li­täts­kontrolle dargestellt wird.

  • Liefert wichtige Informationen für die An­pas­sung- und Weiterentwicklung von För­der­programmen, welche zuletzt auch für eine Legitimation ge­gen­über Politik und Ge­sell­schaft erforderlich sind.

Quelle: BAFA | Unsere Wirtschafts- und Mittelstandsförderung