Welche Bedeutung Telemedizin hat und in Zukunft noch haben wird, ist seit dem Ausbruch des Coronavirus noch einmal verstärkt sichtbar geworden. Bereits jetzt bieten immer mehr Arztpraxen Video-Sprechstunden an, wobei „Krankenscheine” sowie Folgerezepte besprochen und per Telefon ausgestellt werden können. Zudem können erste elektronische Rezepte (eRezepte) in den Apotheken eingelöst werden. Ein weiterer Ausbau der Digitalisierung wird in den nächsten Monaten erwartet.
Techniker Krankenkasse etabliert E-Rezept
Seit Kurzem bietet die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Kunden in Kooperation mit dem Apotheken-Dienstleister Noventi das eRezept an. Ebendiese können, laut eigenen Angaben, bundesweit an bis zu 7.000 Apotheken verschickt werden. Damit zählt die TK zu den Pionieren im Bereich der Telemedizin. Darüber hinaus haben Versicherte der TK die Möglichkeit, eine Fernbehandlung bei Corona-Verdacht in Anspruch zu nehmen. Diesbezüglich steht ihnen eine Beratungshotline 24 Stunden pro Tag und sieben Tage die Woche zur Verfügung. Auf diese Weise will die Techniker Krankenkasse zur Eindämmung des Coronavirus beitragen.
Weitere Pilotprojekte sind gestartet
Neben der Techniker Krankenkasse bieten weitere Dienstleister im Gesundheitssektor verstärkt digitale Leistungen an. Patienten des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts in Hessen haben neuerdings auch die Möglichkeit, sich Rat per Videosprechstunden einzuholen. Bei Bedarf kann auch ein eRezept zugesandt werden. Der Service gilt im Rahmen eines Pilotprojekts gemeinsam mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV), der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie der AOK Hessen, der DAK-Gesundheit und der TK. Patienten, die den Service in Anspruch nehmen möchten, müssen volljährig sein und sich im Vorfeld für den Service registriert haben. Per Videotelefonie können dann vor allem Erkältungskrankheiten, Hautausschläge oder andere einfach per Bildschirm zu diagnostizierende Krankheiten behandelt werden.
Ausbau der Digitalisierung dringend notwendig
Auch wenn bereits wichtige erste Schritt in Richtung Digitalisierung vorgenommen wurden, bedarf es künftig eines weiteren Ausbaus. Auch das zeigt das neue Konzept der Techniker Krankenkasse. Denn ganz so einfach lässt sich die Einlösung des eRezepts für Versicherte in der Praxis noch nicht umsetzen. So sind in der App der TK erst drei Apotheken hinterlegt. Wollen Kunden das Medikament bei einer Apotheke in ihrer Nähe abholen, müssen sie sich an die Kundenhotline des Anbieters wenden. Die Mitarbeiter suchen dann eine Einrichtung im unmittelbaren Umkreis des Versicherten, bei dem diese ihr Rezept einlösen können. Auch ist es möglich, eine Apotheke für den Botendienst herauszusuchen. Allerdings ist die TK im Vorfeld noch dazu verpflichtet, einen Vertrag nach Paragraph 140 SGB V zur Besonderen Versorgung mit jeder teilnehmenden Einrichtung abzuschließen. Nur so ist es den Apotheken möglich, das eRezept über die Krankenkasse abzurechnen. Bis in diesem Bereich ein reibungsloser Ablauf möglich ist, müssen sich Kunden also noch etwas gedulden.