Ab dem 18.01.2020 wird bei der Hebammenausbildung eine Reform in Kraft treten. So entschied es Anfang November der Bundesrat. Studierende werden demnach zukünftig in Form eines dualen Studiums mit hohem Praxisanteil und einem wissenschaftlichen Schwerpunkt ausgebildet. Die Dauer des Studiums wird zwischen sechs und acht Semestern liegen. Die Grundlage der Reform bildet das Hebammenreformgesetz (HebRefG) – mit ihm soll sichergestellt werden, dass die Ausbildung hierzulande in ganz Europa anerkannt wird.
Reform soll EU-weite Anerkennung bewirken
Die neue Hebammenausbildung entspricht internationalen Standards und lässt sich mit einem Bachelorstudium vergleichen. Mit der Reform entspricht der Ausbildungsweg den Standards in Europa, sodass in Zukunft eine EU-weite Anerkennung möglich ist. Hebammen und Entbindungshelfer sind damit imstande, überall im EU-Ausland ihren Beruf auszuüben. Doch dies war nicht der einzige Grund für die Reform des Studiums. Denn auch die Anforderungen an Geburtshelfer steigen stetig. Die derzeitige Ausbildung, die noch auf dem Hebammenausbildungsgesetz aus dem Jahr 1980 aufbaut, wird den heutigen Standards nicht mehr gerecht. Das Hebammenstudium soll daher berufsnaher werden und sich auf ein solides wissenschaftliches Fundament stützen. Auf diese Weise solle es außerdem zu einer Attraktivitätssteigerung des Berufsfelds kommen.
Bereits tätige Hebammen von Reform nicht betroffen
Von der Reform nicht betroffen sind alle, die bereits als Geburtshelfer arbeiten. Dabei ist es ganz gleich, wo und in welcher Form die Ausbildung rund um Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge absolviert wurde. Auch Personen, die bereits ein Studium zum Geburtshelfer absolvieren, müssen nicht um ihren Status fürchten – wer die Ausbildung mit Erfolg abschließt, bleibt Hebamme.
Die Inhalte des Hebammenreformgesetzes im Blick
Gemäß der Reform erhalten alle Studenten für die Dauer der Ausbildung eine Vergütung. Das duale Studium kann in mindestens sechs und maximal acht Semestern absolviert werden. Es schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, wobei die Absolventen den Bachelor erhalten. Nur wer diese Prüfung erfolgreich beendet, darf die Berufsbezeichnung “Hebamme” führen. Um die Auszubildenden auf das Berufsleben vorzubereiten, hat die Ausbildung einen hohen Praxisanteil, der in Geburtshäusern oder in Kliniken stattfindet. Voraussetzung für das Studium ist entweder eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder aber eine bereits abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf.
Deutscher Hebammenverband begrüßt Gesetz
Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV), äußert sich positiv über die langersehnte Akademisierung des Hebammenberufes: “Wir sind sehr zufrieden, dass die Länder im Bundesrat für eine Modernisierung unseres Berufes gestimmt haben. Das Votum war überfällig.” Mit der Reform sei nun endlich der Weg frei für eine moderne Ausbildung, die sich der rasanten Entwicklung in Medizin und Pflege anpasst. Da sich der DHV als größter deutscher Hebammenberufsverband nicht nur auf nationaler, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus für die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen einsetzt, ist die internationale Vergleichbarkeit des neuen Ausbildungsmodells natürlich ein besonderes Anliegen gewesen. Geppert-Orthofer betont, dass das akademische Studium außerdem notwendig sei, um auch zukünftig junge Menschen in Deutschland für den Beruf der Hebamme zu begeistern.