Mit der neuen MDK-Gesetzesreform, die bereits Anfang November verabschiedet wurde, gibt es zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen, darunter auch die Weiterentwicklung der studentischen Krankenversicherung. Neben der Einführung eines elektronischen Meldeverfahrens zwischen Universitäten und Krankenkassen, wird die bisherige Begrenzung von vergünstigten Leistungen bis zum 14. Fachsemester gestrichen. Fortan soll nur noch die Altersbegrenzung von 30 Jahren gelten.
Schon ab 2020 ist das Semester unerheblich
Die Neuregelung tritt bereits im Januar 2020 in Kraft. Langzeitstudenten können dann länger von günstigen Beiträgen profitieren. Grundlage dafür ist die Reform des “Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung” (MDK), die Anfang November beschlossen wurde. Neben besseren Bedingungen für Studenten sieht die Reform die organisatorische Loslösung des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen vor. Vorausgegangen war eine knapp 20 Jahre andauernde Debatte um Glaubwürdigkeit, Effektivität und Handlungsvermögen der nun unabhängigen Körperschaft.
Gesonderte Bedingungen für Studenten in der GKV
Studierende, die das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, sind bei ihren Eltern mitversichert. Voraussetzung dafür ist eine gesetzliche Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten. Verfügen die Eltern über eine private Krankenversicherung, können sich Studenten zu Beginn des Studiums, aber auch mit Eintritt des 25. Lebensjahres, frei entscheiden, ob sie sich ebenfalls privat oder gesetzlich versichern lassen möchten. Die GKV bietet Studenten gesonderte Bedingungen zu günstigeren Beiträgen (KVdS) an. In der Regel liegen diese je nach Anbieter zwischen 80-100 Euro im Monat. Erreichen Studierenden das 30. Lebensjahr, müssen sie sich außerhalb des Studententarifs freiwillig versichern.
Höhere Beiträge für freiwillig Versicherte
Der monatliche Mindestbetrag der freiwilligen Krankenversicherung liegt derzeit bei noch 177 Euro monatlich, 2020 soll er auf 181 Euro ansteigen. Ursache hierfür sind neue Bezugsgrößen für die Berechnung der Sozialversicherung. Langzeitstudenten müssen demnach zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Zudem fällt die sogenannte Examensregelung weg, die Studenten bisher eine Übergangsfrist von 6 Monaten während der Studienabschlussphase ermöglichte.
Teilzeitstudierende werden zukünftig stärker belastet
Die bevorstehende Neureglung der studentischen Krankenversicherung stößt nicht überall auf Zustimmung. Denn alleine im Wintersemester 2016/2017 waren mehr als 16 Prozent der ordentlichen Hörer an den Universitäten in Deutschland älter als 29 Jahre. Statistisch gesehen schaffen auch nur 37 Prozent der Studierenden ihren Abschluss in Regelstudienzeit. Die Gesetzesreform wird vor allem Studierende, die aufgrund ihrer Lebenssituation länger studieren müssen, vermehrt belasten. Hierbei handelt es sich vor allem um Teilzeit-Erwerbstätige oder um Elternteile, die der Kinderbetreuungspflicht nachkommen müssen. Kritik kommt auch von Achim Meyer, Generalsekretär des deutschen Studentenwerks: Eine starre Altersgrenze nach der Bologna-Studienreform sei nicht mehr zeitgemäß. Diesen Vorwurf weist das Bundesministerium für Gesundheit jedoch zurück: Schon heute gäbe es eine straffe Altersgrenze bei studentischen Krankenkassentarifen, die Reform sei in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung.