Eine Sucht wird auch als Missbrauch oder AbhĂ€ngigkeit bezeichnet und gehört zu den medizinisch psychologischen Krankheitsbildern. Sie beschreibt ein unwiderstehliches Verlangen nach einem bestimmten Erlebnis, Zustand oder Verhalten. Der Mensch kann sĂŒchtig oder abhĂ€ngig sein von ganz verschiedenen Dingen, aber eines haben Suchterkrankungen gemeinsam: Durch den Kontakt oder die Einnahme mit dem Suchtstoff stellt sich ein als befriedigend wahrgenomÂmenes GefĂŒhl oder gar ein Rauschzustand ein. Meist dauert der Zustand nur vorĂŒberÂgeÂhend an. Mit der Zeit muss entweder die Dosis oder die HĂ€ufigkeit erhöht werden oder es wird zu immer stĂ€rkeren Drogen gegriffen. Wir erlĂ€utern, wie man sein Risiko erkennt, wie und wodurch AbhĂ€ngigkeiten entstehen und wie SuchtprĂ€vention helfen kann.
Wie erkennt man Suchterkrankungen? Das sind typische Symptome
Alle Suchterkrankungen haben negative Folgen auf den Körper, die Psyche, die alltÀglichen AblÀufe und vor allem auf die Entscheidungsfreiheit. Man vernachlÀssigt Freunde und Familie, oft leidet die Arbeit und auch der Gesundheit wird geschadet.
Eben deshalb ist eine schnelle Therapie enorm wichtig, um gröĂere SchĂ€den zu verhindern und einer noch tiefer greifenden AbhĂ€ngigkeit vorzubeugen.
Mit der wachsenden AbhĂ€ngigkeit wird der SĂŒchtige, dessen Verhalten durch die Sucht geprĂ€gt ist, immer auffĂ€lliger und unkontrollierbarer.
Auch Familie und Freunde leiden unter dem Suchtverhalten. Vor allem Kinder nehmen Eltern als Vorbilder und der Einstieg zu einem eigenen Suchtverhalten ist dadurch schneller geebnet.
Symptome, die fĂŒr eine Suchterkrankung sprechen:
ein sehr starkes Verlangen nach dem Suchtstoff, dem kaum widerstanden werden kann
ein Kontrollverlust, d.h. eine verminderte Kontrolle bezĂŒglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums
Entzugssymptome beim Absetzen des Suchtstoffes, wie Unruhe, Zittern, SchweiĂausbrĂŒche
Toleranzentwicklung, d.h. eine Steigerung der konsumierten Menge, um die gleichen Effekte zu erreichen
Fortschreitende VernachlÀssigung von anderen Interessen, Sozialkontakten oder der Arbeit
Fortsetzung des Konsums trotz schÀdlicher Folgen
Psychische und körperliche AbhÀngigkeit als Folgen von Suchterkrankungen
Spricht man ĂŒber Suchterkrankungen, muss man zwischen einer körperlichen und psychischen AbhĂ€ngigÂkeit unterscheiden. Unter einer psychischen AnhĂ€ngigkeit versteht man das unwiderstehliche und starke Verlangen nach der Substanz. Bei der körperlichen AbhĂ€ngigkeit hat der Körper eine Toleranz fĂŒr die SubÂstanz entwickelt, und um Entzugserscheinungen zu verhindern muss sie permanent zu sich genommen werden. Entzugserscheinungen sind bei verschiedenen Suchtstoffen unterschiedlich stark ausgeprĂ€gt.
Wie entsteht die AbhÀngigkeit von Sucht-Stoffen?
Die AbhÀngigkeit von einem Suchtstoff kann verschiedene Ursachen haben. Diverse Faktoren können dabei eine Rolle spielen, so zum Beispiel:
Genetische Faktoren (Erbfaktoren)
Verhaltens- und Lernfaktoren
Traumatische Ereignisse oder Erlebnisse
Soziale Faktoren (z.B. Ausgrenzung, Mobbing)
Gleichzeitig andere psychischer Erkrankungen, wie eine Depression
Sind die Eltern oder andere Verwandte abhĂ€ngig, erhöht sich das Risiko, selbst abhĂ€ngig zu werden. Auch wer in einem Umfeld mit SĂŒchtigen lebt, hat ebenfalls ein erhöhtes Risiko, an einer Sucht zu erkranken.
