Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.

Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) ist ein Patientenverband, der seit 1897 Kinder und Erwachsene zum Thema Asthma, Ernährungsproblemen, Atemwegs- und Hauterkrankungen aufklärt. In den über 120 Jahren seines Bestehens hat der Verein ein enormes Wissen über Therapiemöglichkeiten, Verfahren und Produkte gesammelt. Dieses Wissen gibt der Verein an seine Mitglieder und Interessierte weiter und leistet außerdem wichtige Netzwerkarbeit. So hat er sich zum Sprachrohr für 25 Millionen Betroffene entwickelt, und vertritt ihre Interessen gegenüber Behörden, medizinischen Institutionen und dem Handel. 

Daten und Fakten

Der Deutsche Allergie- und Asthmabund hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Versorgung von Patienten mit Asthma, Allergien, Haut- und Atemswegerkrankungen zu verbessern. Auch die bessere Kennzeichnung von Produkten hinsichtlich allergieauslösender Stoffe sowie der Ausbau von Schulungs- und Weiterbildungsangeboten für beispielsweise Köche, Bäcker, Mediziner und Lebensmittelkontrolleure stehen im Fokus seiner Arbeit. Für Kunden, die auf der Suche nach einem Pflegeprodukt sind, das ohne allergiesierende Duft-, Farb- und Konservierungsstoffe auskommt, bietet außerdem das DAAB-Label einen hilfreichen Wegweiser.

Adresse und Kontakt

Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.

An der Eickesmühle 15-19, 41238 Mönchengladbach

Tel.: 021 66 / 647 882 0

[email protected]

www.daab.de

Leistungen des Bundesversicherungsamtes

Das Bundesversicherungsamt hat vielfältige Aufgaben und Leistungen. Unter anderem dient es als Aufsicht für die Genehmigung von Satzungen, Prüfung von Haushalten und der wirtschaftlichen Verwaltung. Darüber hinaus ist es für die Auszahlung von Mutterschaftsgeld an die nicht gesetzlich krankenver­sich­erten Arbeitnehmerinnen, zuständig. Das Versicherungsamt sorgt sowohl für die Durchführung des Finanzausgleichs unter den Pflegekassen als auch für den Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenversicherungen. Hinzu­­kommend verwaltet das Amt den Gesundheits- und Ausgleichsfond der Pfle­geversicherung. Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit gibt es innerhalb der BVA eine Prüfdienst für Krankenversicherungen (PDK), welcher den rechtmäß­igen Ablauf des Verwaltungshandelns der zu prüfenden Sozialversicherungs­träger überprüft, indem er die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der aus­ge­wählten Krankenversicherungsträger kontrolliert. Der PDK wird über eine zweckbestimmte Umlage von den Träger der gesetzlichen Krankenversiche­rungen finanziert.

  • Auszahlung von Mutterschaftsgeld

  • Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse

  • Aufsicht für die Genehmigung von Satzungen

  • Rechtsaufsicht über diverse Versicherungsträger

  • Durchführung des Finanzausgleichs unter den Pflegekassen

  • Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke