Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.
Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) ist ein Patientenverband, der seit 1897 Kinder und Erwachsene zum Thema Asthma, Ernährungsproblemen, Atemwegs- und Hauterkrankungen aufklärt. In den über 120 Jahren seines Bestehens hat der Verein ein enormes Wissen über Therapiemöglichkeiten, Verfahren und Produkte gesammelt. Dieses Wissen gibt der Verein an seine Mitglieder und Interessierte weiter und leistet außerdem wichtige Netzwerkarbeit. So hat er sich zum Sprachrohr für 25 Millionen Betroffene entwickelt, und vertritt ihre Interessen gegenüber Behörden, medizinischen Institutionen und dem Handel.
Daten und Fakten
Der Deutsche Allergie- und Asthmabund hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Versorgung von Patienten mit Asthma, Allergien, Haut- und Atemswegerkrankungen zu verbessern. Auch die bessere Kennzeichnung von Produkten hinsichtlich allergieauslösender Stoffe sowie der Ausbau von Schulungs- und Weiterbildungsangeboten für beispielsweise Köche, Bäcker, Mediziner und Lebensmittelkontrolleure stehen im Fokus seiner Arbeit. Für Kunden, die auf der Suche nach einem Pflegeprodukt sind, das ohne allergiesierende Duft-, Farb- und Konservierungsstoffe auskommt, bietet außerdem das DAAB-Label einen hilfreichen Wegweiser.
Adresse und Kontakt
Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.
An der Eickesmühle 15-19, 41238 Mönchengladbach
Tel.: 021 66 / 647 882 0
Leistungen des Bundesversicherungsamtes
Das Bundesversicherungsamt hat vielfältige Aufgaben und Leistungen. Unter anderem dient es als Aufsicht für die Genehmigung von Satzungen, Prüfung von Haushalten und der wirtschaftlichen Verwaltung. Darüber hinaus ist es für die Auszahlung von Mutterschaftsgeld an die nicht gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen, zuständig. Das Versicherungsamt sorgt sowohl für die Durchführung des Finanzausgleichs unter den Pflegekassen als auch für den Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenversicherungen. Hinzukommend verwaltet das Amt den Gesundheits- und Ausgleichsfond der Pflegeversicherung. Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit gibt es innerhalb der BVA eine Prüfdienst für Krankenversicherungen (PDK), welcher den rechtmäßigen Ablauf des Verwaltungshandelns der zu prüfenden Sozialversicherungsträger überprüft, indem er die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der ausgewählten Krankenversicherungsträger kontrolliert. Der PDK wird über eine zweckbestimmte Umlage von den Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert.