Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung – KKZ Magazin
Der Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 14,6 Prozent und wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Hinzu kommt der Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Seit dem 01. Januar 2015 darf von jeder gesetzlichen Krankenkasse ein Zusatzbeitrag erhoben werden. Dadurch kommt es zu unterschiedlich hohen Beitragssätzen bei den Kassen. Der Wettbewerb ist hoch, Beitragssenkungen sind eher die Ausnahme. Die Überalterung der Bevölkerung und die immer höheren Ansprüche an die medizinische Versorgung machen Beitragserhöhungen eher wahrscheinlich. Um so wichtiger ist es neben den Leistungen der Krankenkassen auch die Beitragsanpassungen im Auge zu behalten. Am 1. Januar 2019 wird die paritätische Finanzierung des Krankenkassenbeitrages wieder auferstehen, der Arbeitgeber übernimmt dann nicht nur die Hälfte des Kassenbeitrags, sondern auch die Hälfte des Zusatzbeitrages. Dadurch könnten die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte in Zukunft leicht sinken.