Ebenso spielt der gesellschaftliche Zwang eine groĂe Rolle: Denn oft werden Personen zum Trinken, Rauchen oder zur Einnahme anderer Suchtmittel verleitet. Weiterhin können andere psychische und körperliche Erkrankungen das Risiko einer AnhĂ€ngigkeit erhöhen, vor allem, wenn der Suchtstoff die Symptome der Krankheit lindert (z.B. bei AngstzustĂ€nden).
Welche Suchtmittel gibt es?
Die Substanzen, die in eine AbhĂ€ngigkeit fĂŒhren können, sind ganz unterschiedlicher Art. ZunĂ€chst wird unterschieden zwischen stoffgebundenen und stoffungebundenen Suchtstoffen, weiterhin in legale oder illegale Suchtmittel. Das BetĂ€ubungsÂmitÂtelgesetz (BtMG), frĂŒher auch als Opiumgesetz bezeichnet, listet ĂŒber 100 verschiedene Stoffe auf, die nicht legal und damit verboten sind.
Der Eigenkonsum von den im Gesetz aufgefĂŒhrten BetĂ€ubungsmitteln ist nicht strafbar, der Besitz und auch die Weitergabe allerdings schon.
Stoffgebundene SĂŒchte
Psychoaktive (psychotrope) Suchtmittel wirken auf gewisse Areale im Gehirn und machen so abhĂ€ngig oder fĂŒhren zu Missbrauch. Die bekanntesten sind unter anderem folgende:
Alkohol
Tabak
Illegale Drogen
Medikamente
Koffein
NPS*
SchnĂŒffelstoffe
*Neue psychoaktive Substanzen
Stoffungebundene SĂŒchte
Ein bestimmtes Verhalten oder Verhaltensweisen können auch ohne die Einnahme eines Suchtstoffes sĂŒchtig machen oder missbrĂ€uchlich betrieben werden, z.B. folgende:
GlĂŒckspiel
Internetnutzung
Computerspiele
Arbeit
Kaufen
Mediengebrauch
Essen
Legale Substanzen
Zu den legalen Suchtstoffen gehören etliche, denen wir in unserem Alltag regelmĂ€Ăig begegnen. Obwohl Nikotin und der Missbrauch von Alkohol jĂ€hrlich viele Tote zur Folge haben, gelten diese âlegalen Drogenâ als gesellschaftlich anerkannt oder gesellÂschaftsÂkonform. Das macht es möglicherÂweise schwieriger, z.B. ĂŒber gesundheitÂliche Folgen aufzuklĂ€ren, die Bevölkerung mit Hilfe von PrĂ€venÂtionsÂanÂgeboten zu erreichen und damit fĂŒr den RĂŒckgang eines regelmĂ€Ăigen Konsums zu sorgen.
Alkohol
Tabak
Koffein
SchnĂŒffelstoffe
Schmerzmittel
Schlafmittel*
*auch Beruhigungsmittel
Illegale Substanzen
Zu den illegalen Suchtstoffen gehören im Grunde alle natĂŒrlichen oder synthetisch hergestellten Drogen, die in Deutschland dem BetĂ€ubungsmittelgesetz unterliegen. Sowohl der Anbau, die HerÂstelÂlung, der Besitz, der Verkauf oder die Einfuhr sind strafbar und werden mit Geldstrafen oder GefĂ€ngnis geahndet. Der Handel mit diesen illegalen Drogen findet meistens auf dem sogenannten SchwarzÂmarkt statt â auch im Internet â und ist hĂ€ufig Bestandteil von organisierter KriminalitĂ€t.
Bei der Therapie von AbhĂ€ngigkeitsÂerkrankungen werden in der Regel 4 Stufen angewendet. Das groĂe Ziel einer Therapie ist, dass der Betroffene am Ende einer solchen MaĂnahme völlig auf den Suchtstoff verzichten kann. Ein weiterer wichtiger Aspekt und Zielstellung von therapeutischen MaĂnahmen ist die Verringerung von RĂŒckfĂ€llen sowie die VerlĂ€ngerung der Abstinenz von dem Suchtmittel.
