Osteopathie Berufsgesetz im Koalitionsvertrag: Historischer Schritt für Qualität und Patientensicherheit

Mit der Aufnahme der Osteopathie in den Koalitionsvertrag des 21. Deutschen Bundestags ist ein entscheidender Meilenstein für die Anerkennung und Qualitätssicherung dieses medizinischen Fachgebiets erreicht. Die beiden größten osteopathischen Berufsverbände, der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) und der Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO), die sich 2024 zur Osteopathie-Allianz zusammengeschlossen haben, feiern diesen „historischen Etappensieg“. Künftig soll ein Berufsgesetz die Ausbildung, Qualifikation und Ausübung der Osteopathie in Deutschland verbindlich regeln.

KKZ-Überblick

  • Osteopathie wird erstmals im Koalitionsvertrag und Regierungsprogramm als eigenständiger Beruf gesetzlich geregelt.
  • Die Berufsverbände VOD und BVO vertreten gemeinsam über 10.000 Osteopathinnen und Osteopathen.
  • Jeder vierte Bundesbürger war bereits in osteopathischer Behandlung, die Nachfrage steigt stetig.
  • Ziel ist eine qualitätsgesicherte Ausbildung auf internationalem Niveau (mindestens 4-6 Jahre), kontinuierliche Weiterbildung und Patientensicherheit.
  • Die Osteopathie-Allianz will als politischer Partner für hohe Standards und Verbraucherschutz eintreten.

Hintergrund: Warum ein Berufsgesetz?

Bislang fehlte in Deutschland eine klare gesetzliche Regelung für Osteopathie. Das führte dazu, dass immer mehr Anbieter mit verkürzten Ausbildungen auf den Markt drängten – zum Nachteil von Patientensicherheit und Behandlungsqualität. Die Berufsverbände fordern seit über 30 Jahren eine qualifizierte, mehrjährige Ausbildung und eine kontinuierliche Fortbildung für Osteopathen, um internationale Standards und Behandlungssicherheit zu gewährleisten.

Was soll das Berufsgesetz regeln?

  • Qualitätsstandards: Festlegung einer fundierten, mehrjährigen Ausbildung (mindestens 4-6 Jahre) in der osteopathischen Lehre.
  • Fort- und Weiterbildung: Verpflichtung zu regelmäßigen Weiterbildungen für praktizierende Osteopathen.
  • Patientenschutz: Klare Vorgaben und Kontrolle für Anbieter von Aus- und Weiterbildungen, um unseriöse „Schnellkurse“ zu verhindern.
  • Berufsbild: Schaffung eines eigenständigen Berufs des Osteopathen mit klar definierten Kompetenzen und Aufgaben.

Bedeutung für Patienten

Osteopathie ist eine ganzheitliche, eigenständige Form der Medizin, bei der Diagnostik und Behandlung ausschließlich mit den Händen erfolgen. Sie geht den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit. Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen bereits heute. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das Berufsgesetz künftig mehr Sicherheit, Transparenz und Qualität bei der Auswahl ihrer Therapeuten.

Ausblick

Die Osteopathie-Allianz will nun eng mit der Politik zusammenarbeiten, um die Details der gesetzlichen Regelung auszuarbeiten und als fachlicher Berater zu fungieren. Ziel bleibt es, hohe Qualifikation, Behandlungssicherheit und Verbraucherschutz dauerhaft zu sichern – getreu dem Motto: „Wo Osteopathie draufsteht, muss auch Osteopathie drin sein!“

Pressekontakt: Michaela Wehr, Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05, presse@osteopathie.de