Stufe 1: Kontaktphase
ZunĂ€chst tritt der Suchtkranke erstmals in Kontakt mit professionellen Helfern und wird von ihnen ausfĂŒhrlich und situationsbezogen beraten. Neben der erfolgten Beratung wird eine weiterfĂŒhrende Betreuung angestrebt und stationĂ€re Therapien oder klinische Entgiftungen vermittelt.
Stufe 2: Entgiftungsphase
Bei der Entgiftungsphase befindet sich der AnhÀngige in einem psychiatrischen oder internistischen Krankenhaus, um vom Suchtstoff entgiftet zu werden. Diese Phase dauert in der Regel ein bis drei Wochen. Unterschieden wird zwischen hartem (ohne Medikamente) und weichem (schrittweise, medikamentös) Entzug.
Stufe 3: Entwöhnungsphase
Danach folgt die Entwöhnungsphase, die in der Regel 2 bis 4 Monate dauert. In speziellen Fachkliniken werden Suchtkranke therapiert, um sie vom Suchtstoff zu entwöhnen. Im Anschluss wird die Ăberwindung der psychischen AbhĂ€ngigkeit angestrebt, meist durch Einsatz einer Psychotherapie.
Stufe 4: Nachsorgephase
Die vierte und letzte Phase betrifft die Nachsorge. Hier wird versucht, den Erfolg der Entgiftungs- und Entwöhnungsphase aufrechtzuerhalten. Wichtig sind eine anhaltende UnterstĂŒtzung durch FachĂ€rzte, Selbsthilfegruppen, Suchtberatungsstellen und auch Familie und Freunde.
SuchtprÀvention und Suchtberatung: Hilfe bei Suchterkrankungen
Bundeszentrale fĂŒr gesundheitliche AufklĂ€rung
Die Bundeszentrale fĂŒr gesundheitliche AufklĂ€rung (BZgA) ist als Behörde dem BGM (BundesÂgesundÂheitsÂministerium) zugeordnet. Deren oberstes Ziel ist die Förderung der Gesundheit und die Gesundheitserziehung der erwachsenen Bevölkerung und von Kindern und Jugendlichen: In diesem Zusammenhang besteht die Hauptaufgabe in der AufklĂ€rung und PrĂ€vention der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger im Bereich von Gesundheit und ErnĂ€hrung, bei Suchterkrankungen, oder auch der Organspende. RegelmĂ€Ăig durchgefĂŒhrte Untersuchungen und Studien sollen die AufklĂ€rungsarbeit stĂ€rken und unterstĂŒtzen. Dazu betreibt die BZgA seit vielen Jahren verschiedene AufklĂ€rungskampagnen, z.B. zu Nikotinsucht und zu Drogenkonsum oder Alkoholmissbrauch â insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Anonyme Telefon-Hotline
01805 â 31 30 31
(Der Anruf ist kostenpflichtig: 0,14⏠im Festnetz und maximal 0,42⏠mobil)
Anonyme Sucht- und Drogen-Hotline
Unter der Schirmherrschaft der DrogenÂbeauftragten der Bundesregierung schlossen sich einige regionale Anbieter von Sucht- und Drogenberatung zusammen und starteten diese bundesweit rund um die Uhr erreichbare TelefonÂhotline. Jeder Anrufer kann dabei anonym bleiben. Das Angebot richtet sich einerseits an Betroffene sowie deren Angehörige, andererseits auch an Gruppen, die selbst Informationen und Beratung anbieten und in dem Themenfeld rund um die Sucht tĂ€tig sind.
PrÀventionsangebote & Selbsthilfe-Programme von Krankenkassen, Vereinen und staatlichen Einrichtungen
PrĂ€vention und Gesundheitsförderung â fĂŒr die gesetzliche Krankenversicherung ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung â sind im GKV-Leitfaden PrĂ€vention verankert. Damit werden die Inhalte und QualitĂ€tskriterien fĂŒr diejenigen Krankenkassenleistungen bestimmt, die eine individuelle, verhaltensbezogene PrĂ€vention, die Gesundheitsförderung und PrĂ€vention in den Lebenswelten sowie in der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) unterstĂŒtzt, umsetzt und zum Teil auch (mit)finanziert*: